Karten legen

Wenn du dich wirklich trennen willst und deinem Mann lt deiner Aussage nicht zu trauen ist- dann wäre es wirklich besser, schnellstmöglich eine räumliche Trennung sprich eigene Wohnung zu haben- für das notwendige Trennungsjahr.

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@flimm das geht erstmal nur im Trennungsjahr. Danach muss entschieden werden, was mit dem Haus passiert oder wir einigen uns. Da er es aber ausschließt, dass ich mit den Kindern im Haus bleibe :), wird es schwierig. Er möchte im Haus wohnen bleiben und ich darf mit den Kindern ausziehen :)


Entschuldigt, dass ich dazwischenspringe: er hätte gerne, dass du ausziehst. Und das kann er auch gerne wollen, aber ob er es so bekommt?
Ich würde sagen, dass es für euch, für dich als Mutter und für deine noch recht kleinen Kinder unzumutbar ist, aus dem Haus auszuziehen. Dass er für ihn alleine, mit dem [finanziellen] Rückhalt durch seine Eltern, weitaus einfacher ist, einen Umzug zu stemmen, und es den Kindern nicht zugemutet werden kann, Kindergarten und Schule und allgemein das Bezugsfeld wechseln zu müssen, nur weil er wohnen bleiben will.

Die Ausbezahlung seines Anteils am Haus muss festgelegt werden, am besten in machbaren Raten; jeder geringverdienende Vater kann sich aus den Unterhaltszahlungen und Schulden herauswinden, wieso solltest du als Mutter keine Unterstützung erfahren?

Also ich meine du solltest nicht klein beigeben und das Haus verlassen, sondern er sollte gehen.








Die Karten lassen auch die Interpretation zu, dass dir und deinen Kindern das Haus bleibt, und er den Verlust erleidet.
 
Wenn er aber jetzt schon Psycho Terror macht- und auch nicht raus will- dann wird er sich dagegen sperren und sich weigern - was die Sache ja nicht einfacher macht im Zusammenleben.
 
Wenn er aber jetzt schon Psycho Terror macht- und auch nicht raus will- dann wird er sich dagegen sperren und sich weigern - was die Sache ja nicht einfacher macht im Zusammenleben.

Das ist wahr. Es ist eher wenig wahrscheinlich, dass ihm die Harmonie oder auch das Wohl seiner Kinder so sehr am Herzen liegt. Würde er sonst das Sorgerecht für das Haus aufgeben?

Er versucht krampfhaft zu verhindern, dass ihm seine Felle [Fische] davonschwimmen. Aber was ist von seinen Drohgebärden und seinem Zähnefletschen denn wirklich gefährlich, und was sind nur verletzte Gefühle?
Bin mir da nicht sicher, er kommt durch die Karten so unbeständig rüber, (...). Da ist wenig sympathisches, aber leider auch wenig verwertbares, auf das Muckelpu bauen kann, um ihre Position zu stärken.

Wäre es angebracht, sein Verhalten (Psychoterror) anzubringen und ggffls anzuzeigen? Schliesslich sind kleine Kinder involviert.
 
also will er nun die Kinder, oder nicht?
wenn er sagt du darfst mit den kindeern ausziehen, warum machst du es nicht?
du könntest ihn erpressen,
du sagst du lässt dich im Haus auszahlen und gehst aus dem Grundbuch raus,
dafür behälst du das alleinige Sorgerecht und aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder, heißt er verzichtet auf diese Rechte (unterschrift Anwalt)
das machst du mit deinem Anwalt fix, ihr unterschreibt und alles könnte geregelt sein.
Entschuldigt, dass ich dazwischenspringe: er hätte gerne, dass du ausziehst. Und das kann er auch gerne wollen, aber ob er es so bekommt?
Ich würde sagen, dass es für euch, für dich als Mutter und für deine noch recht kleinen Kinder unzumutbar ist, aus dem Haus auszuziehen. Dass er für ihn alleine, mit dem [finanziellen] Rückhalt durch seine Eltern, weitaus einfacher ist, einen Umzug zu stemmen, und es den Kindern nicht zugemutet werden kann, Kindergarten und Schule und allgemein das Bezugsfeld wechseln zu müssen, nur weil er wohnen bleiben will.

Die Ausbezahlung seines Anteils am Haus muss festgelegt werden, am besten in machbaren Raten; jeder geringverdienende Vater kann sich aus den Unterhaltszahlungen und Schulden herauswinden, wieso solltest du als Mutter keine Unterstützung erfahren?

Also ich meine du solltest nicht klein beigeben und das Haus verlassen, sondern er sollte gehen.








Die Karten lassen auch die Interpretation zu, dass dir und deinen Kindern das Haus bleibt, und er den Verlust erleidet.
Entschuldigt, dass ich dazwischenspringe: er hätte gerne, dass du ausziehst. Und das kann er auch gerne wollen, aber ob er es so bekommt?
Ich würde sagen, dass es für euch, für dich als Mutter und für deine noch recht kleinen Kinder unzumutbar ist, aus dem Haus auszuziehen. Dass er für ihn alleine, mit dem [finanziellen] Rückhalt durch seine Eltern, weitaus einfacher ist, einen Umzug zu stemmen, und es den Kindern nicht zugemutet werden kann, Kindergarten und Schule und allgemein das Bezugsfeld wechseln zu müssen, nur weil er wohnen bleiben will.

Die Ausbezahlung seines Anteils am Haus muss festgelegt werden, am besten in machbaren Raten; jeder geringverdienende Vater kann sich aus den Unterhaltszahlungen und Schulden herauswinden, wieso solltest du als Mutter keine Unterstützung erfahren?

Also ich meine du solltest nicht klein beigeben und das Haus verlassen, sondern er sollte gehen.








Die Karten lassen auch die Interpretation zu, dass dir und deinen Kindern das Haus bleibt, und er den Verlust erleidet.
@athanasis danke für deine Worte. Ich habe mich dazu entschieden, um das zu Hause meiner Kinder zu kämpfen und nicht klein bei zu geben. Ich hoffe, dass es umsetzbar ist.

Ich wünsche allen einen schönen Abend und danke, dass ihr euch mit meinen Problemen auseinander gesetzt habt
@flimm
@Red Eireen
 
@Muckelpu
Ohne die karten zu deuten: weißt du wieviel Geld du von ihm bekommst? Damit du hier ev eine Wohnung anzahlen kannst? Finanzier zwischen und geh mit deinen Kindern
 
@Muckelpu
Ohne die karten zu deuten: weißt du wieviel Geld du von ihm bekommst? Damit du hier ev eine Wohnung anzahlen kannst? Finanzier zwischen und geh mit deinen Kindern

ich sehe es auch so, das vorher erstmal über die finanziellen Möglichkeiten nachgedacht wird..........
aber scheinbar sind Emotionen stärker als als klare Analysen zu versuchen die dann weiterhelfen.
 
@Muckelpu

wenn dir oder euch das wohl der Kinder wichtig ist, dann einigt euch,
setzt euch zusammen und überlegt über das sorgerecht, das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das umgangsrecht.

Ich höre immer nr ich will die Kinder , oder er will sie zu sich holen,
die Kinder wollen beide Elternteile behalten und keinen Krieg zwischen beiden,
ihr seid eh erst im Trennungsjahr......da kann sich noch viel entwickeln zwischen euch, wenn ihr jetzt nch nicht getrennt wohnt seid ihr auch noch nicht im Trennungsjahr.
belasst einfach ein gemeinsames sorgerecht,
habt verschiedene wohnungen+
und einen guten plan wie die Kinder mal bei dem einen und dann bei dem anderen Partner sein können.vielleicht auch noch wie sie Zeit für Omas und Opas bekommen.
Das ist die perfekte Lösung

einem Gericht interessiert NUR die Kinder.
 
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Liebe @flimm, liebe @Muckelpu!

wenn er schlau ist nutzt er diese Hälfte nicht und @Muckelpu muss noch zahlen fürs halbe Haus.

Ja, das könnte möglicherweise durchaus passieren, liebe @flimm.

Vieles hängt in diesem Zusammenhang auch davon ab, wie sich die gesamte Unterhaltsfrage für @Muckelpu und ihre Kinder entwickeln wird.

Die genaue Berechnung des Trennungsunterhalts und des Kindesunterhalts für @Muckelpu und die Kinder kann sich in Deutschland durchaus zu einer hochkomplizierten Angelegenheit entwickeln, über die Juristen höchst unterschiedliche Auffassungen haben können, was bereits bei der Ermittlung des für die Unterhaltsberechnung relevanten Einkommens beider Ehegatten und bei der Anerkennungswürdigkeit oder auch Nichtanerkennungswürdigkeit der Ausgaben jedes Ehegatten von seinem jeweiligen Einkommen losgehen kann.

Als Einkommen kann in Deutschland nämlich je nach den Einzelfallumständen nicht nur das berufliche Einkommen durch eine unselbstständige oder selbstständige Berufstätigkeit der Ehegatten für eine Unterhaltsberechnung herangezogen werden, sondern z. B. auch ein sog. Wohnwert oder auch Wohnvorteil genannt, der infolge der als Miteigentümer einer Immobilie ersparten Mietaufwendungen wie ein zusätzliches Einkommen gewertet werden kann, also zu dem beruflichem Einkommen hinzu addiert werden kann.

Wie dieser jeweilige Wohnwert im Einzelfall zu bestimmen ist, ist eine sehr komplizierte Angelegenheit, über welche es sehr häufig sehr viel Streit zwischen den Ehegatten geben kann.

Für denjenigen Ehegatten, der Unterhalt haben möchte, ist es dabei

- in demjenigen Fall, dass er selbst zuvor aus der Immobilie ausgezogen ist, von Vorteil, wenn der Wohnwert, den sich dann der im Haus verbleibende Ehegatte zusätzlich zu seinem übrigen Einkommen zurechnen lassen muss, so hoch wie möglich bemessen wird, da ein hoher Wohnwert insgesamt zu mehr Einkommen des im Haus verbleibenden Ehegatten führen kann, wovon dann wiederum der ausgezogene Ehegatte profitieren kann, der ja möglichst viel Unterhalt haben möchte, oder

- in demjenigen Fall, dass der Unterhalt haben wollende Ehegatte nicht aus der Immobilie ausgezogen sein sollte, wäre es genau umgekehrt von Vorteil, wenn dann sein Wohnwert, der ihm als im Haus verbleibenden Ehegatten zugerechnet werden könnte, so niedrig wie möglich bemessen werden würde, da ansonsten das Gesamteinkommen des im Haus verbleibenden Ehegatten zu hoch werden könnte und er bereits allein deswegen erheblich weniger laufenden monatlichen Unterhalt von dem ausgezogenen Ehegatten beanspruchen könnte.

Mit dem Wohnwert / Wohnvorteil kann man also einerseits - je nach eigener Zielsetzung - gut unterhaltsrechtlich taktieren, andererseits sich möglicherweise aber auch selbst in eine finanzielle Bredouille bringen.

In den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland, Stand 1.1.2020, heisst es z. B. wörtlich:

"Der Wohnvorteil durch mietfreies Wohnen im eigenen Heim ist als wirtschaftliche Nutzung des Vermögens unterhaltsrechtlich wie Einkommen zu behandeln. (...)
Bei der Bemessung des Wohnvorteils ist auszugehen von der Nettomiete, d.h. nach Abzug der auf einen Mieter nach § 2 BetrKV umlegbaren Betriebskosten. Hiervon können in Abzug gebracht werden der berücksichtigungsfähige Schuldendienst, erforderliche Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten und solche Kosten, die auf einen Mieter nicht nach § 2 BetrKV umgelegt werden können.

Auszugehen ist vom vollen Mietwert. Wenn es nicht möglich oder nicht zumutbar ist, die Wohnung aufzugeben und das Objekt zu vermieten oder zu veräußern, kann statt dessen die ersparte Miete angesetzt werden, die angesichts der wirtschaftlichen Verhältnisse angemessen wäre. Dies kommt in der Regel für die Zeit bis zur Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags in Betracht."

Sehr viele weitere wissenswerte Informationen findest Du hier auch noch einmal zusammengefasst, @Muckelpu:

https://www.iww.de/fk/archiv/wohnvorteil-so-behalten-sie-beim-wohnvorteil-den-ueberblick-f13489

Auch wenn ich Deinen Wunsch, im Hause mit den Kindern zu bleiben, in persönlicher Hinsicht sehr gut nachvollziehen kann, @Muckelpu, bin ich unterm Strich allerdings nicht davon überzeugt, dass Du diesbezüglich überhaupt schon eine genaue Vorstellung davon haben dürftest, welche finanziell nachteiligen Belastungen auf Dich zukommen könnten.

Wenn Dir seitens des Gerichts wirklich ein Wohnwert zusätzlich zu Deinem beruflichen Einkommen zugerechnet werden würde, so dass Du Dir viel mehr eigenes Einkommen anrechnen lassen müsstest, als Du derzeit glaubst, würdest Du damit im Umkehrschluss auch weniger eigenen Trennungsunterhalt von Deinem Ehegatten beanspruchen können - je mehr Du selbst hast, je weniger muss er für Dich als Ehefrau auch zahlen.

Hinzu kommt, dass Ihr Euer gemeinsames Haus doch sicherlich noch nicht vollständig abbezahlt haben werdet, oder?

Wer zahlt denn gegenwärtig (noch) die monatlichen Hausdarlehensraten?

Ich nehme mal an, Dein Ehemann?

Wenn Du aber in dem Haus verbleiben solltest, glaubst Du dann ernsthaft, dass Dein Ehemann dann auch weiterhin ganz alleine für sämtliche anfallenden Hauslasten, Hausdarlehen, öffentliche Hausabgaben, Nebenkosten, und so weiter, finanziell aufkommen wird?

Davon gehe ich eher nicht aus.

Was passiert aber, wenn Dein Ehemann die vielen Hauslasten nicht mehr finanziell bedient? Weitere Streitigkeiten, viel Ärger mit den Banken, die ihr Geld zurückgezahlt haben wollen, Mahnungen, und so weiter - also vorprogrammierter Ärger an sehr vielen Fronten.

Erörtere mit Deiner Anwälte doch mal die Vorteile, die ein Verkauf der Immobile für Dich bieten könnte, womit ich einen freihändigen Verkauf an eine dritte Person und nicht an Deinen Ehemann meine.

Bei einem Verkauf Deines Hausanteils an Deinen Ehemann befürchte ich für Dich eher finanzielle Nachteile, da Dir Dein Mann für Deinen Anteil ja erwartungsgemäß so wenig wie nur möglich zahlen würde, was ja nicht Deinem Interesse entsprechen dürfte.

Bei einem Verkauf an eine dritte Person könnten Du und Dein Mann möglicherweise einen Verkaufspreis realisieren, der Dir einen größeren finanziellen Anteil verschaffen würde, und gleichzeitig fielen alle Hauslasten und Hausschulden mit einem Verkauf für Euch beide weg - also zumindest insoweit kein zukünftiger Ärger mehr mit Deinem Ehemann und mit irgendwelchen Gläubigern.
 
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