ich hab mit dem Anwalt gesprochen und er meinte, dass ich mit den Kindern ausziehen kann.
Dann mach das- unternimm was in diese Richtung. Hast du Familie wo du hin kannst?
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ich hab mit dem Anwalt gesprochen und er meinte, dass ich mit den Kindern ausziehen kann.
@Red Eireen ich gehe arbeiten. Es hörte sich für mich gerade nur so an: Wer im haus bleibt, behält die Kinder. Und ich bin nicht diejenige, die im haus bleiben kannWenn ihr euch trennt, dann bist du doch mit den Kindern alleine gar nicht alleine in der Lage ein Haus zu unterhalten. Gehst du arbeiten ?
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ich hab mit dem Anwalt gesprochen und er meinte, dass ich mit den Kindern ausziehen kann. Ich überlege nur, ob das ne gute Taktik ist.
Und ich bin nicht diejenige, die im haus bleiben kann
@nein, meine Familie wohnt knapp 600km entferntDann mach das- unternimm was in diese Richtung. Hast du Familie wo du hin kannst?
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@Tugendengel danke für deine Nachricht. Ha, das hat mir meine Anwältin gesagt. Wir befinden uns im trennungsjahr und wenn das vors familiengericht geht, wird der Richter meist so entscheiden, dass beide bleiben können, da man sich in einem Haus aus dem Weg gehen kann. Sprich: das keiner ausziehen muss. Meine Anwältin hat ihn aufgefordert, auszuziehen... Das sitzt er aus. Interessiert ihn nicht. Die Schuldfrage gibt es in Deutschland leider nicht mehr und das finde ich sehr sehr schade. Er betont das auch fast täglich. Das ist sein Glück und mein Pech
Hat Dein Anwalt mit Dir auch mal erörtert, ob es sich für Dich lohnen könnte, wenn Du bei Gericht einen Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung allein für Dich und die Kinder stellst?
Nach § 1361b Bürgerliches Gesetzbuch kann nämlich ein vom anderen Ehegatten getrennt lebender Ehegatte verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt, soweit dies auch unter Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten notwendig ist, um eine unbillige Härt zu vermeiden.
Die Nutzung der Ehewohnung kann hierbei durch das Gericht bei Trennung oder während des Getrenntlebens geregelt werden.
Hier findest Du mal weitere Informationen, liebe @Muckelpu:
https://www.familienrecht-muenchen.de/Aktuelles/Die_Wohnungszuweisung_nach_1361b_BGB
Das kommt drauf an. Im Falle einer gerichtlichen Wohnungszuweisung an Dich schon.
wird der Richter meist so entscheiden, dass beide bleiben können, da man sich in einem Haus aus dem Weg gehen kann. Sprich: das keiner ausziehen muss.
Die Schuldfrage gibt es in Deutschland leider nicht mehr und das finde ich sehr sehr schade.
@Tugendengel ich wollte mir am we Gedanken machen wie wir weiter erfahren. Dafür wollte ich die Karten befragen. Geplant haben wir noch nichts konkretes.Das ist durchaus möglich, zwingend ist dies allerdings nicht.
Rechtlich könnte es auch anders ausgehen, aber das kann Dir kein Anwalt im Vorfeld eines gerichtlichen Verfahrens sicher garantieren, weshalb die Angelegenheit sicherlich risikoreich bleibt.
Richtig.
Wenn Du mit den Kindern ausziehen solltest, könnte dies bei entsprechender Leistungsfähigkeit Deines Mannes aber dazu führen, dass er Dir und den Kindern gegenüber in nicht unerheblichem Umfang unterhaltspflichtig werden könnte.
Außerdem hätte ein Auszug Deinerseits zusammen mit den Kindern den taktischen Vorteil, dass Du von Deinem Mann z. B. ein sog. Nutzungsentschädigung dafür verlangen könntest, dass er als der dann allein im Haus Verbleibende nicht nur seinen eigenen Hausanteil als Miteigentümer zukünftig nutzten würde, sondern zugleich auch Deinen Hausanteil, da ja auch Du Miteigentümerin des Hauses bist, woran ein Auszug Deinerseits mit den Kindern nichts ändern würde.
Falls Dein Mann Dir jedoch nicht nur eine Nutzungsentschädigung für die Nutzung auch Deines Hausanteils zahlen müsste und zusätzlich auch noch Unterhalt für Dich und die Kinder, hättest Du aber vielleicht schon einiges mehr an Geld zur Verfügung, um Dir eine eigene Wohnung mit den Kindern zu finanzieren.
Was sagt Deine Anwältin denn dazu bislang?
das ist schlecht. Wo sind die Kinder dann untergebracht- wenn du arbeitest?ich gehe arbeiten.
@Red Eireen wir arbeiten beide. Ich aber in teilzeit und er vollzeitdas ist schlecht. Wo sind die Kinder dann untergebracht- wenn du arbeitest?
Arbeitet dein Mann auch ?
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Guten Morgen. Ich hab mir nochmal die Karten gelegt und bin geschockt. Ich sehe, dass mein Mann mit den Kindern auszieht und ich im Haus bleibe. Stimmt das? Er liegt im Haus der Störche. Meine Kinder spiegeln sich mit den Störche und ich spiegel mich mit dem haus?