flimm
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Wo steht das bitte geschrieben ?
Kinder gehören zur Mutter - vor allem wenn sie noch klein sind.
Millionen Mütter leben mit ihren Kindern in Wohnungen. Ein Haus zu haben ist keine Garantie Kinder "behalten" zu dürfen.
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ich würde im Blatt deuten, derjenige der im haus verbleibt bekommt die kinder.
da ich ihn eher im Haus verbleibend -laut kartenblatt (2) - vermute,
es geht ja wohl um das
aus https://www.scheidung.org/aufenthaltsbestimmungsrecht/Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht muss also beantragt werden. Bis dahin bleibt das gemeinsame Recht der Eltern zur Bestimmung des Aufenthalts bestehen. Die immer wieder unter juristischen Laien aufgestellten Behauptungen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht
sind daher unzutreffend.
- gehe automatisch auf denjenigen über, der die Kinder nach der Trennung zuerst aufnimmt, oder
- erhalte immer derjenige, bei dem die Kinder längere Zeit ihren Hauptwohnsitz haben, oder
- stünde generell der Mutter zu
mittlerweile hat sich ja herausgestellt das sie, @Muckelpu nicht im Haus bleiben kann, aufgrund Zahlungsschwierigkeiten.