B
blue
Guest
Wenn du also jemandem einen Schadenszauber verpasst, und derjenige am nächsten Tag vom Balkon fällt und sich das Genick bricht, hast du kein Problem damit?
Grüße,
SJ
mmmh -
wenn ich (ich weiß, ich bin nicht angesprochen ) jemanden einen Schadenzauber verpassen würde, dann will ich ihm doch Schaden zufügen.... - oder nicht?
da käme doch ein Sturz vom Balkon grade recht ----
Schaden ist Schaden... - oder wollte ich ihn evtl. nur ein klein wenig pieksen?
Dafür benötige ich aber keinen Schadenzauber - das kann ich auch so.....
Liebe Grüße blue