Vorwurf: Der Koran ruft zum Kampf gegen die Ungläubigen auf, widerspricht der Glaubensfreiheit!
"Es gibt keinen Zwang im Glauben. (Der Weg der) Besonnenheit ist nunmehr klar unterschieden von (dem der) Verirrung. Wer also falsche Götter verleugnet, jedoch an Allah glaubt, der hält sich an der festesten Handhabe, bei der es kein Zerreißen gibt. Und Allah ist Allhörend und Allwissend." (2/256)
>Glaubensfreiheit
"Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Allah und nicht an den Jüngsten Tag glauben und nicht verbieten, was Allah und sein Gesandter verboten haben, und nicht die Religion der Wahrheit befolgen - von denjenigen, denen die Schrift gegeben wurde-, bis sie den Tribut aus der Hand entrichten und gefügig sind! " (9,29)
>Allgemeiner Aufruf zum Kampf gegen Ungläubige
"Und tötet sie, wo immer ihr auf sie trefft, und vertreibt sie, von wo sie euch vertrieben haben, denn Verfolgung (1) ist schlimmer als Töten! Kämpft jedoch nicht gegen sie bei der geschützten Gebetsstätte, bis sie dort (zuerst) gegen euch kämpfen. Wenn sie aber (dort) gegen euch kämpfen, dann tötet sie. Solcherart ist der Lohn der Ungläubigen." (2,191)
>Wieder ein Aufruf gegen Ungläubige
Antwort:
Bei dieser Darstellung des Verses wird eindeutig ein falsches Bild hervorgerufen, dadurch, dass erneut der vorausgehende Vers, der eindeutig klärt, dass es um Verteidigung geht, einfach entfernt wurde. Zum genannten Vers 191 der Sure 2 gehört, um die Aussage zu verstehen, der Vers 190:
"Und kämpft auf Allahs Weg gegen diejenigen, die gegen euch kämpfen, doch übertretet nicht! Allah liebt nicht die Übertreter."
Dadurch wird einem direkt bewusst, dass hier mit Absicht manipuliert wurde, um dem Islam zu schaden.
Der Islam ist die Religion des Friedens und hat eindeutige Grundsätze zur Glaubensfreiheit.
1. Der Islam garantiert dem Menschen seine Glaubensfreiheit. Der Ausspruch auf dieses Recht wird im Koran eindeutig verkündet: "Es gibt keinen Zwang im Glauben" (2,256)
Niemand darf dazu gezwungen werden, eine bestimmte Religion anzunehmen. Die Freiheit des Menschen, sich für einen bestimmten Glauben zu entscheiden, ist eine grundsätzliche Vorraussetzung für den Glauben. Der Anspruch jedes Menschen auf dieses Recht wird im Koran artikuliert: "Wer nun will, möge glauben, und wer will, möge nicht glauben!" (18,29)
2. Die Anerkennung der Religionsfreiheit bedeutet zugleich die Anerkennung der multireligiösen Gemeinschaft. Der Prophet Muhammed bestätigte diese Tatsache in der ersten Verfassung in Medina, in der er erklärt, dass Muslime und Juden in Medina eine Nation bilden. Von dieser Religionsfreiheit ausgehend, die der Islam der Gemeinde garantiert hat, gewährte der zweite Kalif, Umar Ibn Al Khattab, den Christen Jerusalems Schutz und Sicherheit bezüglich "ihres Lebens, ihrer Kirchen und Kreuze. Niemand darf ihnen Schaden zufügen, noch sie gegen ihren Willen zu einem anderen Glauben zwingen".
3. Der Islam gewährt auch Gedankenfreiheit, unter der Bedingung, dass Diskussion über die Religion sachlich und nicht als ein Vorwand, sie zu beschimpfen oder lächerlich zu machen. Im Koran steht: "Rufe zum Weg deines Herrn mit Weisheit und schöner Ermahnung, und streite mit ihnen in bester Weise. Gewiss, dein Herr kennt sehr wohl, wer von Seinem Weg abirrt, und Er kennt sehr wohl die Rechtgeleiteten."(16,125)
Im Lichte einer solchen Toleranz kann ein Dialog zwischen Muslimen und Nichtmuslimen stattfinden. Der Koran lädt die Anhänger anderer monotheistischer Religionen zu diesem Dialog ein: "Sag: O Leute der Schrift, kommt her zu einem zwischen uns und euch gleichen Wort: dass wir niemandem dienen außer Allah und Ihm nichts beigesellen und sich nicht die einen von uns die anderen zu Herren außer Allah nehmen. Doch wenn sie sich abkehren, dann sagt: Bezeugt, dass wir (Allah) ergeben sind." (3,64)
Dies schließt zugleich ein, dass im Falle des Misslingens eines solchen Dialoges jeder Teilnehmer einer derartigen Diskussion bei seinem ursprünglichen Glauben bleibt. Derselbe Gedanke wird im letzten Vers der Sure 109 zum Ausdruck gebracht, adressiert vom Propheten Muhammad an die Heiden:" Euch eure Religion und mir meine Religion (1)"(109,6)
4. Die Überzeugung ist eine Grundvoraussetzung eines jeden Glaubens. Ein wahrhafter Glaube basiert auf unbestreitbarer Uberzeugung und Gewissheit und ist nicht das Resultat von Nachahmung oder Zwang. Jeder Mensch ist frei, seinen Glauben zu wählen und hat das Recht zu eigenen Meinungen, sogar der Atheist.
Niemand hat das Recht, gegen seine Glaubensauffassung einzuschreiten, solange er seine Gedanken für sich behält und sie nicht unter den Leuten verbreitet, um sie durcheinander zu bringen in Bezug auf ihre moralischen Werte.
Versucht er aber, diese verkehrten Gedanken, die im Widerspruch zu den Bekenntnissen und Moralauffassungen der anderen Mitmenschen stehen, zu verbreiten, so verstößt er damit gegen die allgemeine Ordnung des Staates, in dem er lebt, weil sich dadurch Zweifel unter seinen Mitbürgern ausbreiten, die zum Aufruhr führen können. Jeder, der sich so verhält, wird der Bestrafung unterworfen. Er kann sogar des Hochverrats angeklagt werden, der mit dem Tod bestraft wird, nicht weil er seinen Glauben abgelegt hat, sondern weil er durch seine Gedanken Verwirrung im Staat verbreitet und gegen seine Ordnung verstoßen hat.
Zudem gilt, dass Zwangsbekehrung psychisch und physisch verboten ist. Kein Muslim soll sich den Krieg wünschen und kein Staat soll ihn anstreben. Es ist grundsätzlich nur die Verteidigung erlaubt bei einem Angriff auf einen Gläubigen oder die islamische Gemeinde. Alle Verse im Koran, die sich auf Kampfhandlungen mit Waffen sprechen von Kriegen, die ihnen aufgezwungen wurden oder bei denen sie zur Hilfe gerufen wurden.
Nirgendwo findet man im Koran eine Aufforderung Andersgläubige aufgrund ihres Glaubens zu bekämpfen. Jeder der dieses behauptet, weil er Verse aus dem Zusammenhang reißt und dann daraus zu belegen versucht, dass es den Muslimen zwingend vorgeschrieben sei, die Ungläubigen zu vernichten begeht eine große Lüge gegen Allah.