Ausbildung[Bearbeiten]
Die Ausbildungen zum Psychologischen Psychotherapeuten sowie zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erfolgen nach dem Universitätsstudium und dauern in Vollzeitform jeweils mindestens drei Jahre, in Teilzeitform jeweils mindestens fünf Jahre (§ 5 Abs. 1 PsychThG). Die Ausbildung erstreckt sich auf die Vermittlung von eingehenden Grundkenntnissen in wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren sowie auf eine vertiefte Ausbildung in einem dieser Verfahren. Dazu werden derzeit folgende Verfahren gezählt:
Psychoanalyse/analytische Psychotherapie,
tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie,
Verhaltenstherapie,
seit 2002 die Gesprächspsychotherapie und
seit Dezember 2008 auch die Systemische Therapie.[8]
Die Ausbildung umfasst mindestens:
600 Behandlungsstunden praktische Ausbildung mit mindestens 6 Patientenbehandlungen unter mindestens 150 Stunden Supervision
600 Stunden theoretische Ausbildung
1.800 Stunden praktische Tätigkeit, davon 1.200 an einer psychiatrischen klinischen Einrichtung und 600 Stunden an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung
Während der Psychotherapie-Ausbildung führt der Auszubildende die Bezeichnung Psychotherapeut in Ausbildung (PiA). Die Mindestanforderungen an die Ausbildungen und das Nähere über die staatlichen Prüfungen sind auf Basis des Psychotherapeutengesetzes in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten geregelt.[9] Die Ausbildung kann an universitär angebundenen Einrichtungen sowie an staatlich anerkannten privaten Ausbildungsinstituten absolviert werden. In der Regel bieten die Ausbildungsinstitute die Ausbildung nur in einem Verfahren an. Lediglich zwei Institute bieten die Ausbildung in allen zugelassenen Psychotherapieverfahren an.[10][11] Die Ausbildungskosten, die von den Psychotherapeuten in Ausbildung selber zu tragen sind, betragen rund 20.000 bis 40.000 Euro.[12][13][14][15]
Während der vorgeschrieben praktischen Tätigkeit in einer psychiatrischen klinischen Einrichtung werden die Ausbildungsteilnehmer für ihre Tätigkeit meist nicht vergütet. Dies wird unter anderem darauf zurückgeführt, dass Psychologen während der praktischen Tätigkeit in der Ausbildung mangels Approbation nicht selbstständig psychotherapeutisch handeln dürfen.[16] Inzwischen ergingen mehrere Gerichtsurteile gegen Kliniken, die Psychologen in Psychotherapie-Ausbildung während ihrer praktischen Tätigkeit eine Bezahlung verweigert hatten.[17][18][19]
Wikipedia
Das Problem ihrer Zunft: Es ist ein freies Gewerbe jeder kann einen Gewerbeschein anmelden ohne den Nachweis einer Ausbildung. Wenn ich ein esoterisches Buch gelesen habe und mich dadurch befähigt fühle, das Wissen weiterzugeben, kann ich einen Gewerbeschein als Energetiker lösen. Damit sind die Schwierigkeiten vorprogrammiert.
http://kurier.at/lebensart/das-geschaeft-mit-der-energie/7.874.287
Das ist tatsächlich schlecht, doch: 1.) leider hat sich noch niemand die Mühe gemacht diesen, sehr umfangreichen Berufsstand zu Zertifizieren,
2.) wäre dazu eine Anerkennung notwendig, die zumindest der des Heilpraktikers, nach deutschen Mustern, entspricht.
Viele der mir bekannten Energetiker würden sich ohne weiteres dieser Zertifizierung stellen/unterordnen bzw. würden auch die meisten einer vorgeschriebenen Prüfung durch einen Amtsarzt nachkommen.
Ich weiß sehr wohl, dass die Psychologen und Psychoanalytiker eine sehr fundierte und ausgiebige Ausbildung haben. Das habe ich auch niemals angezweifelt! Es geht hier um den Vergleich der Merkmale eines Arbeitsablaufes.