Die Wochenendhäuser / Schrebergärten sind, in Nds., als solches mit Bplan festgelegt. Hier gibt es keinen Bplan - da Außenbereich. Also alles i. O.
Das Haus ist ein ordnungsgemäßes Wohnhaus. Wasser, Strom, Gas - alles da.
Ich wiederhole mich: ein Gehege ist nicht gestattet. Egal ob am Grundstücksrand oder mittendrin.
Ich kann eines für 12qm bauen; dass ist aber weniger Fläche als sie jetzt haben. Bringt mir also auch nichts.
In meinem Text unter dem Bild schrieb ich, dass ich eher in der Mitte des Grundstückes einen Zaun setzen möchte. Der Rand links ist am besten frei zu halten.
Die Informationen habe ich. Die nenne ich hier aus Datenschutzgründen nicht.
Ja, genau. Das Haus, welches quasi quer steht. Auf dem Dach erkennt man zwei Oberlichter. Die anderen Gebäude drumherum sind genehmigte Nebengebäude.