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Schlangenstab
Guest
Ich hab nochmal nachgelesen.
Im Urteil heißt es: "Westlotto ist die Annahme von Oddset-Wetten durch Spieler verboten, die "Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger".
INSBESONDERE Hartz-IV-Empfänger - nicht AUSSCHLIESSLICH Hartz-IV-Empfänger.
Ja aber weshalb nur in Nordrhein Westfahlen?
Das ist ja auch ein Witz, wenn es gegen EU-Gesetz verstossen sollte.
Also schlussendlich ist es eine Bevormundung von erwachsenen Menschen.
Das würde auch heissen, man dürfte keinem Alkoholiker kein Alk. mehr verkaufen und einem Raucher keinen Tabak mehr.
Dh. es geht ja nur um die Bevormundung die ja fragwürdig ist, ... .
Denn es geht ja darum, dass hier von Spielsucht die Rede ist, nur wer einmal so ein Gewinnspiel mitmacht ist kein Süchtiger, egal ob Hartz4 Empfänger oder nicht, ... .
Also somit ist eigentlich die Aussage, man will gegen Spielsucht vorgehen, Hartz4 Empfänger = (Süchtiger), denn es geht ja wegen der Spielsucht unter anderem, also wirklich für mich ist das eine Diskriminierung von Menschen die am Existenzminimum leben.
Man sieht das Ganze hat irgend einen massiven Haken.
lg
Cyrill