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Schlangenstab
Guest
Ja, da siehst du wieder was nicht komplett.
Gegen eine einstweilige Verfügung kann man Widerspruch einlegen. Was die Westlotto auch heute gemacht hat.
Und dann muss das Gericht zeitnah entscheiden. ZUeitnagh bedeutet in dem Fall innerhalb 14 Tagen.
So wie ich die Juristerei kenne, wird die einstweilige Verfügung aufgehoben.
Und dann ist das Hauptverfahren abzuwarten. Was dann schon mal Monate dauern kann.
Und dann gibt es noch Revisionsmöglichkeiten_ Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht, europ#ischer Gerichtshof.
Entschieden ist also gar nichts.
Und es ist auch nicht abzusehen, welche Entscheidung rauskommt.
Sicher aber ist, dass die persönliche Lebensgestaltung rechtlich Vorrang hat. Und deshalb wird diese einstweilige Verfügung keine Bestand haben.
crossfire
Die Klage hatte der private Sportwettenanbieter Tipico eingebracht, der Westlotto vorwirft, gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und den seit 2008 geltenden Glücksspielstaatsvertrag verstoßen zu haben. Darin heißt es, dass Minderjährige, Spielsüchtige, aber auch Menschen mit geringen Einkünften vor Glücksspielen geschützt werden müssen. Durch den Vertrag, der Ende 2011 ausläuft, wurde das Monopol der Länder auf Lotto und Sportwetten etabliert.
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,750196,00.html
Deutschland muss sich aber an das Recht halten, dh. es wird noch nicht vorbei sein, denn wenn dies wirklich gesetzliche Grundlagen sind wo ich dick markiert habe, wird es wohl eine saftige Klage geben auch von Anderen, an den Staat Deutschland. Dh. Deutschland müsste von Gesetzeswegen eine Definition machen was geringe Einkünfte sind und dann danach handeln, dh. dann wird dieses Urteil rechtskräftig werden, dh. falls dies in anderen EU-Ländern anders geregelt ist. Dh. wenn dort wirklich sowas kontrolliert wird, wer Glückspiele machen darf oder wer nicht.
lg
Cyrill