HarzIV= Entmündigt????

Aber natürlich müssen die persönlichen Freiheiten eingeschränkt werden
wenn es zu weit getrieben wird :rolleyes:

Aber nicht in dem Sinne, dass den Menschen vorgeschrieben wird, was sie mit ihrem Geld zu machen haben.
Ich sagte ja: das MITEINANDER muss geregelt werden. Doch was jemand tut oder nicht tut - solange er niemandem damit schadet! - darf nicht vorgeschrieben werden. Damit würde sich die Rechtssprechung in Richtung Diktatur bewegen.

Oder was genau meinst Du mit "zu weit getrieben"?
 
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diese Regeln sollten vor allem das Miteinander regeln, aber nicht in die persönlichen Freiheiten eingreifen.

Völlig richtig.

Das Grundproblem, das ich an der heutigen Zeit sehe, ist dass der westlichen Welt der Kommunismus abhanden gekommen ist. Solange es so eine Art Wettbewerb zwischen den Systemen gegeben hat, war die soziale Marktwirtschaft tatsächlich sozial. Heute kann man die Thatcher raushängen lassen und der Mensch wird zum Material, das man getrost auf den Müll werfen kann, wenn er nicht mehr funktioniert.

Zudem säbelt man unter dem Mäntelchen der Terrorismus-Bekämpfung an den persönlichen Freiheiten und arbeitet daran, den gläsernen Bürger zu erschaffen, der nur noch minimale Rechtssicherheiten genießt.

Das einzige, was die Politike zustande bringt, sind Appelle zur Entsolidarisierung. Zwei Zitate auf der deutschen Politik, kommen mir da in Erinnerung. Schröders "kein Recht auf Faulheit", mit dem er praktisch jeden Sozialhilfeempfänger zum Schmarotzer machte und Westerwelles "spätrömische Dekadenz".
 
Das Grundproblem, das ich an der heutigen Zeit sehe, ist dass der westlichen Welt der Kommunismus abhanden gekommen ist. Solange es so eine Art Wettbewerb zwischen den Systemen gegeben hat, war die soziale Marktwirtschaft tatsächlich sozial.
Es kann sich dabei aber auch um einen Zufall handeln. In den 80er Jahren gab es den Kommunismus ja noch, und dennoch waren sie in England und Amerika ein Jahrzehnt der "sozialen Kälte". Dass es in wenigen Ländern - etwa Deutschland - eine äußerst großzügige Wohlfahrt gab, hängt vermutlich nicht mit diesem "Wettbewerb" zusammen - der war, was den Lebensstandard angeht - schon viel früher zugunsten des Westens entschieden.

Und die soziale Marktwirtschaft nach deutschem Zuschnitt ist nach wie vor das sozialste Wirtschaftsmodell der Welt. Versuchte Einschnitte in persönliche Freiheiten haben ja nix mit der Wirtschaftsordnung zu tun. Außerdem sind es ja gerade die Deutschen, die ständig mit den Schweizer Erzkapitalisten im Clinch liegen, weil die unseren millionenschweren Steuerflüchtlingen finanzielles Asyl bieten.

Habe neulich erst wieder mit einem Bekannten telefoniert. Der macht seit ein paar Monaten einen Halbtags-Job und wird vom Amt kräftig bezuschusst. Noch innerhalb der Probezeit hat er sich erstmal einen zweiwöchigen Urlaub in der Türkei gegönnt. Ich meine: ich gönne ihm das ebenfalls. Aber er hätte sich das nicht leisten können, wenn der Sozialstaat soooo furchtbar schlecht wäre, wie immer behauptet wird.
 
Versuchte Einschnitte in persönliche Freiheiten haben ja nix mit der Wirtschaftsordnung zu tun.

Hat es nicht?

Es fällt jedenfalls zeitlich zusammen mit einer immer stärkeren Verarmung breiter Bevölkerungsschichten. Jedenfalls ist man mit Einschränkungen persönlicher Freiheiten bestens gerüstet, falls es tatsächlich zu Unruhen kommen sollte.

Und der Mafiaparagraf bietet in seiner Schwammigkeit das Rechtsmittel, um selbst den Bienenzüchterverein zu einer verbrecherischen Organisation zu machen.
 
Zitat Bulldackel


Habe neulich erst wieder mit einem Bekannten telefoniert. Der macht seit ein paar Monaten einen Halbtags-Job und wird vom Amt kräftig bezuschusst. Noch innerhalb der Probezeit hat er sich erstmal einen zweiwöchigen Urlaub in der Türkei gegönnt. Ich meine: ich gönne ihm das ebenfalls. Aber er hätte sich das nicht leisten können, wenn der Sozialstaat soooo furchtbar schlecht wäre, wie immer behauptet wird.
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Das verstehe ich nun nicht.Wieviel bekommt denn dein Bekannter vom Amt da du schreibst er wird kräftig bezuschusst.So kräftig kann das doch nicht sein oder er arbeitet für einen Hungerlohn ,auch möglich.
Dann noch eine Frage was hat der Türkei Urlaub mit der Probezeit zu tun.Wie lange ist diese ?


Namaste Kosima
 
Aber natürlich müssen die persönlichen Freiheiten eingeschränkt werden
wenn es zu weit getrieben wird :rolleyes:

Aber natürlich müssen die persönlichen Freiheiten eingeschränkt werden
wenn es zu weit getrieben wird :rolleyes:

Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Internationaler Pakt ü. wirtschaftliche, soziale u. kulturelle Rechte, Fassung vom 12.03.2011

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Vizekanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 10. September 1978 hinterlegt; dieser Staatsvertrag tritt gemäß seinem Art. 27 Abs. 2 für Österreich am 10. Dezember 1978 in Kraft.

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben bis 10. Dezember 1978 folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum genannten Pakt hinterlegt:

Australien, Barbados, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dänemark, Bundesrepublik Deutschland (einschließlich Berlin (West), soweit nicht Rechte und Pflichten der Alliierten berührt werden), Deutsche Demokratische Republik, Dominikanische Republik, Ecuador, Finnland, Guayana, Guinea, Irak, Iran, Jamaika, Jordanien, Jugoslawien, Kanada, Kenia, Kolumbien, Libanon, Libyen, Madagaskar, Mali, Mauritius, Mongolei, Norwegen, Panama, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, Rumänien, Rwanda, Schweden, Senegal, Sowjetunion, Spanien, Surinam, Syrien, Tansania, Tschechoslowakei, Tunesien, Ukraine, Ungarn, Uruguay, Venezuela, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (einschließlich Belize, Bermuda, Britische Jungfern-Inseln, Cayman-Inseln, Falkland-Inseln und abhängige Gebiete, Gibraltar, Gilbert-Inseln, Guernsey, Hongkong, Jersey, Insel Man, Montserrat, Pitcairn-Gruppe, Salomon-Inseln, St. Helena und abhängige Gebiete, Turks- und Caicos-Inseln, Tuvalu), Weißrußland, Zaire und Zypern.

TEIL I

Artikel 1



(1) Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.

(2) Alle Völker können für ihre eigenen Zwecke frei über ihre natürlichen Reichtümer und Mittel verfügen, unbeschadet aller Verpflichtungen, die aus der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit auf der Grundlage des gegenseitigen Wohles sowie aus dem Völkerrecht erwachsen. In keinem Fall darf ein Volk seiner eigenen Existenzmittel beraubt werden.

(3) Die Vertragsstaaten, einschließlich der Staaten, die für die Verwaltung von Gebieten ohne Selbstregierung und von Treuhandgebieten verantwortlich sind, haben entsprechend der Satzung der Vereinten Nationen die Verwirklichung des Rechtes auf Selbstbestimmung zu fördern und dieses Recht zu achten.


TEIL II

Artikel 2



(1) Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, einzeln und durch internationale Hilfe und Zusammenarbeit, insbesondere wirtschaftlicher und technischer Art, unter Ausschöpfung aller seiner Möglichkeiten Maßnahmen zu treffen, um nach und nach mit allen geeigneten Mitteln, vor allem durch gesetzgeberische Maßnahmen, die volle Verwirklichung der in diesem Pakt anerkannten Rechte zu erreichen.

(2) Die Vertragsstaaten verpflichten sich zu gewährleisten, daß die in diesem Pakt verkündeten Rechte ohne Diskriminierung hinsichtlich der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt oder des sonstigen Status ausgeübt werden.

(3) Entwicklungsländer können unter gebührender Berücksichtigung der Menschenrechte und der Erfordernisse ihrer Volkswirtschaft entscheiden, inwieweit sie Personen, die nicht ihre Staatsangehörigkeit besitzen, die in diesem Pakt anerkannten wirtschaftlichen Rechte gewährleisten wollen.


Artikel 3

Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Gleichberechtigung von Mann und Frau bei der Ausübung aller in diesem Pakt festgelegten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sicherzustellen.



TEIL III

Artikel 6

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht auf Arbeit, welches das Recht jedes Einzelnen auf die Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt durch frei gewählte oder angenommene Arbeit zu verdienen, umfaßt, und unternehmen geeignete Schritte zum Schutze dieses Rechts.

(2) Die von einem Vertragsstaat zur vollen Verwirklichung dieses Rechts zu unternehmenden Schritte umfassen fachliche und berufliche Beratung und Ausbildungsprogramme sowie die Festlegung von Grundsätzen, Maßnahmen und Verfahren zur Erzielung einer stetigen wirtschaflichen, sozialen und kulturellen Entwicklung und einer produktiven Vollbeschäftigung unter Bedingungen, welche die politischen und wirtschaftlichen Grundfreiheiten des Einzelnen schützen.
Artikel 7



Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht eines jeden auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, durch die insbesondere gewährleistet wird


a)


ein Arbeitsentgelt, das allen Arbeitnehmern mindestens sichert

i)angemessenen Lohn und gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit ohne Unterschied; insbesondere wird gewährleistet, daß Frauen keine ungünstigeren Arbeitsbedingungen als Männer haben und daß sie für gleiche Arbeit gleiches Entgelt erhalten,

ii)einen angemessenen Lebensunterhalt für sie und ihre Familien in Übereinstimmung mit diesem Pakt;

b)
sichere und gesunde Arbeitsbedingungen;

c)
gleiche Möglichkeiten für jedermann, in seiner beruflichen Tätigkeit entsprechend aufzusteigen, wobei keine anderen Gesichtspunkte als Beschäftigungsdauer und Beschäftigung ausschlaggebend sein dürfen;

d)
Arbeitspausen, Freizeit, eine angemessene Begrenzung der Arbeitszeit, regelmäßiger bezahlter Urlaub sowie Vergütung gesetzlicher Feiertage.


Quelle: Bundesrecht, einzusehen unter .ris.bka.gv.at/Geltende Fassung (vor dem ersten Punkt die drei w´s eingeben, da ich wegen unzureichender Beiträge noch nicht verlinken darf).

LG Iza.
 
Zitat Bulldackel


Habe neulich erst wieder mit einem Bekannten telefoniert. Der macht seit ein paar Monaten einen Halbtags-Job und wird vom Amt kräftig bezuschusst. Noch innerhalb der Probezeit hat er sich erstmal einen zweiwöchigen Urlaub in der Türkei gegönnt. Ich meine: ich gönne ihm das ebenfalls. Aber er hätte sich das nicht leisten können, wenn der Sozialstaat soooo furchtbar schlecht wäre, wie immer behauptet wird.
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Das verstehe ich nun nicht.Wieviel bekommt denn dein Bekannter vom Amt da du schreibst er wird kräftig bezuschusst.So kräftig kann das doch nicht sein oder er arbeitet für einen Hungerlohn ,auch möglich.
Dann noch eine Frage was hat der Türkei Urlaub mit der Probezeit zu tun.Wie lange ist diese ?


Namaste Kosima

Es ist möglich während der Probezeit , wie in diesem Beispiel in die Türkei zu fahren, denn: ersten Fix gebucht und zweitens, bei Storno - wären die Gebühren eine enorme Belastung, wenn der Arbeitgeber darüber informiert ist und nichts dagegen hat , ist das kein Problem.

Leben und Leben lassen;)

LG:)
 
Zitat Bulldackel


Habe neulich erst wieder mit einem Bekannten telefoniert. Der macht seit ein paar Monaten einen Halbtags-Job und wird vom Amt kräftig bezuschusst. Noch innerhalb der Probezeit hat er sich erstmal einen zweiwöchigen Urlaub in der Türkei gegönnt. Ich meine: ich gönne ihm das ebenfalls. Aber er hätte sich das nicht leisten können, wenn der Sozialstaat soooo furchtbar schlecht wäre, wie immer behauptet wird.
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Das verstehe ich nun nicht.Wieviel bekommt denn dein Bekannter vom Amt da du schreibst er wird kräftig bezuschusst.So kräftig kann das doch nicht sein oder er arbeitet für einen Hungerlohn ,auch möglich.
Dann noch eine Frage was hat der Türkei Urlaub mit der Probezeit zu tun.Wie lange ist diese ?


Namaste Kosima

Ich weiß nicht wieviel es gekostet hat. Jedenfalls bekommt er, laut eigener Aussage, soviel Geld vom Amt, dass es sich für ihn nicht lohnen würde, Vollzeit zu arbeiten. Der Sozialstaat schießt also soviel dazu, dass er sich diesen Luxus leisten kann.

Der Türkei-Urlaub hat mit der Probezeit insofern zu tun, als ich es etwas seltsam finde, nach noch nicht einmal 6 Monaten - Teilzeit! - schon zwei Wochen Urlaub zu machen. Aber wie man sieht, ist auch das möglich in unserem so furchtbar menschenfeindlichen System.
 
Ich weiß nicht wieviel es gekostet hat. Jedenfalls bekommt er, laut eigener Aussage, soviel Geld vom Amt, dass es sich für ihn nicht lohnen würde, Vollzeit zu arbeiten. Der Sozialstaat schießt also soviel dazu, dass er sich diesen Luxus leisten kann.

Das sehe ich eher als ein Zeichen, dass der Lohn zu niedrig ist und man von diesem Job in Vollzeit eh nicht leben könnte.
Ich hatte auch mal Sozialhilfe. Gehungert hab ich nicht, aber viel Luxus konnte ich mir auch nicht leisten....
 
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Das sehe ich eher als ein Zeichen, dass der Lohn zu niedrig ist und man von diesem Job in Vollzeit eh nicht leben könnte.
Ich hatte auch mal Sozialhilfe. Gehungert hab ich nicht, aber viel Luxus konnte ich mir auch nicht leisten....
Das mag in deinem Fall so gewesen sein. Aber ich finde, zwei Wochen Türkei-Urlaub, darf man schon zum kleinen Luxus zählen.
 
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