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SYS41952
Guest
@Sys,
Berlin/E.m./Ag. Im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen dürfen Empfänger des Arbeitslosengeldes Hartz IV nicht mehr an Sportwetten und anderen Glücksspielen – Lotto-Tippscheine ausgenommen – teilnehmen.
http://diepresse.com/home/panorama/...verboten?_vl_backlink=/home/panorama/index.do
Dh definitiv für mich laut Zeitungsbericht betrifft es die Hartz4 Empfänger, denn was anderes kann ich nicht lesen, dh. theoretisch müssten die Ihre Marke zeigen,... !
lg
Cyrill
Falsch!
- Der Staatsvertrag regelt die Rahmenbedingungen unter welchen
einem Anbieter erlaubt ist Sportwetten anzubieten.
- Der stattliche Anbieter hat ein Konzept zum Schutz vor Spielsucht
vorgelegt, in dem auch steht das das Eigentum und der Einsatz eines Spieler
in einer vernünftigen Relation steht. So das niemand verarmt, weil Haus und
Hof verspielt. Das heißt ein Millionär darf keine Milliarden einsetzen und ein H4
Empfänger keine hunderte von Euro. Auf die Relation kommt es an.
- Auf Grund dieses Konzeptes wurde Oddsett erlaubt Sportwetten
anzubieten
- Allen anderen wurde es verboten.
- Ein privater Anbieter ist vor Gericht gezogen und hat gesagt, wenn
Oddsett Tippscheine von H4 Empfängern annimmt, dann verstößt Oddsett
gegen Ihr Konzept gegen Spielsucht und die Genehmigung laut Staatsvertrag
ist ungültig.Darauf hin wurde es Oddsett untersagt, Tippscheine anzunehmen,
mit dem Hinweis darauf das sie sich selber dazu verpflichtet haben.
- Dabei geht es nicht grundsätzlich um H4 Empfänger sondern um jeden
der es sich nicht leisten kann. Das heißt Oddsett müsste jetzt von jedem
verlangen nachzuweisen das er es sich leisten kann zu wetten, bevor Oddset
Tippscheine verkauft.
- Nicht Geringverdiener wurd verboten zu wetten, sondern Oddset wurde
verboten Geringverdiener wetten zu lassen, weil Oddsett nur die Erlaubnis für
Wetten bekommen hat, wenn sie Geringverdiener vor Spielsucht schützen.
Der Staat wollte sein Monopol sicher und hat Regel geschaffen, von denen
er dachte nur er könnte sie erfüllen und genau das er hat nach Ansicht des
Richter nicht getan. Das heißt nach jetziger Regelung hat der Staat es sich
selber verboten in bestimmten Bereichen Wetten anzubieten. Entweder
er bricht sein Monopol auf oder darf selber keine Wetten anbieten.In dem
der Richter die Verfügung auf H4 Empfänger eingrenzte, wurde das Urteil
diskriminierend und es geht zur nächsten Instanz. Durch diese Absurdität
geht es jetzt zum Bundesgericht.Und das solange bis der Staat zu gibt, das
es keine Möglichkeit gibt die Relation Eigentum/Einsatz zu überprüfen,
der Teil aus den Rahmenbedingungen gestrichen wird und dadurch das
Monopol fällt.
Das war nie eine einstweilige Verfügung gegen H4 Empfänger und mit nem
bissle Grips, versteht man auch das das gar nicht gehen würde.