Naürlich kennen die Grundrechte keine Kontaktverbote und keinen Mundschutz und noch vieles andere nicht.
Wenn in einer Not-Situation aber Kontaktverbote und Mundschutz usw. notwendig sind, dann sind eben auch Ausnahmen notwendig.
Das ist doch verständlich.
Wenn in einer Not-Situation aber Kontaktverbote und Mundschutz usw. notwendig sind, dann sind eben auch Ausnahmen notwendig.
Das ist doch verständlich.