Spahn: Eingriff in die Persönlichkeitsrechte zumutbar
Spahn sagte, mit der Testpflicht für Rückkehrer aus Gebieten mit hohen Fallzahlen wolle man „auf Nummer sicher“ gehen. „Mir ist sehr bewusst, dass das ein Eingriff in die Freiheit des Einzelnen ist.“ Es sei aber ein zumutbarer Eingriff. Es gebe auch eine „Verpflichtung für uns als Gesellschaft“, hob er hervor, zudem sei ein Abstrich verglichen etwa mit einer Blutentnahme ein vergleichsweise niedrigschwelliger Eingriff.
Wer aus solchen Risikogebieten kommt, muss sich bisher schon direkt für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben und beim Gesundheitsamt melden. Möglich ist auch, ein negatives Testergebnis vorzulegen, das höchstens 48 Stunden alt ist. Beispielsweise verlangt die Türkei für Ausreisende ein solches Zertifikat bereits vor dem Abflug.
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02:10 Min.Spahn: Testpflicht für Reiserückkehrer ab Samstag
Bereits seit vergangenem Samstag können sich alle Einreisenden aus dem Ausland freiwillig und kostenlos auf das Coronavirus testen lassen.
Jede bisher unentdeckte Infektion mache einen Unterschied, sagte Spahn. Rund 0,8 bis 1 Prozent der Testergebnisse aus dem Inland seien positiv, erklärt Spahn. Bei Rückkehrern aus dem Ausland liege der Wert bei ein bis zwei, je nach Flughafen sogar über zwei, Prozent.
Zur Frage, wie sinnvoll ein zweiter Test sei, sagt Spahn, dies könne bereits jetzt angeordnet werden. Dies liege in der Verantwortung der zuständigen Behörden vor Ort. Einige Bundesländer hätten dies schon angeordnet.
Spahn: Tests dürfen keine soziale Frage werden
Spahn verteidigte es erneut, dass die Reisenden für die Tests nicht selbst zur Kasse gebeten werden sollen. Von dem Argument, wer sich einen Urlaub leisten könne, könne sich gefälligst auch den anschließenden Test leisten, halte er nichts. Das würde das solidarische Krankenversicherungssystem infrage stellen. „Wir dürfen die Frage des Testens nicht zu einer sozialen Frage werden lassen“, erklärte Spahn.
Die Tests sind für die Einreisenden sollen zunächst aus Geldern der Krankenkassen finanziert werden. Dafür wird die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds verwendet, der allerdings dafür höhere Bundeszuschüsse erhält.
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Welche Länder als Risikogebiete gelten, steht auf einer Liste des RKI – aus der EU sind derzeit Luxemburg und die die drei spanischen Regionen Aragón, Katalonien und Navarra auf der Liste. Zentrales Kriterium ist, in welchen Staaten oder Regionen es in den vergangenen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gegeben hat.
Spahn machte klar, dass Personen, die sich einem Test verweigern, empfindliche Strafen drohen. Es gebe dann ein Bußgeld je nach Verhältnismäßigkeit. Dies könne aber bis zu 25.000 Euro betragen. Wer den Test nicht mache, müsse zudem in Quarantäne, so Spahn. Über die Höhe werde von den Behörden vor Ort entschieden, sagte Spahn. Er sei aber sicher, dass der weit überwiegende Teil der Rückkehrer der Testpflicht nachkommen werde.
Spahn nennt Konzepte der Länder für Schulen überzeugend
Mit Blick auf den nun nach und nach beginnenden Schulunterricht sagte Spahn,
er halte die Bundesländer gut vorbereitet. Die ausgearbeiteten Konzepte nannte er „überzeugend“. Es sei sehr wichtig, dass Kinder auch Kontakte zu anderen Kindern hätten. Außerdem würden die Schulen auch für Chancengleichheit schaffen, weshalb es wichtig sei, dass der Unterricht wieder starten könne, sagte Spahn. Der Vorteil sei, dass jedes Bundesland zu einer anderen Zeit wieder starte.