wolkenmalerin
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Der Beruf Heiler kann man nicht erlernen, sondern es ist gechanneltes Wissen, doch heute wird es erlernt was früher kaum möglich war oder ist es heute auch noch nicht erlernbar?
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Es gibt keine Ausbildungsordnung o.ä., nur eine einzige Prüfung, Hauptschulabschluss, Mindestalter sowie unbedenkliches Führungszeugnis sind staatlich vorgeschrieben.Ich habe geglaubt zu wissen, dass Heilpraktiker in Deutschland eine solide Ausbildung benötigen und die soll gar nicht so einfach sein.
In Österreich gibt es dieses Berufsbild nicht und ärztliche Behandlung ist nur Medizinern vorbehalten.
Sogenannte selbsternannte "Heiler" könnten nach dem Kurpfuschergesetz belangt werden.
LG
Na servas, die ist wichtiger als Fachwissen ?und die „sittliche Zuverlässigkeit“,
Jeder kann sich "Heiler", "Heilpraktiker", "Lebensberater", "Coach", "psychologischer Berater", "Heilpraktiker für Psychotherapie", "Osteopath", "Kinesiologe", "Chiropraktiker", "Akupunkteur", "Energetiker", "Homöopath", "Therapeut" usw. nennen, ohne irgendwas "gelernt" zu haben.Der Beruf Heiler kann man nicht erlernen, sondern es ist gechanneltes Wissen, doch heute wird es erlernt was früher kaum möglich war oder ist es heute auch noch nicht erlernbar?
Ist in Österreich nicht erlaubt.Der Beruf Heiler
^^Na servas, die ist wichtiger als Fachwissen ?
LG
Ergänzend, wer Tätigkeiten ausübt die o.a. Berufen vorbehalten sind macht sich auch strafbar.Im Gesundheitsbereich sind nur "Arzt", "Psychologe", "Psychotherapeut", "Krankenschwester/ pfleger" sowie "Krankenpflegehelfer/ helferin" staatlich geschützt, d.h. diese Leute haben ordentliche Ausbildungen mit einem staatlichen Examen absolviert bzw. sind approbiert.
Wer sich so nennt, ohne es zu sein, macht sich strafbar.
Jeder kann sich "Heiler", "Heilpraktiker", "Lebensberater", "Coach", "psychologischer Berater", "Heilpraktiker für Psychotherapie", "Osteopath", "Kinesiologe", "Chiropraktiker", "Akupunkteur", "Energetiker", "Homöopath", "Therapeut" usw. nennen, ohne irgendwas "gelernt" zu haben.
siehe obenIm Gesundheitsbereich sind nur "Arzt", "Psychologe", "Psychotherapeut", "Krankenschwester/ pfleger" sowie "Krankenpflegehelfer/ helferin" staatlich geschützt, d.h. diese Leute haben ordentliche Ausbildungen mit einem staatlichen Examen absolviert bzw. sind approbiert.
Wer sich so nennt, ohne es zu sein, macht sich strafbar.
HPs werden von einem Gremium das u.a. auch aus Ärzten besteht geprüft und haben da auch nichts zu lachen. Sie sind medizinisch genauso gut ausgebildet wie jeder einfache Arzt.Denn ... es gibt so viele Heilpraktiker und diese haben eine außerordentliche Lobby ... , deshalb ist es schwierig, sie von staaatlicher Seite auf einen Schlag abzuschaffen bzw. zu verbieten.
HPs werden von einem Gremium das u.a. auch aus Ärzten besteht geprüft und haben da auch nichts zu lachen. Sie sind medizinisch genauso gut ausgebildet wie jeder einfache Arzt.