Mondkriegerin schrieb:
warum ist dieser test dann aber nur für muslime? wird zb bei einem christlichen afrikaner vorausgesetzt, dass er diese werte teilt?
Jeder Ausländer, der eingebürgert werden möchte,
muss ein Bekenntnis zur FDGO abgeben! Er muss
nachweisen, dass er sich mit den fundamentalen
Werten unserer Gesellschaftsordnung auseinander-
gesetzt hat.
Das ist geltendes Recht:
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) § 10
(1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ist auf Antrag einzubürgern, wenn er
1. sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennt und erklärt, dass er keine Bestrebungen verfolgt oder unterstützt, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben oder die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Handlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, oder glaubhaft macht, dass er sich von der früheren Verfolgung oder Unterstützung derartiger Bestrebungen abgewandt hat,
2. freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger oder gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR-Staates ist oder eine Aufenthaltserlaubnis-EU oder eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis für andere als in den §§ 16, 17, 22, 23 Abs. 1, §§ 23a, 24 und 25 Abs. 3 und 4 des Aufenthaltsgesetzes aufgeführten Aufenthaltszwecke besitzt.
3. den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann,
4. seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt oder verliert und
5. nicht wegen einer Straftat verurteilt worden ist.
Schon allein die ungewöhnlich Länge des Abasatz 1 demonstriert seine hohe Bedeutung
in den Augen des Gesetzgebers. Die Behörden sind selbstverständlich aufgefordert, diese
Rechtslage durch adequate Vorgänge abzubilden.
Die coache gerade eine Kubanerin, die einen Einbürgerungsantrag stellt.
Sie wird natürlich von der Behörde über Gewaltenteilung, Freiheit und Gleichheit,
Demokratie usw. ausgefragt.
Das Problem bei Muslims liegt darin, dass sie einem sehr verschiedenen Kulturkreis
angehören und Beamte oft überfordert damit sind, die richtigen Fragen zu stellen.
Deshalb gibt man ihnen eine Handreiche, quasi als Information.
So werden auch die behördlichen Vorgänge vereinheitlicht ganz zum Wohle einer
Gleichbehandlung der muslimischen Antragsteller.
Gruss Camajan
P.S. Wie man merkt, vertrete ich hier vorbehaltlos einen Standpunkt aus
staatlicher Sicht. Oder?

Jeder ist natürlich eingeladen, Schwächen
in meiner Argumentation blosszustellen. Aber bitte nicht auf dem platten
Niveau von Romy_Hexe, danke!