Solcher Monopolismus ist immer bedauerlich. Damit werden in dem Fall nur die Ärzte und nicht die Patienten geschützt. Denn wie du selbst sagst, gibt es bei allen Sorten solche und solche.Athos1972 schrieb:Vorerst halten wir mal fest, daß die gesetzliche Lage eindeutig ist. Ein Heilversprechen darf in Österreich ausschließlich von einem Arzt gegeben werden. Jede andere Person ist dazu per Definition nicht in der Lage und macht sich damit der Kurpfuscherei schuldig.
Es ist ein geradezu unfairer Wettbewerbsvorteil und verhindert sicher manche Heilung.
Allerdings muss ich auch sagen, dass Ärzte strengeren Kontrollen unterliegen. Naja, wenigstens hier in der Schweiz. Wie das in A ist, weiss ich nicht.
Aber wie auch immer: Gesetzlich gestützten Monopolismus, der eine Berufsgruppe anderen gegenüber fördert, kann ich nicht ausstehen. Sowas entmündigt die Bürger. Ich gehöre zu denen, die gerne für sich selbst entscheiden.
In diesem Sinne möchte ich wieder mal Giordano Bruno zitieren: "Die allgemeine Meinung ist nicht immer die Wahrste."
Im Übrigen hast du mit allem Recht, was du schreibst. Jedenfalls aus meiner Sicht