Ein Geistheiler
darf keine Diagnosen stellen, alles, was Schulmedizinisches angeht, dahingehend hat der sich rauszuhalten.
Wenn also ein Kunde seine Leidensgeschichte vorträgt, was der Kunde wiederum darf, hat der Geistheiler zu sagen:
ich kann und darf ihnen bei schulmedizinischen Fragen nicht helfen, dazu gehen Sie bitte zu ihrem Arzt.
Er muss nur vollumfassend aufklären, dass er mit Schulmedizin nichts am Hut hat und das ist in einem Satz erledigt. Besser noch, er bereitet, wie Ärzte das btw. ständig tun, einen gut formulierten Vordruck, den der Inanspruchnehmer zu lesen und ihn als gelesen und verstanden in Kopie zu unterschreiben hat. Desweiteren muss so ein Infoblatt zumindest bei ihm gut sichtbar aushängen, so wie in jedem Supermarkt dann im Kassenbereich meist wo hängt, dass Alk und Zippen an Jugendliche usw. nicht verkauft werden dürfen.
Steht in deinem Link übrigens drinnen.
LG
Any