Esoterik, eine Sekte vor der man warnen muss ???

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Da machst Du Dir noch Gedanken drüber Lucia?
Nach dem was ich hier & heute gelesen habe,
erübrigt sich für mich jeder Gedanken an Wahrheitsfindung,
was Wyrd betrifft.:rolleyes:

Na ja, Hauptsache Du bist glücklich und zufrieden auf Kosten anderer, ist aber ein anderes Thema, ... . :trost:
 
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Weshalb postest Du dann in diesen Thread, in dem es um das Thema geht:

Esoterik, eine Sekte vor der man warnen muss ???


Wo das Thema von offizieller Seite beleuchtet wird - u.a. darauf hingewiesen wird, welche Fragestellungen von belang sind.

Uiiih, neuer Rekord, auf Seite 14 wird es endlich verstanden.

Es ist schon offiziell, der Einzug der Esoterik auf Internet-Warnseiten vor Sekten und das quasi in fast alle Bereichen der Esoterik.
Dazu, wer darf noch ohne Ausbildung esoterisch agieren, quasi nur noch die Geistheiler und dann müssen es ja die sein, die, die ganze Branche in Verruf bringen. Also selbst gemacht.

Bei denen, die Ausbildungen haben, also im psychologischen und/oder medizinischen, wird gar nicht so kritisiert/gewarnt. Geht ja auch nicht, denn die haben eine Ausbildung und machen Sachen aus der Esoterik obendrauf.
Hier geht die Kritik in Richtung, Wirkungsnachweise, die es nicht gibt.

Also, hier wird gezielt unterschieden.

Der Thread ist hier übrigens richtig eingestellt und es bedarf eigentlich keiner Diskussion mehr. Es ist aber nur schon über das Ziel hinweg, der kritischen Betrachtung der Esoterik, wenn schon mit Internetseiten gewarnt werden muss. Das scheint wohl nicht anzukommen.

Frage, wie soll die Esoterik wieder erleuchtet werden, durch Ignoranz der Warnenden.
 
Selbstkostenbeiträge sind nun mal selbst zu stemmen, dass ist dann mehr der Preis für die Unterkunft, die Kursteilnahme ist dann natürlich nur für auserwähltes Publikum wo ernsthaft an den Themen interessiert sind und der Kurs selbst ist natürlich kostenlos, ... . In dem Orden wo ich selbst gegründet habe wo dermassen geheim ist, dass nur absolute Spitzenleute mit beitreten können, ist natürlich nur so nebenbei Pflicht um da am Kurs teilnehmen zu können, ... .:)

Wodurch zeichnen sich diese "Spitzenleute" aus - welche Auswahlkriterien?

Wie, konkret, überprüfst Du das?:)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, dann zeige mir bitte die Stelle, dass ein Geistheiler nun plötzlich ausgebildeter Mediziner sein muss, ich finde da nix zu. Sondern dies hier:

Die Straffreiheit gilt jedoch nur für die vom Bundesverfassungsgericht genannten rituellen Handlungen zur Stärkung der Selbstheilungskräfte, wie z.B. Handauflegen oder Beten; also für Handlungen, die sich vom gewohnten Bild einer medizinischen Behandlung weit entfernen und nur noch auf eine spirituelle Wirkung angelegt sind. Kommt es darüber hinaus zu Handlungen, wie z.B. Stellen von Diagnosen, Verschreiben oder Empfehlen von Medikamenten, Verwenden von medizinischen Geräten, Versprechen von Heilung oder der Anwendung zusätzlicher Heilmethoden kann durchaus eine Strafbarkeit des Geistheilers vorliegen.

Und die Aufklärungspflicht, dass Geistheilung den Besuch beim Arzt nicht ersetzt (Infoblatt).

Je schwerer die gesundheitlichen Folgen, die bei Verzicht auf eine schulmedizinische Behandlung drohen (etwa bei lebensgefährlichen Krankheiten), desto nachdrücklicher muss der Heiler darauf hinwirken, dass die Kranken den Kontakt mit den behandelnden Ärzten nicht abbrechen.

Da geht es nur darum, dass ein Geistheiler bei z.B. einem Krebskranken ausdrücklich darauf hinweisen muss, dass der seine schulmedizinische Behanldung nicht abbrechen darf.

Das ein Geistheiler nicht die Verantwortung dafür übernehmen kann, was der betreffende Mensch selbst tun will, steht dabei außer Frage. Er kann nur darauf hinweisen und informieren.

LG
Any

Aus "Geistheilung aus rechtlicher Sicht:
Die Verwaltungsgerichte nehmen Heilkunde i.S. des Heilpraktikergesetzes dann an, wenn die Tätigkeit nach allgemeiner Auffassung medizinische Fachkenntnisse voraussetzt und wenn die Behandlung gesundheitliche Schädigungen verursachen kann. Dabei wurde auch die „Geistheilung“ als Heilkunde beurteilt. Die sich daraus ergebende mittelbare Gesundheits*gefahr liege darin, dass ein Leiden, aufgrund der fehlenden medizinischen Fachkenntnis, nicht rechtzeitig erkannt und behandelt würde. (6)



Durch diese von den Gerichten vorgenommene Einstufung der „Geistheilung“ als Heilkunde i.S. des Heilpraktikergesetz, war die Tätigkeit der „Geistheiler“ erlaubnispflichtig. Denn wer die Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes ausüben will, bedarf, sofern er kein Arzt ist, der Erlaubnis durch die zuständige Behörde. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn ausrei*chende Kenntnisse in Anatomie, Physiologie, Pathologie, Diagnostik und Therapie vorhan*den sind. Konnten die praktizierenden „Geistheiler“ eine Heilpraktikererlaubnis und den damit verbundenen Nachweis entsprechender medizinischer Fachkenntnisse nicht vorweisen, wurde ihnen die weitere Ausübung der Tätigkeit untersagt.

Ne, doch nicht, geht ja noch weiter...
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Thread ist hier übrigens richtig eingestellt

:kiss4: braver Fiwa. *kichert*

Ich befürchte, es wird weder "die Esoterik" noch "den Esoteriker" als stereotypes, äh, Dingsda oder was auch immer geben.

Wenn also darüber kritisch diskutiert werden soll, ist eine vorherige Eingrenzung nebst Differenzierung erforderlich.

LG
Any
 
Aus "Geistheilung aus rechtlicher Sicht:
Die Verwaltungsgerichte nehmen Heilkunde i.S. des Heilpraktikergesetzes dann an, wenn die Tätigkeit nach allgemeiner Auffassung medizinische Fachkenntnisse voraussetzt und wenn die Behandlung gesundheitliche Schädigungen verursachen kann. Dabei wurde auch die „Geistheilung“ als Heilkunde beurteilt. Die sich daraus ergebende mittelbare Gesundheits*gefahr liege darin, dass ein Leiden, aufgrund der fehlenden medizinischen Fachkenntnis, nicht rechtzeitig erkannt und behandelt würde. (6)

Durch diese von den Gerichten vorgenommene Einstufung der „Geistheilung“ als Heilkunde i.S. des Heilpraktikergesetz, war die Tätigkeit der „Geistheiler“ erlaubnispflichtig. Denn wer die Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes ausüben will, bedarf, sofern er kein Arzt ist, der Erlaubnis durch die zuständige Behörde. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn ausrei*chende Kenntnisse in Anatomie, Physiologie, Pathologie, Diagnostik und Therapie vorhan*den sind. Konnten die praktizierenden „Geistheiler“ eine Heilpraktikererlaubnis und den damit verbundenen Nachweis entsprechender medizinischer Fachkenntnisse nicht vorweisen, wurde ihnen die weitere Ausübung der Tätigkeit untersagt.

Also:
Die Verwaltungsgerichte nehmen Heilkunde i.S. des Heilpraktikergesetzes dann an, wenn die Tätigkeit nach allgemeiner Auffassung medizinische Fachkenntnisse voraussetzt

Wenn jemand da nun in 20cm weg vom Körper eines Behandelten Geistheilung verübt, kannst Du mir sicherlich sagen, wie weit das medizinische Kenntnisse erfordert und worin eine gesundheitliche Schädigung erfolgen könnte. Die Informationspflicht sieh als abgehakt und erfolgt an.

Abgesehen davon, in dem Fall genügt der HP, den kann ja jeder machen, wenn er gewerblich geistheilen will. Und in dem Moment verfügt der Behandler über die erforderlichen Kenntnisse.

Und nun?

p.s. ungeachtet des BVG-Urteils:
Das Bundesverfassungsgericht hielt die Verfassungsbeschwerde des Geistheilers für begründet. Soweit sich das geistige Heilen allein auf die Aktivierung der Selbstheilungskräfte durch Handauflegen beziehen würde, sei dies nicht als Ausübung der Heilkunde i.S. des Heilpraktikergesetz anzusehen und bedürfe daher keiner Heilpraktikererlaubnis.

LG
Any
 
Zuletzt bearbeitet:
Je schwerer die gesundheitlichen Folgen, die bei Verzicht auf eine schulmedizinische Behandlung drohen (etwa bei lebensgefährlichen Krankheiten), desto nachdrücklicher muss der Heiler darauf hinwirken, dass die Kranken den Kontakt mit den behandelnden Ärzten nicht abbrechen.

Da geht es nur darum, dass ein Geistheiler bei z.B. einem Krebskranken ausdrücklich darauf hinweisen muss, dass der seine schulmedizinische Behanldung nicht abbrechen darf.

Das ein Geistheiler nicht die Verantwortung dafür übernehmen kann, was der betreffende Mensch selbst tun will, steht dabei außer Frage. Er kann nur darauf hinweisen und informieren.

Da ist ein Pferdefuss versteckt, er muss es quasi erkennen können, auch wenn der Klient nicht alles sagt und das kann der Heiler nicht.

Und nun kommt die Problematik der Unterstützung der Selbstheilungskräfte. Das ist ein ganz dünner Grad. Irgendein Spruch in Richtung, das hilft auch dabei und schon ist es erledigt.

Es wird da was Menschen als angebliche Ausbildung an die Hand gegeben, was sie selbst gar nicht überblicken können.


Der Laie schaut hin und sagt, alles supi, ich kann da ja nichts falsches machen, muss nur aufklären, geh lieber zum Arzt und fertig.

Der Mediziner oder Psychologe sieht aber einen Patienten, der Heilung haben möchte. Also ist da etwas Krankes, was behandelt werden will.

Verstehst du jetzt etwas, wenn ein Klient zum Heiler geht, geht er gezielt wegen etwas, was er hat. Dem Heiler ist das auch vollumfänglich bewusst. ;) Und was ist das nun ???? ;)
 
Da ist ein Pferdefuss versteckt, er muss es quasi erkennen können, auch wenn der Klient nicht alles sagt und das kann der Heiler nicht.

Woraus entnimmst Du das? Das BGV hat in seinem Urteil recht deutlich zu erkennen gegeben, dass neben der Informationspflicht für reines Handauflegen nicht mal der HP erforderlich ist.

Wäre es so, wie Du es interpretierst, dürfte das BGV so nicht entschieden haben. ;)

LG
Any
 
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Verstehst du jetzt etwas, wenn ein Klient zum Heiler geht, geht er gezielt wegen etwas, was er hat. Dem Heiler ist das auch vollumfänglich bewusst. ;) Und was ist das nun ???? ;)

Was soll sein? Gehe mal bitte vom durchschnittlich aufgeklärten und normalen Menschen aus, der z.B. mit einer tödlich verlaufenden Krankheit austherapiert wurde und es mit Geistheilung gerne versuchen möchte. Nun geht der zum Otto, dem Geistheiler und Otto klärt ihn auf: Lass dich beim Arzt behandeln... mit Infoblatt und alles streng legal nach den Anforderungen des Gesetzgebers. Der Klient sagt: Ich bin austherapiert und bevor ich ins Gras beiße, würde ich deine Dienstleistung gerne in Anspruch nehmen. Vielleicht bringt es mir was.

Da sind sich beide Seiten sicherlich vollumfänglich bewusst.

Oder den Fall, wer hat keinen Bock auf einen Arzt und bekundet vor dem Geistheiler, seine schulmedizinische Behandlung fortzuführen und unterschreibt dem Geistheiler das sogar. Soll der Geistheiler nun einen Privatdetektiv engagieren, um seinen Klienten zu überprüfen, ob er wirklich zum Arzt geht? Das wäre doch etwas überzogen...

Oder denke an Krankheiten, die unsichtbar und nur mit Laboruntersuchungen zu diagnostizieren sind. Die also nicht von einem Geistheiler, auch keinem HP erkannt werden können, weil die dieses Untersuchungen und eine Diagnose nicht durchführen dürfen.

Was sollen die mehr tun als auf den Arzt hinweisen? Das geht gar nicht, das wären unlautere nicht erfüllbare Forderungen.

Und wie gesagt, wer meint, da bewegt sich wer im Bereich des Illegalen: Polizei, Staatsanwalt, Anwalt, Klage usw.

LG
Any
 
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