Woraus entnimmst Du das? Das BGV hat in seinem Urteil recht deutlich zu erkennen gegeben, dass neben der Informationspflicht für reines Handauflegen nicht mal der HP erforderlich ist.
Wäre es so, wie Du es interpretierst, dürfte das BGV so nicht entschieden haben.
LG
Any
So, jetzt hab ich den Beitrag ganz durch. Also, soll jetzt heißen im Endeffekt wurde der Spielraum der "Geistheiler" auf das eingeschränkt was sie "können"- Sie dürfen nix über Medizin oder Krankheiten zum Besten geben, da sie keine Prüfungen in Anatomie, Psycho, Patho, mehr ablegen müssen. Na herrlich, dass das unter "Geistheilern" sogar noch als Sieg gefeiert wurde. Ist für mich selbsterklärend diese Freude. Na dann, wenn sich alle Beteiligten über die Kompetenzen bzw. eben Nicht-Kompetenzen im Klaren sind. Ob sich die nun wirklich daran halten wage ich mal zu bezweifeln. Andererseits sieht man ja was bei Heilpraktikern rauskommt- sie arbeiten selten mit den Ärzten zusammen. Bin mir noch immer nicht sicher, ob es nun gut ist wenn Esos viel über Anatomie und Co. wissen oder nicht. Sehe in beiden Fällen Gefahren.

es ist Sonntag, das Wetter bescheiden, mir grad langweilig.