DruideMerlin
Sehr aktives Mitglied
Wenn er das nicht wollte, wozu ist er dann trotz aller Mahnungen zum Passafest nach Jerusalem gereist?Zu Pilatus wollte "der Jesus" es nicht zugeben, denn das wäre gleich seine Verurteilung zum Tode.
Jesus brachte sich schon zuvor mit seinen Gotteslästerungen in große Bedrängnis. So hatte er auch in Jerusalem kein Fettnäpfchen ausgelassen. Ich kann mir schon Vorstellen, dass er zumindest im Tempel nicht versäumt hatte, seine Botschaft einer breiten Masse zu verkünden.
Selbst heute würde ein solches Verhalten in einer religiösen Einrichtung die Obrigkeit auf den Plan rufen. Es gibt dazu das Gesetz zur Wahrung der Religionsausübung. Gut man wird heute nicht mehr gekreuzigt, aber zumindest wird damit eine Geldstrafe fällig.
Deutschland: StGB§ 167
Störung der Religionsausübung
Wer den Gottesdienst oder eine gottesdienstliche Handlung einer im Inland bestehenden Kirche oder anderen Religionsgesellschaft absichtlich und in grober Weise stört oder an einem Ort, der dem Gottesdienst einer solchen Religionsgesellschaft gewidmet ist, beschimpfenden Unfug verübt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Dem Gottesdienst stehen entsprechende Feiern einer im Inland bestehenden Weltanschauungsvereinigung gleich.
Auch in der Schweiz und Österreich gibt es solche Gesetzte!
Merlin
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