Cayleigh
Sehr aktives Mitglied
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Weil vor dem gesetz alle Menschen gleich sind, unabhängig von Religion, Geschlecht, Hautfarbe, Herkunft.
Das gehört zu den in Grundgesetz verankerten Menschenrechten.
Zuwiderhandlung bedeutet also Rechtsbruch.
Noch müssen sich private Wohnungsvermieter nicht rechtfertigen, warum und weshalb sie eine begehrte Wohnung an einen Menschen vermieten oder auch nicht. Diese Auswahl obliegt noch immer dem Wohnungsvermieter oder auch dem vielleicht zukünftigen Arbeitgeber.
Anders sieht es natürlich aus, wenn einem Bewerber dezidiert wegen seiner Abstammung abgesagt wird.
Ich würde zB auch keinen Mitarbeiter einstellen, der sich eindeutig als AfD Mitglied outet. Auch da nehme ich mir das Recht, ohne Begründung abzusagen.