Fantasya
Mitglied
Auch dann ist der Vertrag nichtig. Bei nicht voll geschäftsfähigen Personen (gibt ja auch erwachsene, die aus irgendwelchen Gründen diesen Status haben) ist trotz verschweigen dieses Statusses der Vertrag nichtig! Das ist dann Pech vom Anbieter, wenn sie das einfach so glauben. Eine Verkäuferin muss bei jüngeren Menschen ja auch den Ausweis verlangen, wenn Alkohol oder Zigaretten gekauft werden!
LG
Ahorn
Kann sein. Ich habe es aber anders gehört.Bin mir aber nicht zu 100% sicher... Aber am Telefon drohten sie ja mit der Polizei, das heißt sie würde bei nicht bezahlen eine Strafanzeige bekommen,wegen vortäuschung falscher Tatsachen. Der wollten sie wohl entgehen.
Nunja pech gehabt würd ich sagen