Eine Doku über ua Kryon

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So..nu mal zum Thema zurück...warum ist es so shwierig solchen Gruppierungen rechtlich entgegenzuwirken...1. haben wir Religions/Glaubensfreiheit im Grundgesetz verankert...und solange keiner zu Schaden kommt (das ist natürlich Auslegungssache), kann juristisch nix unternommen werden.
2. natürlich kann man finanziellen "Schaden" geltend machen...wenn man für sein Geld eine Tüte heiße Luft bekommt...bleiben wir mal bei dem Bäckerbeispiel mit der leeren Tüte...und der Kunde bezahlt für 10 Brötchen...beim "normalen" Bäcker an der Ecke...kein Problem..es wird sich sicher kein Gericht damit auseinandersetzen...aber der Kunde hat den Beweis...10 Brötchen gekauft(Zeugenaussage liegt vor)...bezahlt...und leere Tüte(Beweisstück a, von der hinzugerufenen Polizei zu den Akten genommen)...der fall ist klar...Bäcker hat Kunden über´s Ohr gehaun...entweder geld zurück oder 10 Brötchen her...
3. Kunde gehjt...da NuÄtsch Eso(hardcore type anwäretrIn) zum Lichtbäcker...und kauft 10 Lichtbrötchen...und erhält...rischtisch...ne Tüte mit Lichtbrötchen(also ne leere Tüte, aber für Lichtnahrungsgläubige sind da 10 Lichtbrötchen drin) und bezahlt die und verläßt den Laden...nun geht dem Kunden ein Licht auf..."ey...das ist ja nur ne leere Tüte...warum hab ich dafür 15Euronen abgedrückt????" undgeht zurück ins Geschäft und verlangt sein Geld zurück...gleiches Prozedere wie oben Polizei kommt...etc etc etc...
Problem...wenn anchgewiesen werden kann, daß der Lichtbäcker bewußt ne leere Tüte für 15Euronen vertickt...er also weiß, daß da nix drin ist außer abgestandener Luft...kann er wegen Betrugs bestraft werden...glaubt er aber, daß da tatsächlich 10 Lichtbrötchen drin sind...wird´s sehr problematisch...es kann da tatsächlich drauf hinauslaufen, daß der Kunde 15 Euro Lehrgeld gezahlt hat...kannman dann nur hoffen, daß er künftig nicht mehr auf den Schmu der NuÄtsch eso-Szene reinfällt...
Gleiches gilt natürlich auch für Kryon und Konsorten...allenfalls kann man einzelne Personen haftbar machen..aber die gesamte Orga auffliegen zu lassen...würde sicher extrem schwierig werden...denn man müßte jedem einzelnen die Betrugsabsicht nachweisen...

Sage
 
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sage schrieb:
was is denn diese An Kana dingens Geschichte...hat sich da jemand vertipselt oder hat das ne Bedeutung und wenn ja...welche...

Also wer sich da mal wieder bemüssigt gefühlt hat, einen Text von meiner HP hierher zu zerren und vorführen zu wollen, entzieht sich meines Wissens. Auch wenn ich mir denken kann, wer das war...

Ich werde meine Texte sicher nicht kommentieren, es gibt zu An kana Te Infos im Netz.

Nur so viel dazu:

Ich bin in KEINER wie immer gearteten Vereinigung.
LoveBombing findet NICHT statt.
Ich erhebe KEINEN Anspruch auf "Weltrettung". Wie auch, ein einzelner Mensch kann nicht "die ganze Welt" retten. Was soll das für eine dumme Unterstellung sein?
Ich erhebe KEINEN Anspruch auf Psycho-Macht.

Ich unterstütze und helfe Menschen, die zu mir kommen, nach bestem Wissen und Gewissen und aus ganzem Herzen - und das sehr oft auch kostenlos (nur um diversen "Geld-Pfeilen" vorzubeugen). MEHR NICHT.

Und noch was.... bei derartigen Unterstellungen behalte ich mir weitere Schritte vor.
 
So..nu mal zum Thema zurück...warum ist es so shwierig solchen Gruppierungen rechtlich entgegenzuwirken...1. haben wir Religions/Glaubensfreiheit im Grundgesetz verankert...und solange keiner zu Schaden kommt (das ist natürlich Auslegungssache), kann juristisch nix unternommen werden.
2. natürlich kann man finanziellen "Schaden" geltend machen...wenn man für sein Geld eine Tüte heiße Luft bekommt...bleiben wir mal bei dem Bäckerbeispiel mit der leeren Tüte...und der Kunde bezahlt für 10 Brötchen...beim "normalen" Bäcker an der Ecke...kein Problem..es wird sich sicher kein Gericht damit auseinandersetzen...aber der Kunde hat den Beweis...10 Brötchen gekauft(Zeugenaussage liegt vor)...bezahlt...und leere Tüte(Beweisstück a, von der hinzugerufenen Polizei zu den Akten genommen)...der fall ist klar...Bäcker hat Kunden über´s Ohr gehaun...entweder geld zurück oder 10 Brötchen her...
3. Kunde gehjt...da NuÄtsch Eso(hardcore type anwäretrIn) zum Lichtbäcker...und kauft 10 Lichtbrötchen...und erhält...rischtisch...ne Tüte mit Lichtbrötchen(also ne leere Tüte, aber für Lichtnahrungsgläubige sind da 10 Lichtbrötchen drin) und bezahlt die und verläßt den Laden...nun geht dem Kunden ein Licht auf..."ey...das ist ja nur ne leere Tüte...warum hab ich dafür 15Euronen abgedrückt????" undgeht zurück ins Geschäft und verlangt sein Geld zurück...gleiches Prozedere wie oben Polizei kommt...etc etc etc...
Problem...wenn anchgewiesen werden kann, daß der Lichtbäcker bewußt ne leere Tüte für 15Euronen vertickt...er also weiß, daß da nix drin ist außer abgestandener Luft...kann er wegen Betrugs bestraft werden...glaubt er aber, daß da tatsächlich 10 Lichtbrötchen drin sind...wird´s sehr problematisch...es kann da tatsächlich drauf hinauslaufen, daß der Kunde 15 Euro Lehrgeld gezahlt hat...kannman dann nur hoffen, daß er künftig nicht mehr auf den Schmu der NuÄtsch eso-Szene reinfällt...
Gleiches gilt natürlich auch für Kryon und Konsorten...allenfalls kann man einzelne Personen haftbar machen..aber die gesamte Orga auffliegen zu lassen...würde sicher extrem schwierig werden...denn man müßte jedem einzelnen die Betrugsabsicht nachweisen...

Sage

Ey, hassu kapiert, finnich gut. :thumbup:

Und wer ist nun dafür verantwortlich, dass es so ist? In einem demokratischen Rechtstaat... *räusper*

Es gibt da so ein Urteil von einer Frau, die sogar extra in den Flieger gestiegen ist, ich meine das war eine PRF, die sie "kaufte" und hinterher das Geld wiederhaben wollte. Der Richter urteilte: Die Blödheit des Kunden ist nicht das Problem des Anbieters und die Käuferin in diesem Fall nicht blöde genug um geschäftsunfähig zu sein. :zauberer1

Salopp zurückformuliert.
 
Also wer sich da mal wieder bemüssigt gefühlt hat, einen Text von meiner HP hierher zu zerren und vorführen zu wollen, entzieht sich meines Wissens. Auch wenn ich mir denken kann, wer das war...

Ist Deine HP nicht öffentlich?

Da frag ich mich?...weshalb fühlst Du Dich gezerrt und vorgeführt....solltest doch eher froh sein, wenn es verlinkt und somit bekannter gemacht wird!

Oder doch schlechtes Gewissen??



Und noch was.... bei derartigen Unterstellungen behalte ich mir weitere Schritte vor.

Behalte :)
 
Ey, hassu kapiert, finnich gut. :thumbup:

Und wer ist nun dafür verantwortlich, dass es so ist? In einem demokratischen Rechtstaat... *räusper*

Es gibt da so ein Urteil von einer Frau, die sogar extra in den Flieger gestiegen ist, ich meine das war eine PRF, die sie "kaufte" und hinterher das Geld wiederhaben wollte. Der Richter urteilte: Die Blödheit des Kunden ist nicht das Problem des Anbieters und die Käuferin in diesem Fall nicht blöde genug um geschäftsunfähig zu sein. :zauberer1

Salopp zurückformuliert.

Gibt aber auch ein anderes Urteil...da ging es um "bad spirits" in einer Wohnung...die Anbieterin hat der Kundin für ne erkleckliche Summe die Bude "gereinigt"...und hinterher vor Zeugen zugegeben, daß sie den Schmu selber nicht glaubte...da gab´s dann...eben wegen Betruges...geld zurück für die Kundin...selbst wenn man bei K oder ner anderen Vereinigung einzelne rauspicken könnte...die blöd genug sind, zuzugeben, daß sie den Schwachfug nicht glauben...man kann´s nicht auf alle umlegen...wird ja auch nicht ne ganze Familie eingesperrt, nur weil einer davon kriminell geworden ist...


Sage
 
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Bougenvailla schrieb:
Ist Deine HP nicht öffentlich?

Da frag ich mich?...weshalb fühlst Du Dich gezerrt und vorgeführt....solltest doch eher froh sein, wenn es verlinkt und somit bekannter gemacht wird!

Oder doch schlechtes Gewissen??

Diese deine Antwort ist eine einzige Beleidigung.

Dass ich meine HP im Profil verlinkt habe, ist NICHT dasselbe, einen Textausschnitt hierher zu zerren mit dem Ziel, mich in die Ecke "Sekte" zu schieben.

Und NEIN, ich habe kein schlechtes Gewissen. Warum auch? Das, was du mir mit aller Gewalt unterstellen willst, ist NICHT vorhanden.

Was du betreibst, ist Verleumdung, ich habe dich als ersten Schritt der Forenleitung gemeldet.
 
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