S
sage
Guest
So..nu mal zum Thema zurück...warum ist es so shwierig solchen Gruppierungen rechtlich entgegenzuwirken...1. haben wir Religions/Glaubensfreiheit im Grundgesetz verankert...und solange keiner zu Schaden kommt (das ist natürlich Auslegungssache), kann juristisch nix unternommen werden.
2. natürlich kann man finanziellen "Schaden" geltend machen...wenn man für sein Geld eine Tüte heiße Luft bekommt...bleiben wir mal bei dem Bäckerbeispiel mit der leeren Tüte...und der Kunde bezahlt für 10 Brötchen...beim "normalen" Bäcker an der Ecke...kein Problem..es wird sich sicher kein Gericht damit auseinandersetzen...aber der Kunde hat den Beweis...10 Brötchen gekauft(Zeugenaussage liegt vor)...bezahlt...und leere Tüte(Beweisstück a, von der hinzugerufenen Polizei zu den Akten genommen)...der fall ist klar...Bäcker hat Kunden über´s Ohr gehaun...entweder geld zurück oder 10 Brötchen her...
3. Kunde gehjt...da NuÄtsch Eso(hardcore type anwäretrIn) zum Lichtbäcker...und kauft 10 Lichtbrötchen...und erhält...rischtisch...ne Tüte mit Lichtbrötchen(also ne leere Tüte, aber für Lichtnahrungsgläubige sind da 10 Lichtbrötchen drin) und bezahlt die und verläßt den Laden...nun geht dem Kunden ein Licht auf..."ey...das ist ja nur ne leere Tüte...warum hab ich dafür 15Euronen abgedrückt????" undgeht zurück ins Geschäft und verlangt sein Geld zurück...gleiches Prozedere wie oben Polizei kommt...etc etc etc...
Problem...wenn anchgewiesen werden kann, daß der Lichtbäcker bewußt ne leere Tüte für 15Euronen vertickt...er also weiß, daß da nix drin ist außer abgestandener Luft...kann er wegen Betrugs bestraft werden...glaubt er aber, daß da tatsächlich 10 Lichtbrötchen drin sind...wird´s sehr problematisch...es kann da tatsächlich drauf hinauslaufen, daß der Kunde 15 Euro Lehrgeld gezahlt hat...kannman dann nur hoffen, daß er künftig nicht mehr auf den Schmu der NuÄtsch eso-Szene reinfällt...
Gleiches gilt natürlich auch für Kryon und Konsorten...allenfalls kann man einzelne Personen haftbar machen..aber die gesamte Orga auffliegen zu lassen...würde sicher extrem schwierig werden...denn man müßte jedem einzelnen die Betrugsabsicht nachweisen...
Sage
2. natürlich kann man finanziellen "Schaden" geltend machen...wenn man für sein Geld eine Tüte heiße Luft bekommt...bleiben wir mal bei dem Bäckerbeispiel mit der leeren Tüte...und der Kunde bezahlt für 10 Brötchen...beim "normalen" Bäcker an der Ecke...kein Problem..es wird sich sicher kein Gericht damit auseinandersetzen...aber der Kunde hat den Beweis...10 Brötchen gekauft(Zeugenaussage liegt vor)...bezahlt...und leere Tüte(Beweisstück a, von der hinzugerufenen Polizei zu den Akten genommen)...der fall ist klar...Bäcker hat Kunden über´s Ohr gehaun...entweder geld zurück oder 10 Brötchen her...
3. Kunde gehjt...da NuÄtsch Eso(hardcore type anwäretrIn) zum Lichtbäcker...und kauft 10 Lichtbrötchen...und erhält...rischtisch...ne Tüte mit Lichtbrötchen(also ne leere Tüte, aber für Lichtnahrungsgläubige sind da 10 Lichtbrötchen drin) und bezahlt die und verläßt den Laden...nun geht dem Kunden ein Licht auf..."ey...das ist ja nur ne leere Tüte...warum hab ich dafür 15Euronen abgedrückt????" undgeht zurück ins Geschäft und verlangt sein Geld zurück...gleiches Prozedere wie oben Polizei kommt...etc etc etc...
Problem...wenn anchgewiesen werden kann, daß der Lichtbäcker bewußt ne leere Tüte für 15Euronen vertickt...er also weiß, daß da nix drin ist außer abgestandener Luft...kann er wegen Betrugs bestraft werden...glaubt er aber, daß da tatsächlich 10 Lichtbrötchen drin sind...wird´s sehr problematisch...es kann da tatsächlich drauf hinauslaufen, daß der Kunde 15 Euro Lehrgeld gezahlt hat...kannman dann nur hoffen, daß er künftig nicht mehr auf den Schmu der NuÄtsch eso-Szene reinfällt...
Gleiches gilt natürlich auch für Kryon und Konsorten...allenfalls kann man einzelne Personen haftbar machen..aber die gesamte Orga auffliegen zu lassen...würde sicher extrem schwierig werden...denn man müßte jedem einzelnen die Betrugsabsicht nachweisen...
Sage