Droht mir die Kündigung?

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Ich finde schon das das ein guter Grund ist sich zu bewerben wenn man mit einer Chefin nicht klar kommt und ständig Missverständnisse entstehen, da ist ja kein gemeinsames gutes Arbeitten mehr möglich,
falls dich jemand fragt würde ich das zumindest deutlich sagen, das du abgemahnt bist ist denke ich intern eh sichtbar.
Wenn du nicht aktiv wirst geht es dir nur immer schlechter, und dann bist du krank ....für einen neuen Job auch nicht das Wahre.

@flimm Ich habe deinen Beitrag hierher kopiert, da es in dem anderen Tread ja eher Offtopic ist.
Liebe @Schafgarbe, Initiativbewerbungen sind immer gut. Ich habe das öfter gemacht und wurde auch eingeladen.
Auch ohne Zwischenzeugnis. Vielleicht kannst du ein früheres Zeugnis dazu legen. Beim Erstgespräch war bei mir nicht immer eins dabei.
Abgemahnt wurdest du nicht.
Es wurde schriftlich festgestellt, dass du einen Fehler gemacht hast.

Es gibt viele Gründe einen neuen Job zu wollen. Du hast dazu gelernt, du magst neue Herausforderungen. Du hast eine gute Persönlichkeit, (wie schon gesagt), du bist zuverlässig, realistisch und verantwortungsbewusst und du denkst mit.
Das sind Parameter, die ein AG schätzt.
Du kannst dir, sollte ein Vorstellungsgespräch stattfinden, immer noch überlegen was du sagen willst.

Fang an, das baut dich innerlich auch wieder auf.
 
ich habe einmal eine abmahnung bekommen , bin damit zum Aanwalt und der hat durchgesetzt das sie zurückgenommen werden musste.
Es bedarf noch nicht mal einem Gerichtsprozess oftmal .

<und natürlich bekommt man auch jobs mit Ermahnung und Abmahnung und ohne Zeugnis, wie ich bereits sagte, ich brauchte noch nie ein Zeugnis.
 
Ich kenne niemanden, der eine Bewerberin an dieser Stelle nicht aussortieren würde.

eine Ab/ermahnung hat in einer Bewerbung nichts verloren , sie muss nicht angeführt werden.

ansonsten @Schafgarbe wurde in der Ernahnung gesagt das eine Kündigung folgen könnte? und du das Fehlverhalten abstellen sollst?
Wenn ja ist es eine abmahnung auch wenn nur Ermahnung drüber steht.
 
Dass man vorübergehend irgendwo anders arbeitet, geht nicht.
So was wie Springer gibt es m.M.n. auch nicht.
Es ist oft so, dass die Leute sich dann schlichtweg krank schreiben lassen (müssen).

ich rede vom öffentlichen Dienst, da sind Springer üblich, wenn jemand krank ist für länger oder in schwangerschaftsurlaub ist usw.
 
eine Ab/ermahnung hat in einer Bewerbung nichts verloren , sie muss nicht angeführt werden.

ansonsten @Schafgarbe wurde in der Ernahnung gesagt das eine Kündigung folgen könnte? und du das Fehlverhalten abstellen sollst?
Wenn ja ist es eine abmahnung auch wenn nur Ermahnung drüber steht.
Eben. Wird mit Kündigung gedroht, ist es eine Abmahnung. Das ist der Unterschied zwischen Ermahnungen und Abmahnungen.
 
ansonsten @Schafgarbe wurde in der Ernahnung gesagt das eine Kündigung folgen könnte? und du das Fehlverhalten abstellen sollst?
Das Fehlverhalten abstellen: klar, deutlich, immer wieder.
Kündigung: durch die Blume wurde mir gesagt, ich soll mal gucken ob ich so weiter arbeiten will. Da habe ich mir den Kommentar verkniffen, dass ich seit nem Jahr am Überlegen bin. Seit sie mit ihrer Fehde ankam.

ich rede vom öffentlichen Dienst, da sind Springer üblich, wenn jemand krank ist für länger oder in schwangerschaftsurlaub ist usw.
Hab ich noch nie gesehen.
Oftmals wird befristet eingestellt oder das restliche Team macht mit.

Eben. Wird mit Kündigung gedroht, ist es eine Abmahnung. Das ist der Unterschied zwischen Ermahnungen und Abmahnungen.
Aber dann müsste das Schreiben ja auch Abmahnung heißen.
Offiziell wurde mir nicht gedroht. Aber durch die Blume. Die Chefin will mich wohl schon länger raus ekeln; so ist es mein Gefühl. Dann bin ich eben ein Mitarbeiter mehr auf der Liste "wegen ihr gegangen". Mir wurscht.

eine Ab/ermahnung hat in einer Bewerbung nichts verloren , sie muss nicht angeführt werden
Dass ist super.
Reinschreiben in die Bewerbung wollte ich es eh nicht. Hätte es nur im Vorstellungsgespräch als Grund des Weggangs erklärt. Aber da finde ich andere Gründe die genauso gut zutreffen.
 
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