Droht mir die Kündigung?

Also ich habe auch mal eine Abmahnung bekommen (die einzige in meinen Berufsleben), da habe ich ein Athest (Krankmeldung) zu spät abgegeben, das hat aber meinen späteren Chef überhaupt nicht interessiert.
Es ist ja noch nicht mal ne Abmahnung. Sondern nur eine Ermahnung. Und die bewirkt rechtlich überhaupt nichts. Nur menschlich Einschüchterung.
Ich hatte damals zu mehrern Juristen aus dem Arbeitsrecht Kontakt. Die haben genau diese Aussage gemacht.
Also nur eine Ermahnung.

Und du hast Recht. Es liegt immer an meinem neuen Ansprechpartner, wie er so etwas nimmt.
Meine Ermahnung wurde, als ich den AG verlassen habe, vor meinen Augen zerrissen und dabei wurde gelächelt...
Ich habe ein 1-A Zeugnis bekommen. Hab ich juristisch noch mal prüfen lassen.
 
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Eine Abmahnung muss berechtigt sein, das sagt aber nichts über die Schwere des Verstoßes aus.
Eine Abmahnung wird aber generell nicht leichtfertig gegeben, zumal dem meistens schon länger Ärger vorausgegangen sein kann..dass du wegen einer zu spät eingereichten Krankschreibung abgemahnt wurdest,ist allerdings wirklich lächerlich...
 
Eine Abmahnung wird aber generell nicht leichtfertig gegeben, zumal dem meistens schon länger Ärger vorausgegangen sein kann..dass du wegen einer zu spät eingereichten Krankschreibung abgemahnt wurdest,ist allerdings wirklich lächerlich...
War ich zwar nicht, aber ja. Deswegen sage ich ja, ohne Kontext wäre ich vorsichtig mit Bewertungen.
 
Eine Abmahnung muss berechtigt sein, das sagt aber nichts über die Schwere des Verstoßes aus.
Natürlich. Aber bis zu einem Gerichtsprozess vergeht einiges an Zeit, wenn man sich aus der Streitsituation wegbewirbt. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit hoch, das es kein Bagatellfehler war, der die Abmahnung mit sich zog. Und trotzdem musste vor Gericht manchmal eine Abmahnung zurückgezogen werden, weil sie unverhältnismäßig war.
 
Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit hoch, das es kein Bagatellfehler war, der die Abmahnung mit sich zog.
Das entscheidet halt der Arbeitgeber. Wenn er meint, er will eine Abmahnung vergeben, dann darf er das tun. Wenn dann auf Grunde dieser Abmahnung eine disziplinarische Maßnahme folgt, dann wird ein Richter darüber entscheiden, ob die Abmahnung berechtigt war und darauffolgend die Disziplinarmaßnahme. Das kann und ist häufig von Chef zu Chef und Firma zu Firma vollkommen unterschiedlich.
 
Das entscheidet halt der Arbeitgeber. Wenn er meint, er will eine Abmahnung vergeben, dann darf er das tun.
Abmahnungen müssen immer verhältnismäßig sein..

Ich plaudere jetzt mal aus dem Nähkästchen: ich habe bisher drei Abmahnungen erteilt, die Gründe dazu waren schwerwiegend genug, um das zu tun..(und dazu zähle ich nicht häufiges Zuspätkommen, oder zu spät eingereichte Krankmeldung ;))
Abmahnungen erfolgen dann, wenn nicht mehr auf genügend Einsicht zu hoffen ist, bzw. vom Mitarbeiter nicht aktiv darauf hingearbeitet wurde, die abmahnungsfähige "Störung" FREIWILLIG zu beheben. Nach drei Abmahnungen gibt es dann eine Kündigung.
 
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Abmahnungen müssen immer verhältnismäßig sein..
Im Idealfall sind sie das :D aber, wie gesagt, das entscheidet der Arbeitgeber. Dann geht die Abmahnung in die Personalakte. Nachfolgend gibt es die Mär, dass drei Abmahnungen Kündigung bedeutet. Wird ein Arbeitnehmer gekündigt, dann wird er eine Kündigungsschutzklage einreichen, das geht vor Gericht und ein Richter, wird dann, für jede Abmahnung einzeln entschieden, ob diese berechtigt war und damit, ob die Kündigung rechtens war.

Man kann auch 5 Abmahnungen haben und trotzdem kann eine Kündigung aufgrund der Abmahnung unwirksam sein. Das sind immer Einzelfall-Entscheidungen. Eine Abmahnung heißt, dass der AG glaubt, dass der Verstoß so schwer war, dass er mit Kündigung drohen muss. Das heißt nicht, dass das auch stimmt. :D
 
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