greenbuddha
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solche Allgemeinplätze
..etwa wie: "Menschen verfügen über inner Organe, die ihr überleben sichern". ja, daran gibt es dann nichts zu deuteln
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solche Allgemeinplätze
Da möchte ich doch mal nachfragen:
Es geht dir nicht darum, dass du nicht für deine Kinder auch finanziell aufkommen willst, sondern du möchtest die Betreuung angerechnet haben ?
3+1, aber es ist noch komplizierter, die Wirren enden and er Stelle noch lange nicht, nicht zugestellte Bewährungsauflagen, Vorladungen, die nachOder wurde die Bewährungsfrist auf 4 Jahre festgelegt? Das könnte theoretisch angehen.
Da möchte ich doch mal nachfragen:
Es geht dir nicht darum, dass du nicht für deine Kinder auch finanziell aufkommen willst, sondern du möchtest die Betreuung angerechnet haben ?
Hoppala....da wir nicht verheiratet waren
Strange. Bei geteiltem Sorgerecht, wie kann da ein Anspruch auf(leider, sonst hätte nämlich ich Anspruch auf Ehegattenunterhalt gehabt...), geht es nur um Kindesunterhalt, aber, ja: ich bin durch eine äußerst schlechte anwaltliche Vertretung zu einem Vergleich gelangt, der mich trotz hälftiger Betreuung zum vollen DüDo-Tarif (Basis: fiktives Einkommen) verpflichtet,
Dabei ist es die selbstverständliche Standardlösung: geteiltes Sorgerecht!Aber es hat politisches Prinzip. Gemeinsame Sorge und Betreuung zu etwa gleichen Teilen ist erst in relativ junger Rechtsprechung überhaupt auch nur teiweise adäquat berücksichtigt worden, und das in der Regel erst vor Oberlandesgerichten (und nicht schon vor den dafür ja primär zuständigen Amtsgerichten).
...ich komme ja finanziell für meine Kinder auf. Oder wie denkst Du fristen die hier ihr Dasein? Nackt? Unterhaltungs-, wohnungs-, bett-, strom- und heizungslos, ohne Telefon und Computer? Ohne Nahrung? Das alles auf "Betreuung" zu reduzieren, trifft die Sache nicht wirklich bei 50%iger Betreuung...
dann fällt die Unterhaltsfrage logisch weg
...ja. logisch, aber eben nicht rechtlich, das genau ist der Missstand.