die vaterlose Gesellschaft

Werbung:
Hallo Greenbuddha

Könnte es sein das Du einen kleinen Zahlendreher eingestellt hast?

Du schreibst das Du zu 4 Jahren auf Bewährung verurteilt worden bist, aber die Höchstgrenze für eine Bewährungsstrafe liegt bei 2 Jahren.

Oder wurde die Bewährungsfrist auf 4 Jahre festgelegt? Das könnte theoretisch angehen.

LG
Galahad
 
Oder wurde die Bewährungsfrist auf 4 Jahre festgelegt? Das könnte theoretisch angehen.
3+1, aber es ist noch komplizierter, die Wirren enden and er Stelle noch lange nicht, nicht zugestellte Bewährungsauflagen, Vorladungen, die nach
Termin eingingen, das Desaster füllt Bände... und ist denn doch OT....

Kafkas Schloß spielgelt etwa meine Eindrücke, die ich von den bundesdeutsceh Aktenwagenschiebern und ihren vorgesetzeten sammeln durfte...
 
Da möchte ich doch mal nachfragen:

Es geht dir nicht darum, dass du nicht für deine Kinder auch finanziell aufkommen willst, sondern du möchtest die Betreuung angerechnet haben ?

...ich komme ja finanziell für meine Kinder auf. Oder wie denkst Du fristen die hier ihr Dasein? Nackt? Unterhaltungs-, wohnungs-, bett-, strom- und heizungslos, ohne Telefon und Computer? Ohne Nahrung? Das alles auf "Betreuung" zu reduzieren, trifft die Sache nicht wirklich bei 50%iger Betreuung...
 
...da wir nicht verheiratet waren
Hoppala.

Als nicht-ehelicher Vater hat man doch in Deutschland überhaupt
keine Rechte seinen leiblichen Kindern gegenüber, dachte ich immer.

(leider, sonst hätte nämlich ich Anspruch auf Ehegattenunterhalt gehabt...), geht es nur um Kindesunterhalt, aber, ja: ich bin durch eine äußerst schlechte anwaltliche Vertretung zu einem Vergleich gelangt, der mich trotz hälftiger Betreuung zum vollen DüDo-Tarif (Basis: fiktives Einkommen) verpflichtet,
Strange. Bei geteiltem Sorgerecht, wie kann da ein Anspruch auf
Kindesunterhalt bestehen? Das ist absurd, weil es der rechtlichen
Begründung von Kindesunterhalt komplett widerspricht.

Aber es hat politisches Prinzip. Gemeinsame Sorge und Betreuung zu etwa gleichen Teilen ist erst in relativ junger Rechtsprechung überhaupt auch nur teiweise adäquat berücksichtigt worden, und das in der Regel erst vor Oberlandesgerichten (und nicht schon vor den dafür ja primär zuständigen Amtsgerichten).
Dabei ist es die selbstverständliche Standardlösung: geteiltes Sorgerecht!

Alles andere muss im Einzelfall begründet werden, d.h. wenn ein Elternteil
das alleinige Sorgerecht haben will. Was i.a. in keinster Weise im Interesse
des Kindes ist, und das ist hier ausschlaggebend. Sonst nix.

Und bei geteiltem Sorgerecht gibt es natürlich keinen Anspruch auf
Kindesunterhalt von einer Seite. Von welcher denn auch und warum?

Geschiedenenunterhalt sollte man mE komplett streichen. Geschiedene
sollen arbeiten gehen um Geld zu verdienen, müssen alle anderen auch.

Gruss
LB
 
...ich komme ja finanziell für meine Kinder auf. Oder wie denkst Du fristen die hier ihr Dasein? Nackt? Unterhaltungs-, wohnungs-, bett-, strom- und heizungslos, ohne Telefon und Computer? Ohne Nahrung? Das alles auf "Betreuung" zu reduzieren, trifft die Sache nicht wirklich bei 50%iger Betreuung...

I´m sorry - aber ich kenne mich damit überhaupt nicht aus, deshalb frage ich ja so blöd :) ... das heißt, die Kinder sind 50% beim Vater und 50´% der zeit bei der Mutter und dann fällt die Unterhaltsfrage logisch weg, weil ja jeder seinen Beitrag leistet - also auch was die Anschaffungen betrifft - wie Wäsche, Schulsachen, Spielzeug etc pp.

Vielleicht sollte ich das mal dem Kindesvater sagen - vielleicht wäre das ja ein Anreiz sich doch der Verantwortung zu stellen ? :confused:
 
...ja. logisch, aber eben nicht rechtlich, das genau ist der Missstand.

Ja gut. Sicher ist das ärgerlich, aber ein Aspekt, der geht mir da schon noch durch den Kopf, wenn ich dich so lese. Und das ist der, der Eigenverantwortung, der Kommunikation und des "Miteinander" ... will sagen: Natürlich ist es letztendlich Sache der Gerichte - aber man sollte doch auch - und vielleicht ist das ja auch ein Hintergedanke - die Betroffenen in ihrer Handlungsfähigkeit belassen.

Somit ist es ja auch für die Beteiligten eine "Lernaufgabe" wie ja vieles im Leben, sich zusammenzuraufen, ihre gemeinsamen Probleme vielleicht auch gemeinsam zu lösen, Gespräche zu führen und auch eben auf privater Ebene da an einer Einigung zu arbeiten.

Ich meine, es muss doch eben auch deiner Ex einleuchten, dass du nicht 50% der Betreuung übernimmst und dann noch 100% Unterhalt an sie für die Kinder bezahlst und wenn das Gericht dennoch das so festlegen sollte - dann ist das ja noch kein Hinderungsgrund, dir das Geld einfach zurückzugeben. Aber ich vermute sie siehst das etwas anders, sehr wahrscheinlich :) ... ?
 
Werbung:
@mara...
Gerichten ist nichts lieber, als verantwortlich und einig handelnde Eltern. Der Elternwille hat auch bei solchen Entscheidungen immer Vorrang (selbst nach Entscheidungen vor Gericht, soweit über Abänderungen Einigkeit herrscht)

das besondere an Trennungssituationen ist ja leider häufig, dass weder vernünftige noch kindgerechte Regelungen von den Beteiligten getroffen werden. Und es gibt ausgiebige Studien darüber, dass gerade der aus welchen objektiv berechtigten oder unberechtigten Gründen "verletztere" zu einer besonders irrationalen Umgangsart mit dieser Thematik neigt.
In meinem Fall hat sich eine bereits in der Trennungsphase auftauchende Angst der Mutter, "ihre" Kinder an mich zu verlieren, gepaart mit Kommunikationsverweigerung ihrerseits, zu einem recht heftigen Gespinnst verdichtet, das sich aus ihrer Sicht nur noch auf gerichtlichem Wege klären ließ. Alle Versuche, auch von eingeschalteten Mediatoren, diesen einmal eingeschlagenen Weg zu durchbrechen sind gescheitert. Das in Kombination mit einer teilblinden Justiz führt zu einer ziemlich brisanten Situation, die sich ständig selbst nährt, da eben bisher keine "vernünftigen" Lösungen realisierbar waren.
 
Zurück
Oben