Die Augen aufmachen - wer will

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Ich sage ja nicht dass du ihnen böses antun würdest. Ich verstehe blos nicht dass du einerseits sagst dass du nie ein Tier züchten und dann schlachten könntest, und andererseits isst die Tiere. Dann sollte man doch weiterüberlegen warum man sie nicht schlachten könnte. Haben die Gründe etwas mit dem Tier zu tun oder nur mit deinen eigenen Emotionen?
Ein Tier gibt seine Lebensenergie nicht freiwillig an uns ab, sie werden von den Menschen dazu gezwungen.Ist ja nicht so dass sie sich freiwillig für uns aufopfern oder so. Für was bist du ihnen genau dankbar?:confused:
Ich finde die ganze Einteilung in Haustiere und Nutztiere unsinnig.Die Einteilung ist kulturell bedingt, deshalb essen manche Leute Katzen, Hunde und Affen und andere Kühe und Schweine. Was ekelhaft für einen ist, ist normal für den anderen. Aber Tiere haben ihren eigenen Wert und ihr eigenes Recht zum Leben,unabhängig von unseren Angewohnheiten und kulturellen Ansichten. Und würde man es so sehen, ist eine Katze gleich Hund gleich Kuh gleich Schwein gleich Mensch. Die Unterschiede sind nur in unserem Kopf. Wir stellen uns über die Tiere und nehmen uns das Recht zu bestimmen wie, wielange und wofür sie leben können, ohne Rücksicht auf die Tiere selbst.

Ich habe einmal auf einem biologischen dynamischen Bauenrhof gearbeitet. Und als der Bauer von mir verlangte, ich soll die Taube rupfen, verweigerte ich dies. Dann sagte er, "Du musst das nicht machen, aber dann bekommst Du bei uns auch kein Fleisch mehr zu essen, warum sollen wir das für Dich tun".
Das sah ich ein und rupfte den Vogel.

Aber dort wurden die Tiere artgerecht gehalten, mit viel Freiraum.

Das Schlimme, Tiere werden nach wie vor gesetzlich als Sache behandelt. Beispielweise, sollte der grausame Pferdestecher einmal gefasst werden, wird er nur wegen Sachbeschädigung angezeigt. Andererseits kann ich mir vorstellen, dass wenn es ein mildes Urteil gibt, er das nicht überleben wird, da die Menschen so extrem (zu recht!) erbost ihm gegenüber sind.
 
:)
Der Witz immerwiederkehrend dabei, der Fleischesser, ernährt sich überwiegend vegetarisch und der Vegetarier nicht immer vegetarisch ........ :D

Genau so ist das. Wo steckt was? Was steck in der Schockolade? Was in dem Hohig? Alles ist auch nur tiereisches Erzeugnis. Wie Milch auch. Alles wird befruchtet durch die Pollen, die die Bienen machen. Nicht mal Tomaten und Ketchup wird einach so geschaffen, es sei künstlich.

Fleisch nicht zu schneiden, bedeutet nicht selbst zu essen. Das haben die Nano-Ingeneure sehr deutlich bewiesen. Und Kapital bedeutet Kapital und Bedürfnisse von Menschen sind eben Bedüfrnisse.:):wut1:
 
Dann muss ich meine Haare färben in Rot oder dunklelbraun oder weißgrau, wenn ich bin was ich esse. Mit grünen Beinen und Apfelbäckchen. :D

http://www.hoeltigbaum.de/

Da war ich schon öfter mal spazieren, da begegnet man diesen drolligen Tieren auf der Weide oder sie sitzen im Sommer einfach auf dem Weg und dösen.

Um eine Überpopulation zu vermeiden, gibt es dort auch regelmäßig Fleischabverkauf. Ursprünglich wurde dieses Projekt aufgenommen, um zu schauen, wie zerstörerisch die Galloways sich im Naturschutzgebiet verhalten: gar nicht. :)

LG
Any
 
Fiwa,
dort steht klar & deutlich,
daß dies MEINE PERSÖNLICHE Meinung ist.
Wo liegt Dein Problem?
Oder möchtest Du wieder nur Öl ins Feuer gießen?!

Das ist doch gut, dass es deine Meinung ist ...... sie erklärt vieles ........ daher danke für die ehrliche Aussage.
 
Das Schlimme, Tiere werden nach wie vor gesetzlich als Sache behandelt. Beispielweise, sollte der grausame Pferdestecher einmal gefasst werden, wird er nur wegen Sachbeschädigung angezeigt. Andererseits kann ich mir vorstellen, dass wenn es ein mildes Urteil gibt, er das nicht überleben wird, da die Menschen so extrem (zu recht!) erbost ihm gegenüber sind.
Das ist nicht richtig,
denn seit 1990 hat sich das - zum Glück - geändert!

Wiki:
Durch das TierVerbG wurde 1990 der § 90a BGB eingefügt, nach dem Tiere keine Sachen sind, man sie jedoch rechtlich wie Sachen zu behandeln hat. Das bedeutet, dass man beispielsweise einen Hund ohne weiteres nach den Vorschriften über den Kaufvertrag kaufen und nach den sachenrechtlichen Vorschriften übereignen kann.

Sinn der Regelung ist es, die Tiere als Mitgeschöpfe wenigstens gedanklich von den Sachen zu unterscheiden[4]. Nach einer in der Literatur befindlichen Auffassung handelt es sich um eine „gefühlige Deklamation ohne wirklichen rechtlichen Inhalt“[5]. Auswirkungen hat er immerhin im Falle eines zu leistenden Schadensersatzes: Der Schuldner kann nicht ohne Weiteres eine Wertminderung eines durch ihn verletzten Tieres durch vorherigen längeren Gebrauch geltend machen, wie bei einer durch ihn beschädigten Sache; auch Heilkosten, die über den Verkaufswert des Tieres hinaus gehen, können ihm in Rechnung gestellt werden.

Tierrecht/Strafrecht:
http://www.tierrecht.ch/strafrecht.html

Auszug:

12 Strafrechtliche Aspekte der Tierhaltung

12.1 Anwendbare Bestimmungen des Strafgesetzbuches


Seit der Änderung des Zivilgesetzbuches vom 4. Oktober 2002, welche am 1. April 2003 in Kraft getreten ist, sind Tiere keine Sachen mehr (Art. 641a Abs. 1 ZGB). Trotzdem gelten für Tiere im Wesentlichen nach wie vor die auf Sachen anwendbaren Bestimmungen des Strafgesetzbuches (StGB). Dies sind vor allem die vermögensstrafrechtlichen Bestimmungen betreffend unrechtmässige Aneignung, Diebstahl und Sachbeschädigung.....
 
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Das ist nicht richtig,
denn seit 1990 hat sich das - zum Glück - geändert!

Wiki:
Durch das TierVerbG wurde 1990 der § 90a BGB eingefügt, nach dem Tiere keine Sachen sind, man sie jedoch rechtlich wie Sachen zu behandeln hat. Das bedeutet, dass man beispielsweise einen Hund ohne weiteres nach den Vorschriften über den Kaufvertrag kaufen und nach den sachenrechtlichen Vorschriften übereignen kann.

Sinn der Regelung ist es, die Tiere als Mitgeschöpfe wenigstens gedanklich von den Sachen zu unterscheiden[4]. Nach einer in der Literatur befindlichen Auffassung handelt es sich um eine „gefühlige Deklamation ohne wirklichen rechtlichen Inhalt“[5]. Auswirkungen hat er immerhin im Falle eines zu leistenden Schadensersatzes: Der Schuldner kann nicht ohne Weiteres eine Wertminderung eines durch ihn verletzten Tieres durch vorherigen längeren Gebrauch geltend machen, wie bei einer durch ihn beschädigten Sache; auch Heilkosten, die über den Verkaufswert des Tieres hinaus gehen, können ihm in Rechnung gestellt werden.

Tierrecht/Strafrecht:
http://www.tierrecht.ch/strafrecht.html

Auszug:

12 Strafrechtliche Aspekte der Tierhaltung

12.1 Anwendbare Bestimmungen des Strafgesetzbuches


Seit der Änderung des Zivilgesetzbuches vom 4. Oktober 2002, welche am 1. April 2003 in Kraft getreten ist, sind Tiere keine Sachen mehr (Art. 641a Abs. 1 ZGB). Trotzdem gelten für Tiere im Wesentlichen nach wie vor die auf Sachen anwendbaren Bestimmungen des Strafgesetzbuches (StGB). Dies sind vor allem die vermögensstrafrechtlichen Bestimmungen betreffend unrechtmässige Aneignung, Diebstahl und Sachbeschädigung.....


Ja, das dachte ich auch. Aber vorgestern in dem Bericht sagten sie, der Täter, der die Tiere (Kühe und Pferde) mit einer Armbrust tötet, betreibe damit nur Sachbeschädigung.
 
Das Schlimme, Tiere werden nach wie vor gesetzlich als Sache behandelt. Beispielweise, sollte der grausame Pferdestecher einmal gefasst werden, wird er nur wegen Sachbeschädigung angezeigt. Andererseits kann ich mir vorstellen, dass wenn es ein mildes Urteil gibt, er das nicht überleben wird, da die Menschen so extrem (zu recht!) erbost ihm gegenüber sind.

Nicht alle Tiere , Hunde sind unter dem Tierschutzgesetz geschützt.
http://www.vetion.de/focus/pages/FText2.cfm?focus_id=27&text_select=149
QUote Laut Tierschutzgesetz darf derjenige, der ein Tier hält, betreut, oder zu betreuen hat, die Möglichkeiten des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass dem Tier Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden (§2 Nr. 2). Nach der Tierschutz-Hundeverordnung ist einem Hund ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen (§2, Abs. 1).

Die Forderungen nach artgemäßer Bewegung und nach ausreichendem Auslauf werden allerdings ohne eine zeitliche Vorgabe formuliert. Dies sei sicherlich in den unterschiedlichen Ansprüchen der verschiedenen Rassen begründet, erschwere aber den Vollzug der Verordnung. In der nicht mehr gültigen Verordnung zum Halten von Hunden im Freien wurde bei Anbindehaltung ein täglicher Auslauf von mindestens 60 Minuten vorgeschrieben. Hundeexperten schätzen den Auslaufbedarf allerdings auf eher 2 - 4 Stunden pro Tag. Als artgemäß sei ein Auslauf anzusehen, wenn der Hund freilaufend Tempo und Richtung seiner Bewegung bestimmen und die Umgebung erkunden könne. Es sollte sich ihm dabei auch die Gelegenheit bieten, mit anderen Hunden zusammen zu treffen. Selbstverständlich müsse jeder Hundehalter seinen Hund in der Öffentlichkeit so führen, dass Menschen und andere Hunde nicht belästigt oder geschädigt würden.
TVT - Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. QUOTE

Ich bin natürlich für Tierschutzgesetze,aber ich frage mich warum der Hund diese Sonderrechte z.B. gegenüber dem Schwein oder der Kuh hat, das Schwein ist ja viel Klüger als der Hund. Wenn jemand einen Hund verprügelt , ist das strafbar, aber wenn die Nutztiere nicht artgerecht gehalten werden und sie missbraucht werden, passiert rein gar nichts. Die Nutztiere haben nicht das Recht artgerecht gehalten zu werden oder freie Bewegung zu haben.
Die Gesetze wurden so geschaffen dass sie nicht mit der Ausbeutung der Nutztiere in KOnflikt kommen, wenn man ihnen die gleichen Rechte geben würde, müsste man die Massentierhaltung aufgeben, sie wäre nicht mehr profitabel. Das ist aber unfair den Tieren gegenüber.
Ich kann doch nicht sein dass ich die einzige bin , die sich über soetwas Gedanken macht:confused:
 
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Die Nutztiere haben nicht das Recht artgerecht gehalten zu werden oder freie Bewegung zu haben.

Haben Haustiere auch nicht, siehe Kaninchen, die ihr Leben lang in viel zu kleinen Käfigen in Kinderzimmern darben. :(

Bei Hühnern in Hobbyhaltung gibt es Regeln, pro Huhn 10m² Auslauf usw. Komisch finde ich, dass Großbetriebe sich nicht danach richten brauchen. Da dürfen sich mehrere Legehennen nicht mal einen Quadratmeter teilen.

LG
Any
 
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