JimmyVoice
Sehr aktives Mitglied
Und bei Deutsche Staatsbürgerschaft, kommt denn noch die Frage Welche eigentliche Nationalität die Person denn hätte.
Wenn sich eine Tat als Psyschisch Gestört herausstellt, wird es einfach ausgeblendet, wenn die Frau keine Deutsche war.
Wenn sich eine Tat als Psyschisch Gestört herausstellt, wird es einfach ausgeblendet, wenn die Frau keine Deutsche war.