Deutschland muss arbeitsloser Rumänin kein Hartz IV zahlen

wieso Radikalhetze? ich hetze nicht gegen Rechte. Wolf und ich machen sich eben keine Geschenke. Er spricht ja selbst in abfälligem Ton von den Linken...dass sich Rechte und Linke gegenseitig verunglimpfen, liegt in der Tatsache begründet, dass sie links und Rechts sind...solange das nicht ausartet find eich das in Ordnung, Kasperl ist ja eine relativ seichte Verunglimpfung.
Ich nehm's mit Humor. Manchmal muß man sich einigen, daß man sich nicht einigen kann...

LG
Grauer Wolf
 
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dass Musikuss selbst antifeministische hetze betreibt fällt ihm gar nicht auf, das ist überhaupt ein Problem das Musikuss mit sich herumschleppt, es fällt ihm nichts auf...:D

Auch hier verwechselst Du wieder etwas. Eine Strömung zu kritisieren und ihr inhaltlich zu widersprechen, bedeutet nicht, ein Hetzer zu sein.

Ansonsten würde der Faschismus oder Kommunismus heute noch in Deutschland als politische Regierung existieren, wenn man diese nicht mehr kritisieren oder ihnen entgegen darf.

Oder würdest Du behaupten, die Amerikaner hätten damals gegen den Faschimus gehetzt?


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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich finde es besser mit Argumenten zu entgegnen. Aber wenn man andere Argumente nichts entgegnen kann oder diese innerlich nicht aushält, dann ist Verunklimpfung kein Rezept.

Eine Diskussion und vor allem ein Diskussionsforum lebt von den "Andersdenkenden"!-

Und wenn man sich daran hält, dass die Maxime die innhaltliche Logik ist und das zum Grundsatz macht, kann man sich nur befruchten und lernen.

Verunklimpfen, anstatt zu argumentieren, ist wie wenn ich den anderen ohrfeige, das aber ist Mittelalter.


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Wenn Grundsätze zweier Ideologien aufeinandertreffen, gibts es keinen boden mehr auf dem Argumente ausgetragen werden könnten. Da steht das eine Wort gegen das andere und keine Synthese kann daraus gewonnen werden. abgesehen davon hab ich hier in diesem thread schon irgendwo argumentiert, wen wunderts....vergeblich.
 
Felix Schatz: Einreicher - September 2013


Stellungnahme EU Kommission 42 Seiten PDF


Prozessvollmacht: Gunnar Scholz (Rechtsanwalt und KLAEGER)

Kommission Sozialleistungen 43 Seiten PDF

Stellingnahme Deutschland 46 Seiten

Ich habe nur kurz überflogen. Also so wie von mir schon angenommen, Gericht wollte es sich einfach machen.

Was aber gar keine Beachtung findet, auch nicht hier:

Sie spricht gebrochen deutsch, also nichts ist da also nicht.

Hat eine Zuzugsbescheinigung und hat dadurch längst ihren Wohnsitz in DE.

Hat auch die Arbeitserlaubnis unabhängig beantragt.

Wird von ihrer Schwester mit versorgt. Existenz ist somit gesichert.

Korrektur, seit 4 Jahren nachweisbar in DE ansässig.


Auch das tatsächlich Kindergeld und Unterhaltsvorschuss, ohne Abzüge ! gewährt werden, ist bemerkenswert. Denn damit steht schon fest, das sie Anspruch auf Soziale Leistungen hat.

Daher vorhin mein Einwand gegen die 320 Euro, denn wenn nur auf das Kind bezogen, weil in Deutschland geboren, wäre bei 229 Euro Schluss.


Die Chose ist deftiger als gedacht, was hier so Deutschland in Europa macht.
 
Auch hier verwechselst Du wieder etwas. Eine Strömung zu kritisieren und ihr inhaltlich zu widersprechen, bedeutet nicht, ein Hetzer zu sein.

Ansonsten würde der Faschismus oder Kommunismus heute noch in Deutschland existieren, wenn man diese nicht mehr kritisieren oder ihnen entgegen darf.

Oder würdest Du behaupten, die Amerikaner hätten damals gegen den Faschimus gehetzt?


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Du kritisierst nicht, du unterstellst auf recht verwirrende Art und Weise irgendein panisches Konstrukt vom Neuen Menschen, das der von Feministionnen unterwanderte EU_Kommunismus in die Welt setzen möchte. Du bist vielleicht kein Hetzer ok...aber du verbreitest deine naturromantischen traditionellen Bilder von Familie und dem Menschen im Allgemeinen auf eine sehr engstirnige, dogmatische Art und Weise...auch wenn dus wohl nicht mit Absicht tust, was ich dir nicht unbedingt positiv anrechnen würde ;)

bestes Beispiel hast du ja eben wieder gegeben...indem du den Feminismus den du ja kritisierst mit dem Faschismus und Kommunismus vergleichst, den man ja auch kritisieren hat müssen.
 
Daher vorhin mein Einwand gegen die 320 Euro, denn wenn nur auf das Kind bezogen, weil in Deutschland geboren, wäre bei 229 Euro Schluss.

Wenn sie Hartz IV erhält, wird das Geld für das Kind auf ihr Einkommen angerechnet. Aber das bekommt sie ja nicht.

Also bleiben 320,- Euro als Kindeseinkommen.

Drum auch mein Hinweis auf Sozialhilfe, das ist was anderes als Harz IV. Sicherlich, wenn sie bei ihrer Schwester wohnt und die eigenes Einkommen hat, würde dies als Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft mit angerechnet werden.

LG
Any
 
also. da steht es.

stirb Arbeitsloser
stirb Alte
stirb Kranker
stirb du Nichtnutz

und wer sich nicht anpasst, soll vernichtet werden, denn anpassungslogik ist vernichtungslogik.

denn der wert des menschen wird durch seine leistung bestimmt.

das ist die welt, in der ihr leben wollt?

Ich bin nach wie vor für das BGE. ;)

Aber das haben wir aktuell nicht. Also ist die Frage nach dem Wünschdirwas obsolet.

Obwohl ich es echt spannend finden würde, was wäre, wäre der Supermarkt nur mit einem Fußmarsch von 10km erreichbar und wie jene Menschen, die jetzt dafür plädieren, dass niemand einer Erwerbsarbeit nachgehen braucht, darauf reagieren würden. ^^

LG
Any
 
Du kritisierst nicht, du unterstellst auf recht verwirrende Art und Weise irgendein panisches Konstrukt vom Neuen Menschen, das der von Feministionnen unterwanderte EU_Kommunismus in die Welt setzen möchte. Du bist vielleicht kein Hetzer ok...aber du verbreitest deine naturromantischen traditionellen Bilder von Familie und dem Menschen im Allgemeinen auf eine sehr engstirnige, dogmatische Art und Weise...auch wenn dus wohl nicht mit Absicht tust, was ich dir nicht unbedingt positiv anrechnen würde ;)

bestes Beispiel hast du ja eben wieder gegeben...indem du den Feminismus den du ja kritisierst mit dem Faschismus und Kommunismus vergleichst, den man ja auch kritisieren hat müssen.

Du verstehst es eben nicht, aber das ist ok.
Was nicht ok ist, sind Deine abfälligen Bemerkungen die oft unter die Gürtellinie gehen und die Verunklimpfungen.

Du erteilst eine Art Denk- und Redeverbot zu Themen, für die Du Dich begeistert hast. Merkst es aber selbst nicht.
Und als diese Themen hier diskutiert wurden, konnte ich kaum inhaltliche Entgegnungen von Dir hier vernehmen. Aber seis drum, man kann sich in einem Forum die Diskussionspartner nun mal nicht aussuchen.-

Und wenn Du Analogien nicht verstehst, kann ich auch nichts für.-

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Wenn sie Hartz IV erhält, wird das Geld für das Kind auf ihr Einkommen angerechnet. Aber das bekommt sie ja nicht.

Also bleiben 320,- Euro als Kindeseinkommen.

eben nicht Kindeseinkommen. Einkunft schon der Bedarfsgemeinschaft, denn Einkünfte schon oberhalb des Bedarfes des Kindes als Grundsicherung.

Drum auch mein Hinweis auf Sozialhilfe, das ist was anderes als Harz IV. Sicherlich, wenn sie bei ihrer Schwester wohnt und die eigenes Einkommen hat, würde dies als Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft mit angerechnet werden.

Sozialhilfe würde so nicht greifen, speziell nicht nach SGB XII.

Aber das andere ist entscheidend, das Leben bei ihrer Schwester, damit ist ihre Existenz gesichert. Was natürlich dumm sein kann für ALG II. Aber weiter hat sie dazu unabhängig die Arbeitserlaubnis beantragt und damit kann kein Arbeitsunwillen unterstellt werden.

Daher, nach dem EuGH, alles erfüllt. Aber wie gesagt, steht deutlich in den Ausführungen des EuGH, Vorabanfrage des Sozialgerichtes.

Das wird wohl weitergehen. Kann es ja auch, wenn sie weiterhin hier lebt und die Arbeitserlaubnis abgelehnt wird, wieder eingeklagt wird. Nächster Antrag auf ALG II, wieder vortragen.

Arbeitsunwillen da dann zu unterstellen wird dann lächerlich und zur Arbeitsaufnahme muss sie dann gefördert werden.
 
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