Das ist doch völlig egal, wer mit beteiligt war oder unterstützt hat.
Entscheidend ist das Ergebnis und das hat sie nun und damit muss sie leben und alle die nachfolgen auch.
Lese das noch einmal aus dem Eingangsposting
http://www.spiegel.de/wirtschaft/so...u-aus-rumaenien-in-deutschland-a-1002187.html
Hat sie nun eine Klage beim Sozialgericht eingereicht, oder gleich beim EuGH ......... ah so ........ eben, beim Sozialgericht, nicht beim EuGH.
Es wird auch extra im Bericht erwähnt, bisher keine endgültige Entscheidung beim EuGH. Und, sie hat keine Klage beim EuGH eingereicht, das war eine Anfrage des Sozialgerichtes.
Ein Sozialgericht, das ihr unterstellt (anderes kann man es nicht werten) arbeitsunwillig zu sein.
EuGH hat aber schon festgestellt, wer hier leben kann, hat Ansprüche gegenüber dem Staate. Übrigens, erst dann haben diese Menschen auch Anspruch auf Förderung. In sich ein Widerspruch, oberster Güte.
Und nun kommt es, sie lebt seit 5 Jahren in Deutschland.
Ich habe es aber schon geschrieben, es bleibt nun die Frage, ist der RA auf ihrer Seite, oder auf der Seite des Staates. Wenn auf ihrere Seite, geht das weiter. Wenn auf Seiten des Staates, war das ein Exempel, in sich fragwürdig, denn diese Frau lebt hier schon 5 Jahre. Kann also hier leben und erfüllt damit die Vorgaben des EuGH und hätte damit Ansprühe auf Leistungen hier.
Und ja, nicht vermittelbar ist und bleibt man, wenn die Förderungen nicht gewährt werden.