Der Kurs in Wundern..Umschulung des Denkens.

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Wie im ganzen Leben, Selbstverantwortung kann man sich nur selbst lernen...

"... Die Klägerin wendet sich gegen die öffentliche Wiedergabe von Textpassagen aus der C.-Fassung in englischer Fassung gemäß der „English Brochure“ (Anlage K 1 a) sowie in deutscher Fassung gemäß der „German Brochure“ (Anlage K 1 b) im Internet. Wegen der weitergehenden Einzelheiten des Sach- und Streitstands und der tatsächlichen Feststellungen wird auf das angefochtene Urteil Bezug genommen. ...

3. Das streitgegenständliche Werk genießt in der Bundesrepublik Deutschland Urheberrechtsschutz unabhängig davon, ob es in den USA (noch) urheberrechtlich geschützt ist oder geschützt war. "

@Walter Quelle: Das ganze Urteil auf Openjur !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


Manche zahlen viel für das "selbst lernen" oder "selbst antworten" ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Einzelne Textabschnitte dürfen zitiert werden, solange man die Quelle mit angibt. Diese Angabe muss nicht als Link erfolgen, sondern auch als Hinweis.

Ich finde es seltsam, wenn hier laufend welche die Diskussion um das Buch verhindern versuchen, statt sachlich zu argumentieren.
Ja das ist tatsächlich komisch...
Ich glaube das könnte an mir liegen.
. Lächel.... :-)
 
Wie kann man über ein Buch und dessen Inhalt diskutieren, ohne daraus auch mal einzelne Textpassagen als Nachweis für einzelne Behauptungen zu zitieren?

Indem man, wie im Fall des Kurs in Wundern-Buches auf die offizielle Seite geht und dann zur entsprechenden Lektion verlinkt.
https://lektionen.acim.org/de/
Jeder, der sich dafür interessiert, kann dann dort die Lektion lesen und anschließend hier darüber diskutieren.

Gruß

Luca
 
Wenn einer sich Mühe gibt und aus eigener Kreativität was entwickelt, ist es natürlich, dass er im Junkismus dafür auch was verlangt, denn er muss auch von was leben.

Wenn aber einer im Namen aller eine Wahrheit definiert und das persönlich zu vermarkten versucht, dann ist das entweder seine persönliche Wahrheit und damit ungültig für andere, was entsprechend keiner braucht, oder diese Wahrheit gehört von vornherein allen. So sehe ich das.
 
"... Die Klägerin wendet sich gegen die öffentliche Wiedergabe von Textpassagen aus der C.-Fassung in englischer Fassung gemäß der „English Brochure“ (Anlage K 1 a) sowie in deutscher Fassung gemäß der „German Brochure“ (Anlage K 1 b) im Internet. Wegen der weitergehenden Einzelheiten des Sach- und Streitstands und der tatsächlichen Feststellungen wird auf das angefochtene Urteil Bezug genommen. ...

3. Das streitgegenständliche Werk genießt in der Bundesrepublik Deutschland Urheberrechtsschutz unabhängig davon, ob es in den USA (noch) urheberrechtlich geschützt ist oder geschützt war. "

@Walter Quelle: Das ganze Urteil auf Openjur !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


Manche zahlen viel für das "selbst lernen" oder "selbst antworten" ...
Und wie ist das in Österreich!
 
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Tja, ... damit würdest Du vor einem weltlichen, realen Gericht evtl. nicht weit kommen:

"... Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollsteckbar. Der Beklagte kann eine Vollstreckung der Klägerin in der Hauptsache gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 170.000.- EUR und hinsichtlich der Kosten in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in der Hauptsache Sicherheit in Höhe von 170.000,00 EUR und wegen der Kosten in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet." Quelle

Ein Ankläger würde im Fall vom Kurs nicht weit kommen, da der Ursprungstext ja gemeinfrei ist.
Er müsste nachweisen, dass @Leopold o7 geschützte Sekundärliteratur verwendet hat.
Übersetzungen sind keine Sekundärliteratur.
 
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