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Ein Ankläger würde im Fall vom Kurs nicht weit kommen, da der Ursprungstext ja gemeinfrei ist.
Er müsste nachweisen, dass @Leopold o7 geschützte Sekundärliteratur verwendet hat.
Übersetzungen sind keine Sekundärliteratur.
Na ja, erstens bin ich eine Frau, zweitens ist es immer besser, man informiert sich auch noch selbst.
Aber ich hab 's schon gern überprüft, so gut ich konnte.
Aus Gründen der Gerechtigkeit.
Ja bitte, ich mag euch beide, lasst uns gemeinsam erkunden, warum manche Mensch so fies sind zu anderen sind ... wobei ihr beide sicher nicht gemeint seit, danke....
Ja bitte, ich mag euch beide, lasst uns gemeinsam erkunden, warum manche Mensch so fies sind zu anderen sind ... wobei ihr beide sicher nicht gemeint seit, danke....
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