Der Kurs in Wundern..Umschulung des Denkens.

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Und das ist gut so, ich spüre wir haben sehr viel gemeinsam, finden aber nicht die richtigen Worte, damit wir uns gegenseitig verstehen.
Möglich dass wir einiges gemeinsam haben aber du findest du schon die richtigen Worte und ich auch.
Wir schreiben nur aus verschiedene Sichtweisen deswegen verstehst du mich nicht. ;)
 
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Steht da zwar klar und deutlich, aber ob Du es so siehst oder nicht, ist egal, denn der Rechtsanwalt, der den Verlag vertritt, wird bestimmt keine Meinungsumfrage bei juristischen Laien veranstalten, bevor er sich vor Gericht begibt und die Forderungen seines Klienten durchsetzt.


Gruß

Luca


Steht da eben nicht.
Klar und deutlich steht da, dass diverse Titel geschützt sind und sinngemäß, dass man geschützte Inhalte nicht verwenden darf.
WELCHE Inhalte geschützt sind, steht da nicht.
 
dort steht: "... der urheberrechtlich geschützten Inhalte und Texte ..." und dazu ist zu beachten:

Ein Kurs in Wundern - Google Bücher und auf Seite 2 steht dort: "Alle Rechte vorbehalten"

Ja sicher.
Nur - welche Rechte?
Oder gilt das, was das New Yorker Gericht beschlossen hat, etwa nicht? :dontknow:

Das 1975 in den USA angemeldete Copyright wurde 2003 von dem zuständigen New Yorker Gericht für ungültig erklärt, wodurch die Ursprungsversion des englischen Buches gemeinfrei (public domain) wurde. Teile der heute publizierten sogenannten „Second Edition“ unterliegen jedoch nach wie vor den Copyright-Bestimmungen. Seit dem Urteil wird das Buch auch von der Gesellschaft A Course in Miracles International herausgegeben.

https://de.wikipedia.org/wiki/Helen_Schucman

Hm, man müsste wissen, ob man die Ursprungsversion hat oder nicht.
Bzw, welche Teile der Second-Edition neu sind.
 
Oder gilt das, was das New Yorker Gericht beschlossen hat, etwa nicht? :dontknow:

Meine Meinung: Leo zitiert nicht die 'Ursprungsversion auf englisch' in einem Rechtsgebiet, das die Zuständigkeit des New Yorker Gerichts betrifft.
Siehe hierzu das bereits zitierte Urteil (Beitrag 10702) ... es gelten letztlich wohl hauptsächlich die regionalen Gesetze.
Daher rate ich deutlich zur Vorsicht, solange es nicht rechtlich gesichert ist, dass die Zitate verwenden werden dürfen.
Die Frage ist also letztlich, was gilt bei uns? Und da stehen wohl die Rechte des Verlags ganz oben auf der Liste.
Ein fachlich kompetenter Rechtsanwalt könnte das wohl alles konkreter darstellen.
 
Meine Meinung: Leo zitiert nicht die 'Ursprungsversion auf englisch' in einem Rechtsgebiet, das die Zuständigkeit des New Yorker Gerichts betrifft.
Siehe hierzu das bereits zitierte Urteil (Beitrag 10702) ... es gelten letztlich wohl hauptsächlich die regionalen Gesetze.
Daher rate ich deutlich zur Vorsicht, solange es nicht rechtlich gesichert ist, dass die Zitate verwenden werden dürfen.
Die Frage ist also letztlich, was gilt bei uns? Und da stehen wohl die Rechte des Verlags ganz oben auf der Liste.
Ein fachlich kompetenter Rechtsanwalt könnte das wohl alles konkreter darstellen.

Meinen heißt nicht wissen.
Kannst ihn ja anzeigen, dann findet es sicher wer raus.

:rolleyes:
 
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