Wie kommst Du darauf? Meinst Du Edathy? Denn falls er unauffällig bleibt ist die Sache doch jetzt schon durch. Und um ehrlich zu sein wäre es auch reine Willkür, man sollte den Kontext etwas im Auge behalten, der z.B. so aussieht:
Wenig von den Medien beachtet wurde der Umstand, dass Interpol insgesamt 805 deutsche IP-Adressen
übermittelt hatte und Edathy lediglich der berühmteste Name auf der Liste war. Mehrere deutsche Staatsanwaltschaften leiteten Ermittlungen gegen Azov-Kunden ein, da sie einen Anfangsverdacht auf kriminelle Handlungen gegeben sahen.[13] Im Februar 2014 entschied das Bundesverfassungsgericht zugunsten der Beschwerde eines Beschuldigten gegen eine Hausdurchsuchung. Der legale Erwerb einer DVD mit Posing-Darstellungen im Jahr 2007 reiche nicht für eine Hausdurchsuchung aus, bei der man ebenjene DVD mit nun – nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2008 – strafbaren Inhalten zu finden erhoffe.[14] Im Juni 2014 wurde ein Verfahren in Nordrhein-Westfalen eingestellt, nachdem sich der Beschuldigte auf fehlenden Vorsatz zum Kauf von Kinderpornografie und die Legalitätsklausel von Azov berufen hatte.[15]
http://de.wikipedia.org/wiki/Operation_Spade#Ermittlungen_in_Deutschland_und_Aff.C3.A4re_Edathy
Was ich damit sagen will ist: Mit einem hat Edathy absolut Recht... er ist ein Opfer seiner Prominenz. Und zwar nicht nur weil er gesellschaftlich erledigt ist, damit muss jemand der in die Politik geht immer rechnen wenn er auf dunklen Wegen unterwegs ist. Er ist auch juristisch schlechter gestellt, denn wie oben beschrieben... juristisch gesehen war selbst die Hausdurchsuchung eigentlich nicht gerechtfertigt.