Der Fall Edathy

Es ist völlig irrelevant im Bezug auf Kinderpornographie ob real etwas passiert ist oder ob aktiv etwas bezahlt wurde weil Aufgrund der vorhandenen Bilder ja schon etwas (und sogar real) passiert ist!

Natürlich ist was passiert. Allerdings ist die Tat schon lange geschehen, als irgendein Konsument sich das angeschaut hat. Explizit ausgedrückt ist der Betrachter sicher nicht der Täter, und auf jeden Fall nicht in gleicher Weise beteiligt.
Sofern natürlich bezahlt wurde, wird dadurch zu weiterem Missbrauch angestiftet. Ist das nicht passiert gilt immer noch folgendes (ich zitiere mich selbst): "Es gibt schon sehr gute Gründe dafür, dass der Besitz von solchem Material nicht erlaubt ist, selbst wenn ein Käufer keinen offensichtlichen Anreiz für die Erzeugung weiterer Bilder gegeben hat. Unter anderem sind Persönlichkeitsrechte und Generierung von Klicks auf Seiten zu nennen sowie der gleiche Effekt der für Drogen gilt, dass nämlich Leute durch dieses Material "auf den Geschmack" gebracht werden könnten."

Also unterscheidet man den Täter, denjenigen der etwas verbreitet, denjenigen der etwas anfordert (bezahlt), und jemanden der sich das "nur" anschaut (was er irgendwie findet). Das nichts davon in Ordnung ist, wird oben erklärt. Aber es gibt nichtsdestotrotz rechtlich bedeutsame Unterschiede.

Der Begriff und der Ausdruck "wehret den Anfängen" unterliegt ja keiner ideologischen Rechtsgültigkeit sondern beinhaltet alle Aspekte von Verbrechen gegen Menschen und vor allem Themenbezogen gegen Kinder.
Deshalb kann man den "Genuss" (ich schreibe es absichtlich in Anführungstrichen) von Kinderpornographie nicht mit Drogensucht,bzw.Drogenkonsum im herkömmlichen Bereich vergleichen.Sicherlich kann man Sexualität allgemein mit Drogenkonsum vergleichen,aber nur dann wenn kein Anderer dabei schaden nimmt.Aber schon deshalb ist der Vergleich mit dem herkömmlichen Drogenkonsum nicht zutreffend,solange ein Zweiter in jeglicher Form auch nur annähernd involviert ist.

Der Drogenhandel verursacht ebenfalls massive Verbrechen (siehe Mexiko). Ok, eine Legalisierung der Drogen würde diese Verbrechen beenden (allerdings kann man es auch als Verbrechen bezeichnen jemanden in die Sucht zu bringen), was hier natürlich nicht der Fall ist. Dass die Verbreitung hier auch den "Drogen"konsum erhöhen könnte habe ich aber selbst als eine der Grundlagen dafür gesehen, warum es Sinn macht das Material zu verbieten und nicht etwa nur die Produktion. Wobei ich selbst aber das Persönlichkeitsrecht der Opfer als Hauptgrund für ein Verbot ansehe. Nichtsdestotrotz ist die Straftat geringer als der Missbrauch, besonders wenn die Handlungen des Süchtigen minimal sind und keine Verbreitung (Dealen) oder Bestellung/Bezahlung (Anstiftung) von derartiger Pornographie beinhalten. Insofern finde ich meinen Vergleich durchaus zutreffend (im großen und ganzen).
 
Werbung:
1 - Sämtliche Indizien sprechen gegen eine "direkte" Täterschaft, es sei denn er ist von Hause aus "unwissend" und total "blöd".

2 - Weshalb sollte jemand, der durchaus nicht blöd ist, etwas leugnen, dass er nicht nachweisen kann?
3 - Weshalb hat er es nicht "bestätigt" (Ja, ich habs getan) ?

4 - Der Fall wäre längst vom Tisch

5 - Mir ist klar, dass die "Harke" ne Schrift ist, doch sie sollte Hinweisgeber sein zu anderem Blickwinkel.

Diesen Post hatte ich tatsächlich nicht gesehen.

Zu 1) Welche Indizien sprechen dagegen?

Zu 2) Du denkst also, dass jemand zugibt etwas getan zu haben was er nicht tat, weil er nicht beweisen kann es nicht getan zu haben??? DAS wäre total bescheuert und auch psychologisch absolut seltsam.

Zu 3) Hat er doch! Er hat doch sogar damit argumentiert, dass das Material legal war. Er hat offen gesagt: "Ich habe mich nicht mal versteckt! Ich habe auf meine eigene Kreditkarte bestellt und auf meine eigene Adresse!"
 
Noch mal meine Frage: Wenn Du glaubst, Edathy habe nicht mal diese Filme bestellt... warum hat er selbst das nie bestritten?

Die waren bei seiner Bestellung straffrei .............

Wie man dazu aber Kreditkarte angibt, frage ich mich noch heute noch.

Und mit kleine Jungs, habe ich ein großes Problem. Da ist nichts !


Aber wenn sich 12 jährige durchpimpern lassen und daraus ein Kind entsteht, was schon Kinderhardcorepornografie wäre unterstützt das noch das Jugendamt zur Erstversorgung der Mutter dann.
Das Videomaterial darüber wäre strafbar, auch für Downloader. ah ja ........

Vor mehr als 20 Jahren hat mir mal ein befreundeter Schulleiter nur gesagt, wie soll man sich verhalten, wenn Girlies von 11 bis 12 Jahren frei auf der Schultreppe rumpoppen.
So etwas gab es zu unserer Zeit nicht, 14 Jährige wurden noch anständig mit Manta abgeholt, o.k. dann geschah das Gleiche und alle schweigten.

Tja, wir sind so was von gut ........ das verdient glatt einen Heiligenschein
 
Allerdings ist die Tat schon lange geschehen, als irgendein Konsument sich das angeschaut hat. Explizit ausgedrückt ist der Betrachter sicher nicht der Täter, und auf jeden Fall nicht in gleicher Weise beteiligt.

Deine Betrachtung ist mir,mit Verlaub,zu perfide.
Denn wenn man deine Betrachtung weiter verfolgt,dann wird letzten Endes der Betrachter von Kinderpornos noch ein Opfer der Möglichkeit das es Kinderpornos überhaupt gibt.
Aber SO geht das nicht und macht dann letzten Endes die Opfer auch noch zu Tätern!

Man ist sich heute inzwischen gesellschaftlich SO bewusst dass es keinen Unterschied in der Wirkung auf missbrauchte Kinder gibt zwischen denen welche die Filme erstellen und jene welche diese Filme sich anschauen.
Denn das Eine gäbe es nicht ohne das Andere.

Ich bin ganz erhlich froh dass zumindest die politisch Verantwortlichen in unserem Land da keine Unterschiede mehr machen.
 
Die waren bei seiner Bestellung straffrei .............

Wie man dazu aber Kreditkarte angibt, frage ich mich noch heute noch.

Und mit kleine Jungs, habe ich ein großes Problem. Da ist nichts !


Aber wenn sich 12 jährige durchpimpern lassen und daraus ein Kind entsteht, was schon Kinderhardcorepornografie wäre unterstützt das noch das Jugendamt zur Erstversorgung der Mutter dann.
Das Videomaterial darüber wäre strafbar, auch für Downloader. ah ja ........

Vor mehr als 20 Jahren hat mir mal ein befreundeter Schulleiter nur gesagt, wie soll man sich verhalten, wenn Girlies von 11 bis 12 Jahren frei auf der Schultreppe rumpoppen.
So etwas gab es zu unserer Zeit nicht, 14 Jährige wurden noch anständig mit Manta abgeholt, o.k. dann geschah das Gleiche und alle schweigten.

Tja, wir sind so was von gut ........ das verdient glatt einen Heiligenschein



Meine Frage ging JdM, der glaubt, Edathy habe die Filme GAR NICHT (selbst) bestellt. Das sie zu dem Zeitpunkt straffrei waren weiß ich.

Den Satz hier...

Und mit kleine Jungs, habe ich ein großes Problem. Da ist nichts !

...verstehe ich nicht. Was heißt Du hast damit ein Problem und was heißt "Da ist nichts!"?

Was den Rest angeht, sage ich nix dazu. Wirkt auf mich als würdest Du irgendwelche wilden Assoziationen mitschreiben die für mich wenig Sinn ergeben.. keinen Schimmer was Du damit sagen willst.
 
@FIWA: JdM glaubt an die komplette Unschuld Edathys. Er nimmt sogar an, dass Edathy die Filme nicht selbst bestellt hat...

Irgendwie hat es eine besondere Form von Humor, dass jene die Edathy so vollumfänglich in Schutz nehmen, sich gegenseitig das Gegenteil unterstellen... ;-)

@Condemn

Edathy ist unschuldig und was über seinen Dienstlappi ablief, wissen wir nicht.

Vor zig Jahren, bekam man solche FKK-Videos in Dänemark unter der Ladentheke.

Wer dafür seine Kreditkarte angibt, muss oberdämlich sein.

Und noch dazu, zum Schockieren, Bildmaterial ist heute noch im WWW. Einiges wurde unterbunden, aber leider nicht alles.

Und garantiert ist der ein Kinderschänder, der genau diesen Umstand weiß, was jeder in der Google-Suche finden kann.

Es wird halt weiterhin bedient, oder Fangkorb der Justiz. Man darf es sich auswählen.
 
@Condemn

Edathy ist unschuldig und was über seinen Dienstlappi ablief, wissen wir nicht.

Vor zig Jahren, bekam man solche FKK-Videos in Dänemark unter der Ladentheke.

Wer dafür seine Kreditkarte angibt, muss oberdämlich sein.

Und noch dazu, zum Schockieren, Bildmaterial ist heute noch im WWW. Einiges wurde unterbunden, aber leider nicht alles.

Und garantiert ist der ein Kinderschänder, der genau diesen Umstand weiß, was jeder in der Google-Suche finden kann.

Es wird halt weiterhin bedient, oder Fangkorb der Justiz. Man darf es sich auswählen.


Fiwa, was Du schreibst hat einfach gar nix mit dem zu tun was ich schrieb und wieder verstehe ich nur die Hälfte.

Zum ersten Satz: Ich habe selbst gesagt, dass Edathy in juristischem Sinne unschuldig ist. Meine letzteren Argumentationen liefen mit JdM der glaubt, Edathy habe nicht mal das (zu dem Zeitpunkt straffreie) Material bestellt...
 
Werbung:
Zu obigen: WAS WILLST DU MIR DAMI SAGEN?

- Da steht unter anderem, dass Hartmann sein Handy "verloren" habe
- Da steht unter anderem, Dass Edathy mit dem Handy von Hartmann längere Zeit telephonierte
- Wir wissen unter anderem, dass Edathys Laptop "verloren" ging
- Wir wissen unter anderem, dass Schulz das "Laptop verloren" für ein Märchen hält

@Condemn - klingelt es endlich oder fällt der Groschen?
 
Zurück
Oben