Es ist völlig irrelevant im Bezug auf Kinderpornographie ob real etwas passiert ist oder ob aktiv etwas bezahlt wurde weil Aufgrund der vorhandenen Bilder ja schon etwas (und sogar real) passiert ist!
Natürlich ist was passiert. Allerdings ist die Tat schon lange geschehen, als irgendein Konsument sich das angeschaut hat. Explizit ausgedrückt ist der Betrachter sicher nicht der Täter, und auf jeden Fall nicht in gleicher Weise beteiligt.
Sofern natürlich bezahlt wurde, wird dadurch zu weiterem Missbrauch angestiftet. Ist das nicht passiert gilt immer noch folgendes (ich zitiere mich selbst): "Es gibt schon sehr gute Gründe dafür, dass der Besitz von solchem Material nicht erlaubt ist, selbst wenn ein Käufer keinen offensichtlichen Anreiz für die Erzeugung weiterer Bilder gegeben hat. Unter anderem sind Persönlichkeitsrechte und Generierung von Klicks auf Seiten zu nennen sowie der gleiche Effekt der für Drogen gilt, dass nämlich Leute durch dieses Material "auf den Geschmack" gebracht werden könnten."
Also unterscheidet man den Täter, denjenigen der etwas verbreitet, denjenigen der etwas anfordert (bezahlt), und jemanden der sich das "nur" anschaut (was er irgendwie findet). Das nichts davon in Ordnung ist, wird oben erklärt. Aber es gibt nichtsdestotrotz rechtlich bedeutsame Unterschiede.
Der Begriff und der Ausdruck "wehret den Anfängen" unterliegt ja keiner ideologischen Rechtsgültigkeit sondern beinhaltet alle Aspekte von Verbrechen gegen Menschen und vor allem Themenbezogen gegen Kinder.
Deshalb kann man den "Genuss" (ich schreibe es absichtlich in Anführungstrichen) von Kinderpornographie nicht mit Drogensucht,bzw.Drogenkonsum im herkömmlichen Bereich vergleichen.Sicherlich kann man Sexualität allgemein mit Drogenkonsum vergleichen,aber nur dann wenn kein Anderer dabei schaden nimmt.Aber schon deshalb ist der Vergleich mit dem herkömmlichen Drogenkonsum nicht zutreffend,solange ein Zweiter in jeglicher Form auch nur annähernd involviert ist.
Der Drogenhandel verursacht ebenfalls massive Verbrechen (siehe Mexiko). Ok, eine Legalisierung der Drogen würde diese Verbrechen beenden (allerdings kann man es auch als Verbrechen bezeichnen jemanden in die Sucht zu bringen), was hier natürlich nicht der Fall ist. Dass die Verbreitung hier auch den "Drogen"konsum erhöhen könnte habe ich aber selbst als eine der Grundlagen dafür gesehen, warum es Sinn macht das Material zu verbieten und nicht etwa nur die Produktion. Wobei ich selbst aber das Persönlichkeitsrecht der Opfer als Hauptgrund für ein Verbot ansehe. Nichtsdestotrotz ist die Straftat geringer als der Missbrauch, besonders wenn die Handlungen des Süchtigen minimal sind und keine Verbreitung (Dealen) oder Bestellung/Bezahlung (Anstiftung) von derartiger Pornographie beinhalten. Insofern finde ich meinen Vergleich durchaus zutreffend (im großen und ganzen).