Zwangseinweisung nach PsychKG darf höchstens 24 Stunden erfolgen, bei akuter Selbst- und/oder Fremdgefährdung, wenn kein richterlicher Beschluss vorliegt, der auch in diesen Fällen nur schwer zu bekommen ist. Ein Mensch ohne Betreuung, der also sein eigener Herr ist, darf sich auch selbst entlassen. Auch Psychiater sind rechtlichen Bestimmungen Gegenüber verpflichtet. Und wenn ein Patient sagt, dass er keine Selbstmordgedanken mehr hegt und auch an sich geistig zurechnungsfähig ist, darf nicht festgehalten werden. Auch Psychiater können dem Menschen nur vor den Kopf schauen.
Dazu ist jedem Psychiater durchaus bewusst, dass es nicht stimmen muss, aber man kann den Menschen hier nicht bevormunden und nicht vor allem schützen, auch nicht immer vor sich selbst. Wer sich selbst umbringen will, wird es irgendwann auch tatsächlich schaffen. Das ist nicht gefühlskalt gedacht, sondern eine zutiefst bedauerliche Tatsache.