Corona-Virus (Covid-19) und Impfung

In ihre Praxis ist kurz davor eingebrochen worden, einer der Drohbriefschreiber hat geschrieben, daß er sie mit einem Gift umbringt, das schnell nicht mehr nachweisbar ist. Ich bin mir nicht so sicher, daß sie nicht ermordet worden ist. Abschiedsbriefe kann man fälschen und die Impfgegner Szene hat enorme kriminelle Energie, und genug Leute, die so etwas können, sind auch Polizisten dabei.
Ich denke, jemanden in den Selbstmord treiben ist schon schlimm genug.
 
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Wir hatten so einen Typen vor zig Jahren, der sich auch in dieser Weise äußerte.
Da gab es auch keinen Schutz.
Solange der Typ nix macht, also jemanden tatsächlich (fast) umbringt, wird da niemand aktiv.

Gruß

Luca
Ist wie mit Stalking. Und da fällt mir auf, dass es in Ö wohl nicht viel anders läuft, als in D.
 
Das verstehe ich auch absolut nicht!
Normalerweise hätte sie dort geschützt und behütet gehört...
Im Nebenhaus hatten(hoffe ich) eine Frau, die zig Mal auf dem Balkon stand und drohte, zu springen.
Rein in die Klinik und spätestens nach ein paar tagen wieder in der Bude und dann auf ein neues.
Zwangseingewiesen wird heute kaum noch einer mehr.

Gruß

Luca
 
Im Nebenhaus hatten(hoffe ich) eine Frau, die zig Mal auf dem Balkon stand und drohte, zu springen.
Rein in die Klinik und spätestens nach ein paar tagen wieder in der Bude und dann auf ein neues.
Zwangseingewiesen wird heute kaum noch einer mehr.

Gruß

Luca
Zwangseinweisung nach PsychKG darf höchstens 24 Stunden erfolgen, bei akuter Selbst- und/oder Fremdgefährdung, wenn kein richterlicher Beschluss vorliegt, der auch in diesen Fällen nur schwer zu bekommen ist. Ein Mensch ohne Betreuung, der also sein eigener Herr ist, darf sich auch selbst entlassen. Auch Psychiater sind rechtlichen Bestimmungen Gegenüber verpflichtet. Und wenn ein Patient sagt, dass er keine Selbstmordgedanken mehr hegt und auch an sich geistig zurechnungsfähig ist, darf nicht festgehalten werden. Auch Psychiater können dem Menschen nur vor den Kopf schauen.

Dazu ist jedem Psychiater durchaus bewusst, dass es nicht stimmen muss, aber man kann den Menschen hier nicht bevormunden und nicht vor allem schützen, auch nicht immer vor sich selbst. Wer sich selbst umbringen will, wird es irgendwann auch tatsächlich schaffen. Das ist nicht gefühlskalt gedacht, sondern eine zutiefst bedauerliche Tatsache.
 
Zwangseinweisung nach PsychKG darf höchstens 24 Stunden erfolgen, bei akuter Selbst- und/oder Fremdgefährdung, wenn kein richterlicher Beschluss vorliegt, der auch in diesen Fällen nur schwer zu bekommen ist. Ein Mensch ohne Betreuung, der also sein eigener Herr ist, darf sich auch selbst entlassen. Auch Psychiater sind rechtlichen Bestimmungen Gegenüber verpflichtet. Und wenn ein Patient sagt, dass er keine Selbstmordgedanken mehr hegt und auch an sich geistig zurechnungsfähig ist, darf nicht festgehalten werden. Auch Psychiater können dem Menschen nur vor den Kopf schauen.

Dazu ist jedem Psychiater durchaus bewusst, dass es nicht stimmen muss, aber man kann den Menschen hier nicht bevormunden und nicht vor allem schützen, auch nicht immer vor sich selbst. Wer sich selbst umbringen will, wird es irgendwann auch tatsächlich schaffen. Das ist nicht gefühlskalt gedacht, sondern eine zutiefst bedauerliche Tatsache.
Ob Nachbarn und deren Tiere extrem unter diesem Terror leiden interessiert keine Sau.
Wenn man das bis zu 3x die Woche mitmachen muss, dann ist irgendwann Ende im Gelände mit Mitgefühl.

Gruß

Luca
 
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Ich finde es schon arg schlimm wenn von Seiten der Polizei keine Hilfe oder Unterstützung kommt sondern, dass quasi der Vorwurf kam; Sie wäre ja selber Schuld, wenn sie sich nicht zurück zieht, wenn sie ja nur werbewirksam im eigenen Sinne immer wieder darauf eingeht und eben nicht kuscht und einfach schweigt...
Da fehlen einem eigentlich die Worte.
Mit fällt nur Unfassbar ein
Ggf. heißt es dann noch, dass Du durch Dein Verhalten den Täter provoziert hast.

Gruß

Luca
 
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