Corona-Virus (Covid-19) und Impfung

Was ist eine bedingte Zulassung?
Eine bedingte Zulassung ist eine Zulassung, die an Auflagen geknüpft ist. Sie kann im Interesse der Allgemeinheit für ein Arzneimittel erteilt werden,

  • wenn der Vorteil der sofortigen Verfügbarkeit des Arzneimittels das Risiko weniger umfangreicher Daten als normalerweise erforderlich überwiegt.
  • wenn es um die Behandlung oder Vorbeugung einer lebensbedrohlichen Krankheit geht. Dazu gehören auch Arzneimittel für seltene Krankheiten,
  • wenn der CHMP feststellt, dass alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
    • Eine positive Nutzen-Risiko-Bilanz des Produkts, d.h. der Nutzen für die öffentliche Gesundheit durch die sofortige Verfügbarkeit des Arzneimittels auf dem Markt überwiegt die Risiken, die aufgrund der vorgesehenen Nachreichung weiterer Daten bestehen.
    • Der Antragsteller legt umfassende Daten zu einem späteren Zeitpunkt vor.
    • Ein ungedeckter medizinischer Bedarf wird erfüllt.
Bedingte Zulassungen sind ein Jahr lang gültig und können jährlich erneuert werden. Sie können in eine Vollzulassung übergehen.

Vom Zulassungsinhaber wird verlangt, dass er bestimmte Verpflichtungen (laufende oder neue Studien und in einigen Fällen zusätzliche Aktivitäten) in der vorgegebenen Zeit erfüllt, um umfassende Daten vorlegen zu können, die bestätigen, dass die Nutzen-Risiko-Bilanz weiterhin positiv ist.

Sobald umfassende Daten über das Arzneimittelprodukt vorliegen, kann die Zulassung in eine normale Zulassung mit unbegrenzter Gültigkeit umgewandelt werden, die keinen spezifischen Verpflichtungen unterliegt. Diese ist zunächst für fünf Jahre gültig, kann aber für eine unbegrenzte Gültigkeit verlängert werden.

Alle in der EU und damit in Deutschland zugelassenen COVID-19-Impfstoffe haben eine bedingte Zulassung erhalten (Stand: 23. April 2021).

https://www.pei.de/DE/service/faq/coronavirus/faq-coronavirus-node.html

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Demnach handele es sich bei einer Notfallzulassung tatsächlich nicht um die Zulassung des Impfstoffes, sondern nur um eine Ausnahme von der Zulassungspflicht in einer bestimmten Notsituation. Das Produkt erhalte auf diesem Wege keine Lizenz und dürfe in dem Land, das die Notfallzulassung erteilt habe, nicht über den eng gesteckten Einsatzrahmen hinaus in Verkehr gebracht werden...

...
Hersteller müssen von Haftung ausgenommen werden
Stattdessen sei das Königreich auf eine nationale Regelung ausgewichen, (Artikel 174, Human Medicines Regulations 2012), die im Oktober 2020 im Hinblick auf die Coronasituation umfassend ergänzt worden sei. „Man kann die „Zulassung“ daher als „Notfallzulassung“ bezeichnen“, so Krüger.


Werde eine Notfallverwendung von einem Mitgliedstaat empfohlen oder vorgeschrieben, müsse er den Hersteller und Inverkehrbringer „aus der administrativen und zivilrechtlichen Haftung“ ausnehmen, da er den Vertrieb des nicht zugelassenen Medikaments oder Impfstoffs zuvor explizit genehmigt habe, heißt es in der Stellungnahme der EU.

https://www.aerzteblatt.de/nachrich...f-Diese-Nachteile-birgt-eine-Notfallzulassung
 
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Eigenverantwortung ist Super
Deswegen lassen sich Menschen ja auch impfen und halten sich an Regeln.
Eigenverantwortung hat ja nichts damit zu tun sich Quer zu stellen, nur um zu demonstrieren eine Antieinstellung zu haben.
Deren sogenannte Eigenverantwortung kann ihnen aber auch auf die Füße fallen
 
Was ist eine bedingte Zulassung?
Eine bedingte Zulassung ist eine Zulassung, die an Auflagen geknüpft ist. Sie kann im Interesse der Allgemeinheit für ein Arzneimittel erteilt werden,

  • wenn der Vorteil der sofortigen Verfügbarkeit des Arzneimittels das Risiko weniger umfangreicher Daten als normalerweise erforderlich überwiegt.
  • wenn es um die Behandlung oder Vorbeugung einer lebensbedrohlichen Krankheit geht. Dazu gehören auch Arzneimittel für seltene Krankheiten,
  • wenn der CHMP feststellt, dass alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
    • Eine positive Nutzen-Risiko-Bilanz des Produkts, d.h. der Nutzen für die öffentliche Gesundheit durch die sofortige Verfügbarkeit des Arzneimittels auf dem Markt überwiegt die Risiken, die aufgrund der vorgesehenen Nachreichung weiterer Daten bestehen.
    • Der Antragsteller legt umfassende Daten zu einem späteren Zeitpunkt vor.
    • Ein ungedeckter medizinischer Bedarf wird erfüllt.
Bedingte Zulassungen sind ein Jahr lang gültig und können jährlich erneuert werden. Sie können in eine Vollzulassung übergehen.

Vom Zulassungsinhaber wird verlangt, dass er bestimmte Verpflichtungen (laufende oder neue Studien und in einigen Fällen zusätzliche Aktivitäten) in der vorgegebenen Zeit erfüllt, um umfassende Daten vorlegen zu können, die bestätigen, dass die Nutzen-Risiko-Bilanz weiterhin positiv ist.

Sobald umfassende Daten über das Arzneimittelprodukt vorliegen, kann die Zulassung in eine normale Zulassung mit unbegrenzter Gültigkeit umgewandelt werden, die keinen spezifischen Verpflichtungen unterliegt. Diese ist zunächst für fünf Jahre gültig, kann aber für eine unbegrenzte Gültigkeit verlängert werden.

Alle in der EU und damit in Deutschland zugelassenen COVID-19-Impfstoffe haben eine bedingte Zulassung erhalten (Stand: 23. April 2021).

https://www.pei.de/DE/service/faq/coronavirus/faq-coronavirus-node.html

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Demnach handele es sich bei einer Notfallzulassung tatsächlich nicht um die Zulassung des Impfstoffes, sondern nur um eine Ausnahme von der Zulassungspflicht in einer bestimmten Notsituation. Das Produkt erhalte auf diesem Wege keine Lizenz und dürfe in dem Land, das die Notfallzulassung erteilt habe, nicht über den eng gesteckten Einsatzrahmen hinaus in Verkehr gebracht werden...

...
Hersteller müssen von Haftung ausgenommen werden
Stattdessen sei das Königreich auf eine nationale Regelung ausgewichen, (Artikel 174, Human Medicines Regulations 2012), die im Oktober 2020 im Hinblick auf die Coronasituation umfassend ergänzt worden sei. „Man kann die „Zulassung“ daher als „Notfallzulassung“ bezeichnen“, so Krüger.


Werde eine Notfallverwendung von einem Mitgliedstaat empfohlen oder vorgeschrieben, müsse er den Hersteller und Inverkehrbringer „aus der administrativen und zivilrechtlichen Haftung“ ausnehmen, da er den Vertrieb des nicht zugelassenen Medikaments oder Impfstoffs zuvor explizit genehmigt habe, heißt es in der Stellungnahme der EU.

https://www.aerzteblatt.de/nachrich...f-Diese-Nachteile-birgt-eine-Notfallzulassung

Die Impfstoffe haben Phase-3-Studien durchlaufen und bestanden.
 
Nachdem ich jetzt wieder Bilder von der absoluten Freiheit im Freien gesehen habe, einfach nur schrecklich.

Zum Glück impft die Stadt in zwei Stadtteilen (Brennpunkte) und die Erstgeimpften in einem anderen Stadtteil auch ein Brennpunkt bekommen ihre Zweit Impfung.
Nach Lockerung jetzt wieder verstärkte Kontrollen und Alkoholverbot in einem Brennpunktstadtteil.

Hier können wir uns ein wenig warmlaufen.

Nach Lockerungen.


https://www.aol.de/neuer-lockdown-in-lissabon-084827676.html
 
Nachdem ich jetzt wieder Bilder von der absoluten Freiheit im Freien gesehen habe, einfach nur schrecklich.

Zum Glück impft die Stadt in zwei Stadtteilen (Brennpunkte) und die Erstgeimpften in einem anderen Stadtteil auch ein Brennpunkt bekommen ihre Zweit Impfung.
Nach Lockerung jetzt wieder verstärkte Kontrollen und Alkoholverbot in einem Brennpunktstadtteil.

Hier können wir uns ein wenig warmlaufen.

Nach Lockerungen.


https://www.aol.de/neuer-lockdown-in-lissabon-084827676.html

Lissabon war mal leuchtendes Beispiel für mustergültiges Krisenmanagement. Dann haben sie gelockert und jetzt ist die Kacke wieder am Dampfen. So schnell können sich Dinge wieder drehen.

Werden wir daraus lernen?
Nein, das werden wir nicht.
Warum nicht?
Weil wir doof sind. :rolleyes:
 
Lissabon war mal leuchtendes Beispiel für mustergültiges Krisenmanagement. Dann haben sie gelockert und jetzt ist die Kacke wieder am Dampfen. So schnell können sich Dinge wieder drehen.

Werden wir daraus lernen?
Nein, das werden wir nicht.
Warum nicht?
Weil wir doof sind. :rolleyes:
Genau @Tommy ich habe schon eine wenig geschildert, es wurde gelockert und wie die Irren wurde wieder ein Fass ohne Boden daraus.

So hat sich die Stadt jetzt entschlossen Sonderimpfungen (Impfbus) in zwei Stadtteile zu schicken und da bestimmte Straßen zu impfen. Den dritten Stadtteil hat bereits vor Wochen eine Durchimpfung gemacht worden, alle die sich Impfen lassen wollten wurden geimpft, anders ist die Sache nicht in den Griff zu bekommen.

Ab heute ist Nachtmarkt ein wirklich tolles Fest mal schauen was da so passiert.

Für unsere Familie ein No go.

Auch auf der Neckarwiese ist Alkoholverbot mal schauen was passiert.
 
Besonders wichtig in diesem Link ist die Frage Nr. 3:

Können einzelne Phasen der Impfstoffentwicklung ausgelassen werden?
(Antwort:) Nein.

Die Entwicklung und Herstellung von sicheren und wirksamen Impfstoffen ist hochkomplex. In der EU und damit auch in Deutschland standen uns ein Jahr nach Ausbruch der Pandemie – vorher undenkbar – bereits drei wirksame und sichere Impfstoffe gegen COVID-19 zur Verfügung.
Inzwischen gibt es vier zugelassene COVID-19-Impfstoffe (Stand: 23.04.2021).
Sie alle haben den regulären Weg der Impfstoffzulassung in kurzer Zeit durchlaufen, ohne wichtige Entwicklungsphasen auszulassen – ganz zentral hierbei ist die klinische Prüfung auf Sicherheit und Wirksamkeit. Diese umfassende Prüfung ist wichtig – schließlich werden Impfstoffe gesunden Menschen verabreicht.

Das Paul-Ehrlich-Institut begleitet die komplexe Entwicklung eines Impfstoffs entlang der gesamten Prozesskette. Es bietet allen pharmazeutischen Unternehmen und Start-up-Gründern gleichermaßen die Möglichkeit, sich in wissenschaftlichen Beratungen über die Anforderungen an Arzneimittel hinsichtlich der Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit zu informieren.
Auch über die Voraussetzungen für die Genehmigung klinischer Prüfungen und die weiteren Schritte auf dem Weg zu einer Zulassung informiert das Paul-Ehrlich-Institut.
Das Innovationsbüro des Paul-Ehrlich-Instituts ist auf diese wissenschaftlichen Beratungen spezialisiert.

Schon vor der Genehmigung einer klinischen Prüfung der Phase 1 müssen eine Reihe von Daten vorliegen und Voraussetzungen erfüllt werden, zu denen beispielsweise eine Herstellungserlaubnis für das Prüfarzneimittel und der Nachweis der Herstellung nach guter Herstellungspraxis (good manufacturing practice, GMP) gehört.
Die Hürden sind bewusst hoch, denn es gilt, für maximal mögliche Sicherheit der Studienteilnehmerinnen und Studienteilnehmer zu sorgen.


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