Corona-Virus (Covid-19) und Impfung

aha..und sie treten dann lediglich nur mehr mit covid-19 patienten in kontakt..
na ja, wenn das funktioniert..
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An sich funktioniert das bei einem leichten oder stillen Verlauf.
Anders ist es, wenn sie natürlich selbst schwer erkranken.

Aber eigentlich sind das Ausnahmefälle, dass infiziertes Pflegepersonal arbeitet, auch wenn es inzw. mehr gibt:
https://www.pflegen-online.de/immer-mehr-pflegekraefte-arbeiten-trotz-quarantaene

Auszug:
Der Einsatz von infiziertem Pflegepersonal und von Kontaktpersonen der Kategorie 1a und 1b ist laut RKI nur denkbar
  • „in absoluten Ausnahmefällen“, es muss sich also um begründete „Härtefälle“ handeln, für die das zuständige Gesundheitsamt diese Sonderregelung zulässt
  • in „der Versorgung nur von Covid-19-Patientinnen und Patienten“ (siehe auch „COVID-19: Entlassungskriterien aus der Isolierung“)
  • bei Symptomfreiheit
  • mit FFP2-Maske während der gesamten Arbeitszeit
  • mit Anreise in eigenem PKW oder mit dem Fahrrad
  • im Einsatz nur auf Covid-19-Stationen.
 
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na ja, noch glaube ich nicht daran..aber wer weiß..zur zeit können sich die gesetze wohl stündlich ändern..;)

Wenn eine Gesetzlage für Dich neu/unbekannt ist, bedeutet es nicht, dass sie allgemein neu ist.

Und, dass es als vorsäziche Strafat gelten kann, einem Amt Informationen vorzuenthalten, nach denen man gefragt wurde - z.B. etwas zu verschweigen - ist nun nicht sonderlich ungewöhnlich.
 
Wenn eine Gesetzlage für Dich neu/unbekannt ist, bedeutet es nicht, dass sie allgemein neu ist.

Und, dass es als vorsäziche Strafat gelten kann, einem Amt Informationen vorzuenthalten, nach denen man gefragt wurde - z.B. etwas zu verschweigen - ist nun nicht sonderlich ungewöhnlich.

wo her du dies hast weiß ich nicht..mir ist nichts bekannt..
wenn es um eine strafrechtliche verfolgung geht hat jeder das recht die aussage zu verweigern..und hat auch keine rechtlichen konsequenzen zur folge..
 
wo her du dies hast weiß ich nicht..mir ist nichts bekannt..
wenn es um eine strafrechtliche verfolgung geht hat jeder das recht die aussage zu verweigern..und hat auch keine rechtlichen konsequenzen zur folge..

Die Frage nach Kontakten geschieht allerdings nicht im Rahmen einer strafrechtlichen Verfolgung. Das fragen z.B. Gesundheitsämter gerne, wenn eine Infektion bekannt wird, um so eben die Infektionskette nachverfolgen und gezielt isolieren zu können.
 
Die Frage nach Kontakten geschieht allerdings nicht im Rahmen einer strafrechtlichen Verfolgung. Das fragen z.B. Gesundheitsämter gerne, wenn eine Infektion bekannt wird, um so eben die Infektionskette nachverfolgen und gezielt isolieren zu können.

immer darauf achten über was geschrieben wird..und in diesem fall geht es ja um eine strafrechtliche verfolgung wie ich gelesen habe..andernfalls ist man grundsätzlich auch gesundheitsämter gegenüber nicht verpflichtig aussagen zu machen..nur auf freiwilliger basis..
 
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aha :)..gute nacht..mir reicht`s wieder für heute..

Einfach den Artikel genau lesen, den @Laguz verlinkt hat: https://www.morgenpost.de/vermischt...ug-schwabenland-inzidenz-900-id231480897.html

Darin heißt es:
Natürlich passierte nach dem Ausflug, was passieren musste: Die Wanderer infizierten sich gegenseitig mit dem Coronavirus. Doch damit nicht genug. Positiv getestete Personen hielten sich nicht an die Quarantäne. In mindestens zwei Firmen im Ort gibt es Fälle, insgesamt wurden bisher 25 Infizierte gemeldet.

D.h. die Personen wurden getestet, ihnen wurde eine Quarantäne auferlegt, an die sie sich aber nicht hielten.

Desweiteren ist zu lesen:
Wie Kaltenbach der "Bild" sagte, hätten Beteiligte sogar Kontakte verschwiegen und bewusst falsche Angaben gemacht, was das Nachverfolgen von Infektionsketten unmöglich macht. "Das grenzt an fahrlässige Körperverletzung," so der Bürgermeister.

Die positiv getesteten wurden also nach Kontakten befragt, was nach einem positiven Test nicht ungewöhnlich ist, weil die Gesundheitsbehörden gerne die Infektionsketten nachverfolgen wollen. Diese Fragen fanden also NICHT im Rahmen der Strafverfolgung statt.

Die Strafverfolgung, über die berichtet wird, geht ja genau darum, dass sie Quarantäne gebrochen haben und den Gesundheitsbehörden falsche Angaben gegeben haben bzw. Informationen verschwiegen. Und SOWAS kann mitunter eine vorsätzliche Straftat sein, weil es bei solchen Fragen NICHT um Strafverfolgung geht.
 
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