Laguz
Sehr aktives Mitglied
An sich funktioniert das bei einem leichten oder stillen Verlauf.aha..und sie treten dann lediglich nur mehr mit covid-19 patienten in kontakt..
na ja, wenn das funktioniert..![]()
Anders ist es, wenn sie natürlich selbst schwer erkranken.
Aber eigentlich sind das Ausnahmefälle, dass infiziertes Pflegepersonal arbeitet, auch wenn es inzw. mehr gibt:
https://www.pflegen-online.de/immer-mehr-pflegekraefte-arbeiten-trotz-quarantaene
Auszug:
Der Einsatz von infiziertem Pflegepersonal und von Kontaktpersonen der Kategorie 1a und 1b ist laut RKI nur denkbar
- „in absoluten Ausnahmefällen“, es muss sich also um begründete „Härtefälle“ handeln, für die das zuständige Gesundheitsamt diese Sonderregelung zulässt
- in „der Versorgung nur von Covid-19-Patientinnen und Patienten“ (siehe auch „COVID-19: Entlassungskriterien aus der Isolierung“)
- bei Symptomfreiheit
- mit FFP2-Maske während der gesamten Arbeitszeit
- mit Anreise in eigenem PKW oder mit dem Fahrrad
- im Einsatz nur auf Covid-19-Stationen.