@Ireland hoffe es ist nicht zu groß.
Ausgangsbeschränkungen ab Samstag im Südwesten - was wann erlaubt ist
>> Fragen und Antworten: Welche Einschränkungen ab Samstag gelten, beantwortet diese Übersicht.
Tagsüber bleiben in Baden-Württemberg Einzelhandelsbetriebe offen. Menschen dürfen sich treffen mit den Angehörigen des eigenen Haushalts, mit Partnern und mit Verwandten in gerader Linie - also Eltern, Kindern und Großeltern - oder Personen aus einem weiteren Haushalt mit insgesamt bis zu fünf Personen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht gezählt. Erlaubt sind Sport und Bewegung im Freien allein, mit den eigenen Haushaltsangehörigen oder einer weiteren Person. Veranstaltungen "der öffentlichen Sicherheit und Daseinsvorsorge" können weiter stattfinden, also beispielsweise Gemeinderatssitzungen oder Gerichtsverhandlungen. Auch die Demonstrationsfreiheit bleibe erhalten, sagte Kretschmann. Verboten werde dagegen flächendeckend Alkoholausschank und -konsum an öffentlichen Orten mit Publikumsverkehr. "Man kann sich jetzt nicht mehr ohne konkreten Grund im öffentlichen Raum aufhalten", sagte Kretschmann.
Nachts gilt, dass nur noch Menschen unterwegs sein dürfen für berufliche Zwecke, für den Besuch von Schule, Kita und Hochschulen, wegen medizinischer und tiermedizinischer Behandlung, zur Begleitung von Minderjährigen und Menschen mit Unterstützungsbedarf, zur Begleitung von Sterbenden und von Menschen, die sich in akut lebensbedrohlicher Situation befinden, sowie zur Versorgung von Tieren. Gelockert wird dies über die Weihnachtstage vom 23. bis 27. Dezember. Dann sind in der nächtlichen Sperrzeit auch private Besuche möglich.
Schulen, Kitas, Unis und Einzelhandel weiter offen
Schulen, Kitas sowie auch Universitäten und Hochschulen sollen vorerst geöffnet bleiben. Kretschmann sagte, er wolle aber die Gespräche mit den anderen Ländern und dem Bund am Sonntag abwarten. Vielleicht entscheide man sich dort für ein gemeinsames Vorgehen. Gerade Absprachen mit Nachbarländern wie Bayern seien wichtig. Besondere Regeln wie Quarantänepflicht gelten schon jetzt zum Beispiel für einzelne Klassen, Schulen oder größere Regionen, wenn das Infektionsgeschehen diese erforderlich macht.
Weil es am Sonntag eine Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zur Corona-Situation gebe, habe Baden-Württemberg weitere Maßnahmen zunächst zurückgestellt. Sie sollen möglichst bundeseinheitlich beschlossen werden, sagte Kretschmann. Gegebenenfalls müssten wegen der besonderen Infektionssituation die Süd-Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz schärfere Restriktionen erlassen als im übrigen Bundesgebiet.
Der Landtag werde am Montagnachmittag eine Sondersitzung haben. Danach sollen ab Dienstag die weiteren Verschärfungen gelten. Er rechne unter anderem mit Beschlüssen zur Schließung von Friseurbetrieben, Barbershops und Sonnenstudios, mit dem Verbot besonderer Verkaufsaktionen und mit Regeln für Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen, zu denen ein verbindlicher negativer Antigentest und das Tragen einer FFP2-Maske gehören werde, sagte Kretschmann.
Er gehe von einem bundesweiten strikten Lockdown zwischen Weihnachten und mindestens 10. Januar aus. Es sei "wie bei einem Marathon: die letzten Kilometer sind die härtesten. Aber wir dürfen jetzt nicht aufgeben, es ist Licht am Ende des Tunnels", so der Ministerpräsident. In Baden-Württemberg würden die ersten Impfungen in den letzten Tagen dieses Jahres starten und er rechne damit, dass die Infektionswellen im nächsten Herbst nicht zurückkommen. Inzwischen gelte, sich an vereinbarte Regeln zu halten aus Solidarität und im Eigeninteresse und nicht etwa Schlupflöcher zu suchen. Besorgt mache ihn, dass sich laut einer Umfrage 40 Prozent der Bevölkerung über Weihnachten nicht an die Vorschriften halten wolle.
"Infektionszahlen aktuell nicht mehr unter Kontrolle"
Innenminister Thomas Strobl (CDU) verwies auf die "Dramatik der Lage". Die Infektionssituation sei aktuell nicht mehr unter Kontrolle. Deshalb seien harte Schritte zwingend nötig. Erst ein Inzidenzwert von 50 oder darunter ermögliche wieder Lockerungen mit gutem Gewissen. "Es geht um nicht weniger als um Menschenleben", appellierte er zum wiederholten Mal an alle Bürger, mit Disziplin und Vernunft ihre Kontakte zu reduzieren.
Vor der Sondersitzung des Kabinetts hatte sich die Landesregierung mit den Kommunalen Landesverbänden abgesprochen, die ebenfalls dringenden Handlungsbedarf sahen. Der Präsident des Gemeindetags, Roger Kehle, sagte, die Zahl der Neuinfizierten, der Sterbefälle und die an die Grenzen gelangenden Kapazitäten in den Intensivstationen machten einen harten Lockdown unausweichlich. "Nur so wird es gelingen, das rettende Ufer der Impfungen im Neuen Jahr zu erreichen."
Laut einem Vorabbericht der Stuttgarter Zeitung/Stuttgarter Nachrichten (Samstagausgabe) melden immer mehr Kliniken volle oder zumindest fast ausgebuchte Isolierstationen und Intensivbereiche. "Alles andere als ein sofortiger Lockdown wird zu einer dramatischen Situation an den Kliniken führen" sagte Alexander Tsongas, der Sprecher der Regionalen Klinik Holding (RKH), den Zeitungen. (3213/11.12.2020)
© Mannheimer Morgen, Freitag, 11.12.2020
Wie die
Landesregierung Baden-Württemberg in ihrem Internetauftritt mitteilt, darf ab
Samstag, 12. Dezember, in der Zeit von 20 bis 5 Uhr die eigene Wohnung nur aus triftigem Grund verlassen werden.
Darunter fallen insbesondere:
- Besuch von privaten Feiern in der Zeit vom 23. bis 27. Dezember.
- Ausübung beruflicher Tätigkeiten.
- Inanspruchnahme medizinischer, auch veterinärmedizinischer Leistungen.
- Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen.
- Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen.
- Handlungen zur Versorgung von Tieren, wie etwa Gassi gehen.
- Besuch von Schulen, Kindertagesstätten und Veranstaltungen des Studienbetriebs.
- Ansammlungen die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der sozialen Fürsorge dienen.
Auch tagsüber wird es ab dem 12. Dezember
Ausgangsbeschränkungen geben. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist in der
Zeit von 5 bis 20 Uhr ebenfalls nur aus triftigen Gründen erlaubt. Zu den oben genannten Gründen für die Nachtstunden, die auch am Tag gelten, kommen hinzu:
Zudem gilt ab Samstag an öffentlichen Orten, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, ein Ausschank- und Konsumverbot für alkoholische Getränke. (red.)