Corona-Virus (Covid-19) und Impfung

Einfach durchs Heim rennen und durchimpfen ist nicht. Das betrifft das Recht auf körperliche Unversehrtheit, und stellt ohne ausdrückliche Zustimmung eine Körperverletzung dar.
Ein gesetzlicher Betreuer muss also auch einer sein für den Bereich Gesundheit bei dem Betroffenen, nicht Finanzen z.B. da gibt es verschiedene Bereiche, in denen Betreuer eingesetzt werden, und über jeden wird einzeln entschieden.
Hat einer also einen Betreuer, heißt das nicht, dass der in jedem Bereich des Lebens des Klienten einfach Entscheidungen treffen kann.
 
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Es bedarf definitiv der Einwillung des gesetzlichen Betreuers.
Einfach durchs Heim rennen und durchimpfen ist nicht. Das betrifft das Recht auf körperliche Unversehrtheit, und stellt ohne ausdrückliche Zustimmung eine Körperverletzung dar.
Ein gesetzlicher Betreuer muss also auch einer sein für den Bereich Gesundheit bei dem Betroffenen, nicht Finanzen z.B. da gibt es verschiedene Bereiche, in denen Betreuer eingesetzt werden, und über jeden wird einzeln entschieden.
Hat einer also einen Betreuer, heißt das nicht, dass der in jedem Bereich des Lebens des Klienten einfach Entscheidungen treffen kann.

Wie war das in entsprechenden Durchimpungs-Aktionen in den 1970er und 1980er Jahren geregelt? Offensichtlich galt da das Fehlen eines Veto als ausreichende Zustimmung dafür, dass ein Kind/Jugendlicher gegen Pocken bzw. Polio geimpft wurde.

Derartiges ist heutzutage scheinbar nicht mehr denkbar. Da wundere ich mich - als juristischer Laie - warum nicht. Was hat sich an der Gesetzeslage oder der Auslegung dieser geändert, dass Menschen in Seniorenheimen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung geimpft werden können, und dass das Fehlen eines Veto nicht als ausreichende Zustimmung mehr gilt.
 
Wie war das in entsprechenden Durchimpungs-Aktionen in den 1970er und 1980er Jahren geregelt? Offensichtlich galt da das Fehlen eines Veto als ausreichende Zustimmung dafür, dass ein Kind/Jugendlicher gegen Pocken bzw. Polio geimpft wurde.

Derartiges ist heutzutage scheinbar nicht mehr denkbar. Da wundere ich mich - als juristischer Laie - warum nicht. Was hat sich an der Gesetzeslage oder der Auslegung dieser geändert, dass Menschen in Seniorenheimen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung geimpft werden können, und dass das Fehlen eines Veto nicht als ausreichende Zustimmung mehr gilt.
weil es immer mehr Impfgegner gibt um nicht danach die Spätfolgen zu tragen.
Zu meiner Zeit hieß es in der Schule, der Schularzt ist da alle aufstellen zum Impfen, keiner wußte das wir geimpft wurden.
Wenn das jetzt so gehandthabt wird werden die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen. Aber zu meinerzeit gab es auch noch keine Impfgegner.
 
weil es immer mehr Impfgegner gibt um nicht danach die Spätfolgen zu tragen.
Zu meiner Zeit hieß es in der Schule, der Schularzt ist da alle aufstellen zum Impfen, keiner wußte das wir geimpft wurden.
Wenn das jetzt so gehandthabt wird werden die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen. Aber zu meinerzeit gab es auch noch keine Impfgegner.

nun, meine Eltern wussten immer wann geimpft wurde und achteten genau das ich dann auch dort war,
wie mit den Zahnuntersuchungen in den Grundschulen,

wer keinen *Wisch * von den Eltern mit *Nein* hatte ,
der wurde geimpft * Ipfbescheinigung
und jährlich auch eine Zahnuntersuchung gemacht mit entsprechendem Schein des Geschehens für den Zahnarzt/Eltern,
aus 70er Jahre
 
weil es immer mehr Impfgegner gibt um nicht danach die Spätfolgen zu tragen.
Zu meiner Zeit hieß es in der Schule, der Schularzt ist da alle aufstellen zum Impfen, keiner wußte das wir geimpft wurden.
Wenn das jetzt so gehandthabt wird werden die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen. Aber zu meinerzeit gab es auch noch keine Impfgegner.
es gibt immernoch und gerade jetzt Pflichtimpfungen in der Schule, wer nicht geimpft ist, darf nicht teilnehmen.
Zb Masern
 
Wie war das in entsprechenden Durchimpungs-Aktionen in den 1970er und 1980er Jahren geregelt? Offensichtlich galt da das Fehlen eines Veto als ausreichende Zustimmung dafür, dass ein Kind/Jugendlicher gegen Pocken bzw. Polio geimpft wurde.

Derartiges ist heutzutage scheinbar nicht mehr denkbar. Da wundere ich mich - als juristischer Laie - warum nicht. Was hat sich an der Gesetzeslage oder der Auslegung dieser geändert, dass Menschen in Seniorenheimen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung geimpft werden können, und dass das Fehlen eines Veto nicht als ausreichende Zustimmung mehr gilt.
Das bezog sich auf Kinder, die haben kein juristisches Mitsprachrerecht, was sie selbst betrifft, und bei Pocken gab es zudem eine tatsächliche Impfpflicht in D, die erst 1976 abgeschafft wurde.
Die Impfung gegen Polio wurde durch die krasse Verbreitung und die schlimmen Verläufe von Kinderlähmung in den USA sehr breit angenommen von Eltern, seit es sie gab, in der DDR gab es dafür aber auch eine Impfpflicht.
Hier nicht, man konnte fernbleiben, das war kein Problem, aber das hat so gut niemand gemacht.
Polio-Impfung war sozusagen das Ei des Kolumbus damals, kann man sagen, weil es eben vorher so viele Opfer gab und die Folgeschicksale so schrecklich waren. Kaum jemand wäre wohl auf die Idee gekommen, das zu verweigern.

Damals gab es aber halt auch vieles an formalem Regelzwang noch nicht wie heute.
Heute musst du ja jeden Handgriff an jemandem x mal dokumentieren...jeden Pieps abfragen, aufklären, unterzeichnen lassen, selber abzeichnen und pipapo.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie war das in entsprechenden Durchimpungs-Aktionen in den 1970er und 1980er Jahren geregelt?
Ich kann mich nicht erinnern, wie damals die rechtliche Grundlage war, weiß aber, dass es diesbezüglich ein Schreiben an die Eltern gab, wenn eine Impfung in der Schule (Polio, etc.) anstand - vermutlich war auch da ein Einverständnis nötig.

Ein sensibles Thema allemal - man erinnere sich beispielsweise an die Medikamentenversuche an Kindern im Rahmen der Heimerziehung in Niedersachsen zwischen 1945 und 1978.
Eine Pflichtimpfung gegen Masern gab es ab den 1970er Jahren lediglich in der DDR, soweit ich weiß.
 
Es bedarf definitiv der Einwillung des gesetzlichen Betreuers.
Ja, und wenn man sich um seine Eltern kümmert, liegt diese Betreuung in der Regel beim Kind.
Nur wenn es keine Angehörigen gibt, die sich um all die Belange kümmern können oder wollen,
wird ein gesetztlicher Betreuer eingesetzt. Ich etwa hatte die Vollmacht über alles bzgl meiner Eltern.
Das Alten- oder Pflegeheim weiß natürlich, an wen sich zu wenden ist. Mit dieser Person wurde auch
der Heimvertrag abgeschlossen und von ihr kommt jeden Monat die (zugezahlte) Kohle fürs Heim.
 
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Ich kann mich nicht erinnern, wie damals die rechtliche Grundlage war, weiß aber, dass es diesbezüglich ein Schreiben an die Eltern gab, wenn eine Impfung in der Schule (Polio, etc.) anstand - vermutlich war auch da ein Einverständnis nötig.

Ein sensibles Thema allemal - man erinnere sich beispielsweise an die Medikamentenversuche an Kindern im Rahmen der Heimerziehung in Niedersachsen zwischen 1945 und 1978.
Eine Pflichtimpfung gegen Masern gab es ab den 1970er Jahren lediglich in der DDR, soweit ich weiß.
in D dürfen nur Kinder und Lehrer usw. mit Masernimpfung gehen
 
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