Sonne25
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Da musst Du aber schon selber lachen, gell.![]()
Ich gestehe... ja

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Da musst Du aber schon selber lachen, gell.![]()
Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass jemand verhaftet wird, weil die Maske die falsche Farbe hatte.Mein Bruder trägt aber nur schwarz, alles ist schwarz bei ihm, natürlich auch die Maske.![]()
Mein Bruder trägt aber nur schwarz, alles ist schwarz bei ihm, natürlich auch die Maske.![]()
In Ö ist es wohl etwas komplizierter Dank der FPÖ und deren durchgedrücktes GesetzKann mir nicht vorstellen, dass man jemanden nicht erkennt, weil er eine FFP2-Maske aufhat. Wäre ja was völlig Neues. Nach 2 Jahren Maskenträgerei. Halte ich also für einen Scherzartikel, das mit der "Vermummung". Aufzeigen, wer lügen will, dass ihm das schon mal passiert ist.![]()
Auch kein schwarzes Pony?________
Unverändert gilt: Die Maske fällt nicht unter das Vermummungsverbot, wenn das Gesicht erkennbar bleibt.
Auch ohne Maskenpflicht kann am Steuer freiwillig eine Maske getragen werden. Augen und Stirn mĂĽssen erkennbar sein.
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Fragen und Antworten: Was gilt nach der Aufhebung der Maskenpflicht?
Die einen feiern das Ende der Maskenpflicht, die anderen tragen weiterhin freiwillig den Mund-Nasen-Schutz. Unverändert gilt: Die Maske fällt nicht unter das Vermummungsverbot, wenn das Gesicht erkennbar bleibt.bnn.de
In Ă– ist es wohl etwas komplizierter Dank der FPĂ– und deren durchgedrĂĽcktes Gesetz