Freiheitsrechte als Voraussetzung der Demokratie
Wenn wir heute in der Öffentlichkeit frei un-
sere Meinung äußern und an Demonstratio-
nen teilnehmen können, wenn wir unsere
Ausbildung und unseren Beruf frei wählen
können, wenn unsere Daten geschützt wer-
den müssen, dann weil wir uns diese Grund-
rechte als Gesellschaft erarbeitet haben. Die
Gewährleistung jener Rechte haben wir dem Staat übertragen. Diese Freiheitsrechte, die im Grundgesetz nachzulesen sind, hat der Staat seinen Bürgerinnen und Bürgern
zu gewährleisten, nicht bloß zu gewähren. Der Unterschied ist wesentlich, wie Lutz Friedrich, Wissenschafter am Institut für Öffentliches Recht und Politik an der Universität Münster, verdeutlicht: „Grundrechtliche Freiheit wird dem Einzelnen
nicht derart gönnerhaft vom Staat gewährt, sondern durch den Staat gewährleistet. Das ist weniger terminologische Petitesse als vielmehr sprachlicher Ausdruck einer historischen Errungenschaft,
derer sich die Rechtsordnung nicht einmal im größten Notstand begeben kann, ohne sich selbst aufzugeben: Nicht der Bürger ist um des Staates willen da, sondern der Staat für den Bürger. Dieser entscheidet selbst, ob, wann und wie er von seiner Freiheit Gebrauch macht. Einem allgemeinen Ordnungsvorbehalt ist er dabei ausdrücklich nicht unterworfen“ (Friedrich, 2020).