Corona-Virus (Covid-19) und Impfung

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es hat noch mehr von ihnen, das Video wurde hier schon gepostet und nur nieder gemacht, weil Sen. Ron Johnson ja zu den Covidioten gehört...
und es sind ja Einzelfälle, Kollateralschaden, das muss halt sein um die grosse Masse zu retten...als wären viele, mehr Wert als ein Einzelner..


Gleichnis vom verlorenen Schaf...man sucht es, man lässt es nicht verloren sein, sondern tut alles für alle..

Selbst WENN er ein "Covidiot" ist - dann ist es halt nicht anders als bei uns in Österreich, wo einer besonders laut und leider radikal schreit. Die Frage dabei ist dann halt schon: Womöglich wenden sich Impfgeschädigte an sog. "Covidioten", weil die gemäßigteren Menschen einfach nicht (mehr) zuhören?

Ein berechtigter Einwand allerdings, den ich grad woanders gehört habe, ist die Frage, warum dieser Senator nur redet und nicht gleich zur Klage greift, da das für ihn weitaus medienwirksamer wäre.
Ich dachte dann auch, wer weiß, wie "echt" das alles ist, bis ich Maddie im Rollstuhl sitzen sah ... - Das Video habe ich mir aber noch nicht gänzlich angeschaut, Englisch finde ich immer etwas mühsam.


Aber mal ehrlich jetzt, theoretisch müsste man erstmal auf Vorerkrankungen untersuchen oder?

Die Physiotherapeutin von meinem Exex Partner hat eine Woche nach ihrer Impfung einen Schlaganfall bekommen und sie war gerade mal um die 40.
Kürzlich war mein Onkel zu Besuch und hat erzählt, dass sein Kumpel jetzt seinen Sohn (war schon erwachsen) beerdigen muss, er sei nach der Impfung verstorben.
Und nein, ich habe keine Links dazu ...

Will auch niemandem Angst machen... aber verstehen kann ich die Angst vor der Impfung.
Da denke ich auch so.
Klar, die Erkrankungen werden auf den Impfzettel geschrieben, aber mit Untersuchung wäre es sicher sinnvoller (wenigstens banale Dinge wie Blutdruckmessen oder Blutabnahmen). Andererseits weiß man wahrscheinlich noch gar nicht genau, wie sich welche Erkrankungen auf die Impfung auswirken (und umgekehrt).

Ich vermute, dass es zu mehreren Impfschäden keine Links geben wird - man kann halt nicht immer alles gänzlich beweisen.
 
Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer Vorer-
krankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren
COVID-19-Verlauf (s. Tab. 2) haben, sollen bevor-
zugt berücksichtigt werden. Gleiches gilt für Kin-
der und Jugendliche ab 12 Jahren, in deren Umfeld
sich Angehörige oder andere Kontaktpersonen mit
hoher Gefährdung für einen schweren COVID-19-
Verlauf befinden, die selbst nicht geimpft werden
können oder bei denen anzunehmen ist, dass auch
nach Impfung kein ausreichender Schutz besteht
(z.B. Menschen unter immunsuppressiver Thera-
pie).

Für Jugendliche, die arbeitsbedingt entweder ein er-
höhtes Expositionsrisiko aufweisen oder engen
Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben,
besteht eine berufliche Impfindikation (s. Tab. 2,
Abschnitt G).

Um Viruseinträge in Gemeinschaftseinrichtungen
(Schulen und andere Einrichtungen für Kinder und
Jugendliche) zu minimieren
und den Betrieb dieser
Einrichtungen so lange wie möglich aufrecht zu er-
halten, sollten Eltern, LehrerInnen, ErzieherInnen
sowie andere Betreuungspersonen
von Kindern
und Jugendlichen das Impfangebot dringend wahr-
nehmen.

Steht alles hier sehr ausführlich,
Was du verlinkt ist eine Kurzfassung aber alles was hier drin steht hat damit zu tun, das Kinder nicht ausgeschlossen werden dürfen, wenn sie nicht geimpft sind.

Das steht deutlich in deinem Link.

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/46_21.pdf?__blob=publicationFile

Der ZDF link von dir, hat einfach viel wesentliches vergessen zu erwähnen, die Sache ging um diesen Bericht und wurd ein wenig zurecht gemacht.

Ist aber typisch, wegen sowas sind wir ja in der Situation jetzt, sei mir bitte nicht böse...ich will einfach nur das es endet...und ertrage nichts mehr was von Fakten oder Wissenschaftlichen Erkenntnissen abweicht... Egal aus welcher Richtung der Irrsann muss enden geht nur mit Aufrichtigkeit.


In deinem ersten Beitrag hast du geschrieben, dass "hauptsächlich" eine Impfempfehlung für Kinder dieses Alters besteht, wenn sie Vorerkrankungen haben usw.
Nun schreibst du, dass sie "bevorzugt berücksichtigt" werden sollen.

Das ist ein ziemlich großer Unterschied!'

Zitiere doch einfach die exakten Passagen, auf die du dich beziehst, dann muß man nicht seitenweise Text lesen, um mühselig zu finden, was du vielleicht meinen könntest.
Und mach als Zitat deutlich, was ein Zitat ist und direkt darunter die Quelle

Deine Texte sind meistens unübersichtlich, weil sich vermutlich Zitate und deine Interpretationen/ Ansichten vermischen und oft keine Quellenangaben dabei sind.
 
Es ist jetzt keine Seltenheit, wenn Leute die keinen Bock auf Impfung haben immer Leute kennen, die nach der Impfung umgekippt sind.
Je mehr desto besser. So schürt man Ängste und hält Unentschlossene davon ab, sich Impfen zu lassen.

Ich würde mich ziemlich mies fühlen, wenn jemand durch mich vom Impfen abgehalten später zu Schaden gekommen wäre.
Das mag vielleicht aber auch eine Charaktersache sein.
 
Dann impft euch halt nicht.. juckt eh keinen...
Irgendwann werden sie Müssen
Es sei denn, es lassen sich noch mehr impfen, dann könnte der Pflicht-Kelch an ihnen vorbei gehen.
Drauf verlassen sollte man sich aber nicht.
Wenn sich nicht viel ändert, ist nächstes Jahr die allgemeine Impfpflicht da.
Ich tippe ab 1. März 2022
 
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So nebenbei es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür, dass ein Arbeitgeber verpflichtet ist, jemanden der nicht mindestens 1 von 3G erfüllt, auf das Betriebsgelande zu lassen und ihn zubezahlen, wenn er das nicht tut. Ganz im Gegenteil.

Die 3G Verordnung ist, wie der Name sagt, eine Verordnung, die der AG zwingend folgen leisten muß.

Tut er das und er muss deswegen einem Arbeitnehmer den Zutritt und die Arbeitsaufnahme verweigern, dann hat der Arbeitnehmer keinerlei Anspruch auf Lohn, weder wegen Lohnfortzahlung gesetz, noch noch wegen Anahmeverzug. Da der AG keine andere Wahl hat ausser der Verordnung zu folgen, ist bestehen keine Ansprüche ihm gegenüber.

Niemand muss sich impfen lassen, diese Freiheit kommt mit der Verantwortung die Risiken und Folgen zu kennen. Diese Recht hat man auf Kosten seiner Lohnfortzahlung.
 
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