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3G-Regel künftig auch für Mitarbeiter mit Kundenkontakt
Das Kabinett hatte am Dienstag in München beschlossen, dass alle Mitarbeiter:innen mit Kundenkontakt an der 3-G-Regelung teilnehmen müssen. Auch Betreiber, Beschäftigte und Ehrenamtliche, die Kontakt zu Kunden und Besuchern haben, müssen also geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen sein, oder sie müssen regelmäßig einen negativen Test vorweisen. Je nach Bereich muss das ein PCR-Test sein, oder es reicht ein Schnelltest. Den Testnachweis müssen die betreffenden Mitarbeiter an mindestens zwei Tagen pro Woche vorlegen.
3G-Regel künftig auch für Mitarbeiter mit Kundenkontakt | APOTHEKE ADHOC (apotheke-adhoc.de)
3G-Regel künftig auch für Mitarbeiter mit Kundenkontakt
Das Kabinett hatte am Dienstag in München beschlossen, dass alle Mitarbeiter:innen mit Kundenkontakt an der 3-G-Regelung teilnehmen müssen. Auch Betreiber, Beschäftigte und Ehrenamtliche, die Kontakt zu Kunden und Besuchern haben, müssen also geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen sein, oder sie müssen regelmäßig einen negativen Test vorweisen. Je nach Bereich muss das ein PCR-Test sein, oder es reicht ein Schnelltest. Den Testnachweis müssen die betreffenden Mitarbeiter an mindestens zwei Tagen pro Woche vorlegen.
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