Es geht in dem Post auch um Mißstände.
Jeder Mensch ist ein Individuum, wenn ihm das aberkannt wird, so ist das eine Menschenrechtsverletzung.
Als Individuum zu leben ist nicht egoistisch ( wer hat dir das eingeredet? ) sondern die Basis für ein humanes, selbst bestimmtes Leben.
Deine Aussage " der Einzelne zählt nicht, sondern nur das Kollektiv" ist Bestandteil jedes totalitäres Systems und nur furchtbar.
Und die Antwort auf meine Frage.
Wie hätte man befallene Heime schützen sollen?
Zum Kollektiv ja in einer Situation wie dieser zählt nun mal nicht der einzelne gerade wenn der einzelne viele andere gefährdet da zählt die Gemeinschaft bzw das wohl aller, das darf nicht über den einzelner Stehen.
Im Sinne von es ist relativ egal ob es Menschen gibt denen die Maßnahmen nicht passen, da diese zum Schutze aller dienen.
Da sind ganz sicher nicht die egal, die wegen einer Ansteckung im KH landen oder sterben.
Bei sowas muss man halt abwägen was wichtiger ist.
Und was denkst welche Weg ist hier Sinnvoller ist Einschränkungen die in der Lage mit allen vereinbar sind und dadurch Menschen retten, oder sich aufs Freiheitsrecht berufen und damit viele Tote in Kauf nehmen?
In dieser Situation gibt es nur ein entweder oder?
Da man keinen Schutz gegen das Virus garantieren kann, außer den Maßnahmen.
Hätte der Staat tatsächlich sagen sollen uns seid ihr alle egal, macht was ihr wollt?
Wie hättest du den reagiert wenn es hier zu Zuständen wie in Italien gekommen wäre?
Wäre dir das egal ?
Hättest du dann keinen Anlass zur Kritik am Staat gehabt, dich nicht darüber beschwert das man nichts gemacht hat?
Wo sind Quarantäne Maßnahmen eine Menschenrechtsverletzung wenn es um die Gesundheit und Schutz anderer geht?
Ansonsten ist auch Gesundheit und Leben ein Menschenrecht falls dir das nicht bekannt ist.
Diese gilt es in solchen Situationen zu Schützen.
Genauso ist es ein Menschenrecht in Sicherheit zu leben und das muss der Staat garantieren.
"
Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit an. Die von den Vertragsstaaten zu unternehmenden Schritte zur vollen Verwirklichung dieses Rechts umfassen die erforderlichen Maßnahmen
a) zur Senkung der Zahl der Totgeburten und der Kindersterblichkeit sowie zur gesunden Entwicklung des Kindes;
b) zur Verbesserung aller Aspekte der Umwelt- und der Arbeitshygiene;
c) zur Vorbeugung, Behandlung und Bekämpfung epidemischer, endemischer, Berufs- und sonstiger
Krankheiten;
d) zur Schaffung der Voraussetzungen, die für jedermann im Krankheitsfall den Genuss medizinischer Einrichtungen und ärztlicher Betreuung sicherstellen."
Und laut Menschenrechten hat jeder Mensch auch Pflichten.
2.
Jeder Mensch ist in Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zwecke vorsieht, um die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten der anderen zu gewährleisten und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und der allgemeinen Wohlfahrt in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
Und jetzt die Frage auf unseren Staat bezogen, hätte Deutschland in dieser Situation nicht sogar gegen Menschenrechte verstoßen, wenn man nicht gehandelt hätte und nicht alles unternommen hätte um das Virus einzudämmen?