SunnyAfternoon
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Halt, der Gesetzgeber hat Fortschritte gemacht ...... der Bürger anscheinend nicht, der braucht ein Festhalten an sein Verständnis zur weiteren Hetze, begründet mit seinem Rechtsverständnis.
Der Gesetzesgeber ist da viel weiter, er hat die Möglichkeit dazu unterbunden ..... aber er hat die Rechnung ohne den Bürger gemacht.
Ist nicht böse gemeint !
Diesen Schluss finde ich unzulässig, auch wenn Du immer wieder versuchst, die Diskussion in diese Ecke zu drängen (Hetze).
Und die krause Logik des Gesetzgebers muss man auch nicht verstehen, wenn er die Ohrfeige (zurecht!) unter Strafe stellt, es aber erlaubt (unter Einschränkungen), einen blutigen und schmerzhaften Eingriff an einem Baby vorzunehmen.
lg Sunny