Bischhöfin hat menschliche Fehler...

Im Jahre 2010 ist dieser Spruch immer noch so aktuell, wie dereinst ...




WER FREI VON SCHULD IST; WERFE DEN ERSTEN STEIN


Ist schon traurig, dass sich Grundsätzlich nur an Fehlern aufgehangen
wird, all das gute tritt mit einem Fehler in den Hintergrund.

Und der Durchschnittsbürger, darf sich mal wieder so richig gemein und
unversöhnlich geben und mit dem Finger auf andere zeigen.

Das ist ein Armutszeugnis, da wir alle auf Gnade angewiesen sind.

Schön geschrieben und wahr bis zum letzten Wort.:)

Schade, dass sie dem großen öffentlichen Druck nicht standhalten konnte.
Morgen kommt eine neue Skandalmeldung und kein Mensch interessiert sich dann mehr für die Alkoholfahrt von Frau Käßmann.
 
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Der 1,1 Promille Fehler

Ab 1,1 Promille (früher 1,3) ist die so genannte absolute Fahruntüchtigkeit
erreicht. Es erfolgt in jedem Fall eine strafrechtliche Verfolgung, unabhängig
davon, ob ein Fahrfehler oder gar ein Unfall vorliegt. Das heißt, selbst wenn
die Trunkenheitsfahrt ohne Folgen geblieben ist, droht eine Geld oder
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Der Führerschein kann für einen Zeitraum
von sechs Monaten bis zu fünf Jahren entzogen werden, und es werden
sieben Punkte in das VZR eingetragen.

Noch schlimmer wird es, wenn die Alkoholfahrt nicht ohne Folgen geblieben
ist. Das sind die Fälle, in denen durch die Schuld des betrunkenen Fahrers ein
Unfall mit Sach- und/ oder Personenschäden verursacht worden ist. Genauso
verhält es sich, wenn der Unfall nur noch im letzten Moment durch einen
anderen Verkehrsteilnehmer verhindert werden konnte. Hier muss man mit
einem Führerscheinentzug rechnen, der selten unter 13 Monaten liegt.
Das Risiko, in eine solche Situation zu kommen, ist nun verzehnfacht.

Und die Frau ist die ganze Zeit OHNE Versicherungsschutz gefahren.

Das ist nicht mal eben ein Glas zuviel.
 
Der 1,1 Promille Fehler

Ab 1,1 Promille (früher 1,3) ist die so genannte absolute Fahruntüchtigkeit
erreicht. Es erfolgt in jedem Fall eine strafrechtliche Verfolgung, unabhängig
davon, ob ein Fahrfehler oder gar ein Unfall vorliegt. Das heißt, selbst wenn
die Trunkenheitsfahrt ohne Folgen geblieben ist, droht eine Geld oder
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Der Führerschein kann für einen Zeitraum
von sechs Monaten bis zu fünf Jahren entzogen werden, und es werden
sieben Punkte in das VZR eingetragen.

Noch schlimmer wird es, wenn die Alkoholfahrt nicht ohne Folgen geblieben
ist. Das sind die Fälle, in denen durch die Schuld des betrunkenen Fahrers ein
Unfall mit Sach- und/ oder Personenschäden verursacht worden ist. Genauso
verhält es sich, wenn der Unfall nur noch im letzten Moment durch einen
anderen Verkehrsteilnehmer verhindert werden konnte. Hier muss man mit
einem Führerscheinentzug rechnen, der selten unter 13 Monaten liegt.
Das Risiko, in eine solche Situation zu kommen, ist nun verzehnfacht.

Und die Frau ist die ganze Zeit OHNE Versicherungsschutz gefahren.

Das ist nicht mal eben ein Glas zuviel.




noch mal eben - als Schlußlicht.
 
Der 1,1 Promille Fehler

Ab 1,1 Promille (früher 1,3) ist die so genannte absolute Fahruntüchtigkeit
erreicht. Es erfolgt in jedem Fall eine strafrechtliche Verfolgung, unabhängig
davon, ob ein Fahrfehler oder gar ein Unfall vorliegt. Das heißt, selbst wenn
die Trunkenheitsfahrt ohne Folgen geblieben ist, droht eine Geld oder
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Der Führerschein kann für einen Zeitraum
von sechs Monaten bis zu fünf Jahren entzogen werden, und es werden
sieben Punkte in das VZR eingetragen.

Noch schlimmer wird es, wenn die Alkoholfahrt nicht ohne Folgen geblieben
ist. Das sind die Fälle, in denen durch die Schuld des betrunkenen Fahrers ein
Unfall mit Sach- und/ oder Personenschäden verursacht worden ist. Genauso
verhält es sich, wenn der Unfall nur noch im letzten Moment durch einen
anderen Verkehrsteilnehmer verhindert werden konnte. Hier muss man mit
einem Führerscheinentzug rechnen, der selten unter 13 Monaten liegt.
Das Risiko, in eine solche Situation zu kommen, ist nun verzehnfacht.

Und die Frau ist die ganze Zeit OHNE Versicherungsschutz gefahren.

Das ist nicht mal eben ein Glas zuviel.

Aber, was hat das mit ihrem Job zu tun?

Wenn mir das passieren würde, müsste ich doch auch nicht kündigen. Müsste eben die zivilrechtlichen Konsequenzen tragen. Führerscheinentzug usw.. Ich frag mich, warum sie, nur weil sie für die Kirche arbeitet, zusätzlich noch ihr Arbeitsverhältnis in Frage gestellt wird und sie deswegen gekündigt hat.

Das eine hat doch nichts mit dem anderen zu tun - es sei denn, sie hätte sich mit dem Wein vom Abendmahl besoffen. Das wäre natürlich was anderes....
 
Dumm gelaufen Margot.
Habe garnicht gewußt, daß du säufst.
Schade daß du abgehst, du warst doch irgendwie
eine Lichtgestalt in der Kirchenszene,
zumal dir nichts menschliches fremd ist.

Alles Gute von einem Agnostiker.
 
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hallo xchen,

eine anständige frau. hat anständig getrunken und anständig die konsequenzen gezogen. ob es andere auch so machen würden?

lg winnetou:rolleyes::)

Eine Frau hat letztendlich so gehandelt, wie kein Mann handelt und wenn ein Mann doch so handelt, dann nicht nach einer medialen Hetzjagd, sondern erst wenn ihm die eigenen Freunderl ins Kreuz schießen :)
 
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